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Reformbegleitgesetz - Fragen

Begonnen von Foxtrott-Uniform, 15. März 2013, 18:09:09

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Foxtrott-Uniform

Guten Tag Kameraden,

ich suche an dieser Stelle Rat von Leuten, die sich mit dem Reformbegleitgesetz auskennen, bzw. es selbst schon genutzt haben oder nutzen wollen.

Kurz zur Vorstellung meiner Person:

34 Jahre alt, Berufssoldat seit 2010 und derzeit in der Laufbahnausbildung zum OffzMilFD in der AVR Fm/IT.

Seit einiger Zeit hat sich mein Verhältnis zum Soldatenberuf aus familiären und dienstlichen Gründen in der Form gewandelt, dass ich nicht mehr sicher bin, diesen Beruf mit dem nötigen Selbstverständnis auszuüben, wie es eigentlich notwendig ist. Die Reform selbst hat hier noch ihr übriges hinzugetan, derzeit habe ich das Gefühl, dass die Bundeswehr regelrecht auf dem Rücken der Soldaten abgewickelt wird.

Nun suche ich nach Möglichkeiten um für mich abzuwägen, wie meine Zukunft entweder mit, oder ohne Bundeswehr aussehen könnte.

Deswegen würde es mich interessieren, ob jemand aus diesem Forum bereits Erfahrungen mit der Beantragung einer Rückstufung von BS auf SaZ (Altersband I) hat und wie der zeitliche Ablauf sich darstellt(e).

Kann vielleicht jemand konkret etwas zu der Frage beitragen, ob auch BS in Mangel AVR (Fm/IT, wenn es denn noch eine Mangel-AVR ist) ihren Antrag positiv beschieden bekommen haben?
Ich denke da konkret an das im Gesetz genannte "dienstliche Interesse", was zur Hürde werden könnte.

Desweiteren gibt es noch den Passus, dass der Dienstherr nach einer in Anspruch genommenen Fachschulausbildung den Soldaten entsprechend für 3 Jahre zur Verfügung haben möchte. (meine Ausbildung endete im Sommer 2012)
Gibt es hier auch Ermessensspielraum, ggfs. mit Teilrückzahlung der Ausbildung oder die Möglichkeit diese mit BFD Geldern zu begleichen?

Könnte man den einmaligen Ausgleich i.H.v. 10K €/Jahr auch auf 5 Jahre Auszahlungszeitraum strecken, (steuerliche Vorteile) oder zahlt die WBV definitiv als Einmalbetrag aus?


Vielleicht kann jemand von Euch hier noch wichtige Ergänzungen oder Antworten beitragen.

Vielen Dank
Stefan


Lupus28

Da ich "Betroffener" bin kann ich dir gerne Auskunft erteilen.

Die besagten 3 Jahre sind eine Grundsatzregel, von der, wie auch in meinem Fall, abgewichen werden kann.

Bei mir hat es nach Einreichung des Antrages ca. 6 Monate gedauert, bis ich positiv beschieden wurde.
Das ist aber keine Regel, sondern die Entscheidung wird, wie auch angekündigt, zeitnah in Hinsicht des Ausscheidungsdatums getroffen und mitgeteilt.
Inwieweit deine AVR eine Mangel AVR ist, kann ich leider nicht beurteilen.

Der Betrag ist nicht streckbar. Alles kommt auf einmal und ist im Rahmen der 5tel Regelung für Abfindungen zu versteuern. Näheres bei Google.

Eine Rückzahlung von Ausbildungskosten etc. musst du nicht befürchten. Wie gesagt der Passus, der die 3 Jahre beinhaltet im SG, gibt die Möglichkeit von dieser Regel in gewissen Fällen abzuweichen.

Aber Vorsicht, das ganze kann, und da spreche ich gerade aus Erfahrung, auch zu Irritationen führen.

Wenn du eine BFD-Maßnahme beabsichtigst, nach Umwandlung des Dienstverhältnisses, so wirst du erst in den Status eines SaZ geführt, wenn du Anspruch auf Freistellung gem. BFD hast. Aufgrund der Ausbildungen etc. werden dir wahrscheinlich Anspruchszeiträume gekürzt. Dein angestrebtes DZE abzüglich dem für die Dauer der Verpflichtung geltenden verbliebenen Anspruchszeitraum stellt den Tag dar, an dem du wieder SaZ wärst.

Beispiel:

DZE 31.03.2014
gekürzter BFD-Anspruch aufgrund Ausbildung verbleiben: 9 Monate
Umwandlung erfolgt zum: 01.07.2013

Auch wenn vorher positiv beschieden.
Beachte hier insbesondere §8 SKPersStruktAnpG

Ralf

Maßnahmen nach dem BwRefBeglG unterliegen zu allererst der Prüfung des dienstl. Bedarfs.
Wenn du also zu einer AVR angehörst, in der Mangel herrscht (und dessen bin ich mir ziemlich sicher), wird deinem Antrag nicht stattgegeben.
Du bist ja auch erst vor kurzer Zeit zum OA übernommen worden, dein Antrag ist noch nicht solange her. Da gehörst du schon zur Leistungsspitze und nun ist die Motivation weg? Mich wundert da der relativ schnelle Sinneswandel.
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Lupus28

Den Sinneswandel kann ich bei ihm nachvollziehen, war in der gleichen Situation.

Eine Auskunft darüber, ob du einer Mangel-AVR angehörst kannst du im Rahmen eines Personalgespräches mit BAPersBw erörtern.

Foxtrott-Uniform

Ich denke auch, dass ein PersGespräch derzeit am sinnvollsten erscheint.

Zum Thema Sinneswandel:

Übernahme zum OA hin oder her, das Leben ist nun einmal nicht statisch und manchmal entwickeln sich die Dinge eben in eine andere Richtung.

Versuch macht klug, vielleicht gibt es trotz der AVR eine Möglichkeit. Ich werde weiter berichten.

Ralf

Zitat von: Foxtrott-Uniform am 15. März 2013, 18:09:09...in der AVR Fm/IT...
Wenn das die AVR 25030 ist, ist das eine, die prämienbegünstigt sein wird was wiederrum einen außerordentlichen dienstl. Bedarf nach sich zieht.
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