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jugendstrafen

Begonnen von adidas, 14. März 2013, 19:32:12

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adidas


BulleMölders

Erwarten Sie wirklich das Jemand die keinen Sinn ergebende Ansammlung von Worten in Ihrem ersten Beitrag wirklich Versteht?

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

BulleMölders

Zitat von: adidas am 14. März 2013, 20:58:53
Die Polizei weiss wahrs heinlich mehr oder?
Mein Gott und ich dachte schlimmer geht nimmer.
Wie man sich irren kann.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2


adidas

Also nochmal ich wurde verknackt !! Der Richter hat aber KEINE vorstrafe sondern eine Verwarnung !! Das es eine strafe war , ist klar aber halt keine vorstrafe aber gut ich frag die bei der Polizei

nimo

Zitat von: adidas am 14. März 2013, 21:04:08
Also nochmal ich wurde verknackt !!

Also doch Freiheitsstrafe und nicht Bewährung???

Firli

Zum Mitschreiben: Seit dieser Bewährungsstrafe sind Sie vorbestraft


SanFw/RettAss

adidas

Ich beende das hier , ich bin und war nie vorbestraft !! War nicht im knast!! Hatte eine Bewährungsstrafe !! Aber KEINE vorstrafe!! Habe ein sauberes führungszeugniss !! Es war lediglich eine VERWARNUNG und keine , nochmals KEINE VORSTRAFE!!!!

KlausP

Lesen Sie eigentlich auch noch mit und verstehen Sie dann auch was geschrieben wurde?

Falls ja, dann erklären Sie mir bitte was das zu bedeuten hat:

Zitatich hatte als jugendlicher 1 jahr auf Bewährung wegen raub , Körperverletzung , btm.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

... es mag sein, dass tatsächlich eine geringere Jugendstrafe verhängt wurde - mit einer Bewährungszeit von einem Jahr.

... aber diese "Vollprofis" sind ja nicht mal in der Lage ihr Urteil darzulegen.

Cherryblossom

Auch eine Bewährungsstrafe ist eine Strafe.
Ergo: vorbestraft seitdem.

Kurzfassung: du warst vor Gericht und bist verurteilt worden (zu dieser Bewährungsstrafe), seitdem bist du vorbestraft.
Wie die Strafe ablief; Bewährung, Knast, Geldstrafe, was auch immer ist egal.

Ist doch vollkommen logisch...

Heute Abend ist's echt nicht einfach... Und ich dachte schon bei uns auf der Dienststelle wäre es momentan anstrengend... -.-

BulleMölders

Zitat von: Cherryblossom am 14. März 2013, 21:21:13
Heute Abend ist's echt nicht einfach... Und ich dachte schon bei uns auf der Dienststelle wäre es momentan anstrengend... -.-
Muss wohl am Wetter liegen!

christoph1972

Wenn der TE nach Jugenstrafrecht/JGG zu einer Bewährungsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren verurteilt wurde, steht das (auch) nicht im erweiterten Führungszeugnis, dass die Bundeswehr bei Uffz-/Fw-Anwärtern selbst anfordert.

Die Verurteilung wird im Erziehungsregister gespeichert. Gerade noch einmal ins BZRG geschaut. Auszüge aus dem Erziehungsregister sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zu erhalten.

Insofern sind seine Aussagen sowohl richtig als auch falsch. Sein Führungszeugnis ist sauber, er ist jedoch vorbestraft (auch wenn der TE mangels Rechtskenntnis und/oder Ignoranz das Gegenteil behauptet), nur erfahren das die wenigsten Stellen. Der Vorteil der Unreife der Jugend und des Jugendstrafrechts.
Jugendstrafrecht stellt eben noch mehr den Erziehungs- und Besserungsgedanken in den Vordergrund und weniger die Sühnefunktion des Erwachsenenstrafrechts.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis


Rollo83

Aber er muss es angeben wenn der vom PrüfOffz/Psychologen gefragt wird?!

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