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jugendstrafen

Begonnen von adidas, 14. März 2013, 19:32:12

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Andi

Er muss das angeben, was im Zusatzfragebogen abgefragt wird, denn das ist Teil des standartisierten Bewerbungsauswahlverfahrens.
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Rollo83

An den Bogen kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Wird da nach Jugendstraftaten direkt gefragt oder generell nur nach Straftaten ?

Spiritus

Zitat von: F_K am 14. März 2013, 20:52:02
Wenn der Raub ein minder schwerer Fall war, dann ist dies ein Vergehen gewesen - kein Verbrechen.

Leider falsch, auch der minder schwere Fall des Raubes ist ein Verbrechen. Schärfungen oder Milderungen für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben bei der Einteilung außer Betracht, siehe §12 III StGB

Zur Formulierung der Frage auf dem Bewerbungsbogen:
ZitatSind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, insbesondere wegen einer Straftat nach §§ 86, 86 a, 125, 125 a, 127, 129, 129 a, 130, 131, 223 ff, 227 StGB? (siehe Erläuterungsblatt G 31)
(Bei der Beantwortung der Frage mit ,,Ja" wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - § 41 Bundeszentral¬registergesetz - eingeholt und ggf Akteneinsicht in Ihre Strafakte genommen.)
und
ZitatLäuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeil.-/staatsanwaltschaftl. Ermittlungsverfahren?
Nein   Ja, Grund: (sofern bekannt: auch Aktenzeichen des Gerichts/der Staatsanwaltschaft, Ort)
Das Erläuterungsblatt G31 liegt mir gerade aber leider nicht vor.

adidas

Habe das angegeben natürlich , was genau sieht man denn im zentralregister?

christoph1972

Zitat von: Rollo83 am 15. März 2013, 12:03:21
An den Bogen kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Wird da nach Jugendstraftaten direkt gefragt oder generell nur nach Straftaten ?

Total kryptisch wird gefragt nach den Eintragungen gem. § 3 BZRG. § 3 verweist auf § 4 BZRG. Da sind dann tatsächlich auch Jugendstraftaten aufgeführt.

Allerdings werden Jugendgerichtsurteile von unter 2 Jahren mit Bewährung nicht in das unbeschränkte Führungszeugnis aufgenommen.

Da soll doch mal ein Nicht-Jurist durchsteigen, ob ich eine Jugendstrafe angeben muss.

Im Erläuterungsblatt zu den Bewerbungsunterlagen ist da nichts zugesagt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Firli

ZitatSind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, insbesondere wegen einer Straftat nach §§ 86, 86 a, 125, 125 a, 127, 129, 129 a, 130, 131, 223 ff, 227 StGB? (siehe Erläuterungsblatt G 31)

Es steht nicht drin ob Jugendstrafrecht oder nicht. Paragraph 223 ist ja anscheinend Teil der Anklage gegen den TE gewesen. Also war es korrekt dies anzugeben.


SanFw/RettAss

christoph1972

Zitat von: adidas am 15. März 2013, 12:22:56
Habe das angegeben natürlich , was genau sieht man denn im zentralregister?

"Man sieht im Bundeszentralregister" ob jemand wegen einer Straftat verurteilt wurde ganz vereinfacht gesagt. Es ist eine riesige Datensammlung beim Bundesamt für Justiz in Bonn.

Ein "Führungszeugnis" aus dem Bundeszentralregister wird auf tollem weißem Papier mit Wasserzeichen und kleiner grüner Schrift "Bundesamt für Justiz" gedruckt.

Neben den Personalien, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift und Staatsangehörigkeit gibt es als "Inhalt", steht tatsächlich so drauf, hoffentlich "Kein Eintrag".

In anderen Fällen enthält das Feld "Inhalt" das Gericht, das Aktenzeichen des Gerichts, die Art des Urteils, angewendete Strafnormen, Dauer der Bewährung, evtl. Tagessätze in Anzahl und Höhe, ggf. auch Angaben ob die Wählbarkeit zeitweise verloren wird/wurde sowie evtl. Ausbildungsverbot von Jugendlichen und evtl. andere Nebenfolgen, z. B. Entzug der Fahrerlaubnis
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

adidas

Hmm ok also ich habe zu hause ein führungszeugniss zur vorlage bei Behörden - ne bekannte arbeitet bei der stadt - ist das die Information die die Bundeswehr bekommt? Also wie gesagt habe die straftaten angegeben aber vielleicht sehen sie das ja nicht mal

Andi

#38
Zitat von: christoph1972 am 15. März 2013, 12:31:00
Total kryptisch wird gefragt

Ne, kryptisch ist da an sich nichts, denn es wird ziemlich unmissverständlich nach Verurteilungen und laufenden Ermittlungen/Verfahren gefragt. Und gleichzeitig wird mit dem Hinweis auf bestimmte Paragraphen auch noch ein Hinweis gegeben worauf es dabei insbesondere ankommt.
Das Bundeszentralregister(gesetz) ist hier aus Bewerbersicht an sich irrelevant, genauso wie die gesetzliche Definition ab wann man sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen kann, denn die findet auf Grund der spezifischen Fragestellung hier ja keine Anwendung.

Deswegen kann ich da immer wieder nur sagen: Fragen genau lesen und genau das Beantworten was gefragt wurde. Nicht mehr, aber vor allem auch nicht weniger.

@adidas: Nein, die Bundeswehr bekommt einen umfassenderen Einblick und wird das Bewerbungsverfahren erst weiterführen, wenn sie vom Bewerber Einblick in die Prozessunterlagen gewährt bekommt. Von daher bekommt sie kompletten Einblick in jedes Verfahren (oder die Bewerbung wird abgelehnt).

Gruß Andi
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adidas

Vom bewerber? Habe selbst die unterlagen nicht nehe alle, durch umzuge und nem überfluteten Keller -.-

wolverine

Das beteiligte Gericht und die StA haben die Akten noch (und enn es nach einigen Jahren auf Microfiche ist).
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Andi

Zitat von: adidas am 15. März 2013, 12:55:17
Vom bewerber? Habe selbst die unterlagen nicht nehe alle, durch umzuge und nem überfluteten Keller -.-

Ja vom Bewerber, der muss nämlich schriftlich einwilligen, dass Angehörige der Rechtspflege der Bundeswehr Einblick in die Prozessakten nehmen dürfen.

Gruß Andi
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JaPhRi

Moin,
Ich kann hier nur aus Erfahrung eines Mitbewerbers sprechen, der mit mir im Januar im KC war. Derjenige hatte z.B. seinen Führerschein durch Trunkenheit verloren und wurde dafür auch verurteilt. Dieses hatte er auch in der Bewerbung angegeben und wurde daraufhin vom KC aufgefordert alle Schreiben von Staatsanwaltschaft, Urteile etc einzuholen und zum KC zu schicken! Diese wurden dann zur Prüfung nach Köln geschickt! Er hat aus Köln sein go bekommen und wurde im KC sogar als FW eingeplant! Ergo:schon mal die zettel besorgen, abwarten was die Rechtsabteilung sagt und überlesen werden die das mit Sicherheit nicht! Sehr empfindliches Thema!

JaPhRi


Firli

Zitat von: F_K am 14. März 2013, 19:50:30
Bewirb Dich, füll das Formular wahrheitsgemäß aus, und schaue, wie es ausgeht (ggf. fehlt ja auch die Eignung bzw. die Tauglichkeit).

Viel Erfolg.

Eben weil es diese beiden Möglichkeiten gibt gilt der Beitrag von F_K.

Bewerben und schauen wie es ausgeht!


SanFw/RettAss

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