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jugendstrafen

Begonnen von adidas, 14. März 2013, 19:32:12

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adidas

Hallo zusammen ,
ich hatte als jugendlicher 1 jahr auf Bewährung wegen raub , Körperverletzung , btm.  mein führungszeugniss ist ohne Eintragung. Und ist auch mehr als fünf jahre her , habe ich ne chance saz oder fwdl er zu werden?

Joker81

Glaskugel sagt NEIN ::)

Gibt es neuerdings in den verschiedenen JVA´s einen Aushang von der Bundeswehr?!? :o
Irgendwie häufen sich neuerdings solche Fragen im Forum.
Einfach mal die Suchfunktion benutzen, da gibt es gefühlte 96 beiträge zu.

6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

F_K

Bewirb Dich, füll das Formular wahrheitsgemäß aus, und schaue, wie es ausgeht (ggf. fehlt ja auch die Eignung bzw. die Tauglichkeit).

Viel Erfolg.

Ralf

Soldatengesetz:
Zitat§ 38 Hindernisse der Berufung
(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu
Freiheitsstrafe verurteilt ist,
Du wurdest für ein Jahr verurteilt, ob Bewährung oder nicht ist egal.
Da das auch für den FWD gilt, ist eine Einstellung nicht möglich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

adidas

Ich war aber nicht im Gefängnis und keine vorstrafen davon bekommen o.ä. tut das was zur sache , oder einfach abschminken?

nimo


Du wurdest für ein Jahr verurteilt, ob Bewährung oder nicht ist egal.
Da das auch für den FWD gilt, ist eine Einstellung nicht möglich.
[/quote]

nimo

Zitat von: Ralf am 14. März 2013, 20:25:13

Du wurdest für ein Jahr verurteilt, ob Bewährung oder nicht ist egal.
Da das auch für den FWD gilt, ist eine Einstellung nicht möglich.

Ralf

Es geht um das Strafmaß, nicht ob du "gesessen" hast. Das habe ich aber auch geschrieben, dass die Bewährung egal ist.
Du wurdest doch zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (auf Bewährung) durch ein dt. Gericht verurteilt, oder?
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Firli

Keine Vorstrafen davon bekommen?

Meinen Sie jetzt "Keine Vorstrafen davor bekommen" oder "Sie haben zurzeit keine Vorstrafen"???  Versteh den Satz nicht wirklich deshalb beantworte ich einfach mal auf Vermutung meiner zwei Möglichkeiten:

Keine Vorstrafen vor der Tat interessiert die Bundeswehr absolut nicht sondern nur die Tatsache dass Sie mal zu einem Jahr(egal ob auf Bewährung oder nicht) verurteilt worden sind.

Zurzeit keine Vorstrafen ist einfach falsch.


SanFw/RettAss

KlausP

Zitatund keine vorstrafen davon bekommen

Doch, eine Jugendatrafe von einem Jahr

ZitatIch war aber nicht im Gefängnis

Nein, weil die Vollstreckung (und nur die) dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Ralf:

Wenn der Raub ein minder schwerer Fall war, dann ist dies ein Vergehen gewesen - kein Verbrechen.

Da muss man also SEHR GENAU ins Urteils schauen - dafür gibt es Rechtsberater.

Deshalb mein Ratschlag: Bewerben - aber Plan B und C haben.

adidas

Also ich habe definitiv in meinem leben nie eine Vorstrafe gehabt , also war nie vorbestraft , das waren so genannte Verwarnungen

Firli

Interessiert aber die Bundeswehr nicht weil ab der Verurteilung von einem Jahr auf Bewährung die Sache durch ist. Aber wie F_K schrieb: Versuchen Sie ihr Glück!


SanFw/RettAss

Ralf

Zitat von: F_K am 14. März 2013, 20:52:02
@ Ralf:

Wenn der Raub ein minder schwerer Fall war, dann ist dies ein Vergehen gewesen - kein Verbrechen.
Da muss man also SEHR GENAU ins Urteils schauen
...
Danke für den Hinweis.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: adidas am 14. März 2013, 20:54:20
Also ich habe definitiv in meinem leben nie eine Vorstrafe gehabt , also war nie vorbestraft , das waren so genannte Verwarnungen

Und was ist dann bitte das:

Zitatich hatte als jugendlicher 1 jahr auf Bewährung wegen raub , Körperverletzung , btm.

Ein Jahr (Jugendstrafe) auf Bewährung - von Ihnen selber im ersten Beitrag geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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