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Oberfähnrich in Zwickmühle.

Begonnen von Counter233, 27. März 2013, 18:34:00

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Counter233

Guten Tag werte Community.
Ich bin nun seit 1.7.2010 SaZ und studiere an der UniBW Luft-und Raumfahrttechnik seit 1.10.2011.
Nun haben sich bei mir einige Probleme aufgetan, indem ich mehrere Prüfungen nicht bestanden habe. Habe mittlerweile das 2.mal die Punkteregel verletzt, weshalb ich eigentlich exmatrikuliert werden müsste.
Das Prüfungsamt hat mir dennoch die Chance gegeben die versäumten Prüfungen bis Ende September zu wiederholen, um die gewünschte Anzahl von Punkten zu erreichen.
Das Problem ist einfach, dass ich kurz vor Nichtbestehen der Prüfungen zum OFR befördert wurde und somit meine Dienstzeit auf 6 Jahre festgesetzt wurde. Außerdem sehe ich in meiner Lage kaum eine Chance das Studium irgendwie bestehen zu können. Eigentlich müsste ich nach Exmatrikulation meine restliche Dienstzeit absitzen...

Nun meine Frage: Was wäre, wenn ich meinem Chef gestehen würde, dass ich keinen Sinn mehr sehe das Studium fortzuführen? Was würde passieren, Ausbildungskosten zurückzahlen?
Als Plan B hatte ich immer die Möglichkeit gesehen zur Polizei zu gehen. Könnte ich noch in den 6 Jahren zur Polizei wechseln, irgendwie? Oder erst nach den geleisteten 6 Jahren?

Der Staat müsste es doch befürworten, wenn ich jetzt aus der Bundeswehr austreten würde, um Kosten zu sparen. Ich würde ja sonst dem Staat noch sinnlose 3 Jahre zur Last fallen.

Wie sehr ihr das?
Danke schonmal

BulleMölders

Als Oberfähnrich in einer AGA Kompanie für die nächsten drei Jahren hat doch auch was. ;D

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Ralf

Du kannst z.B. auch einen Antrag auf Wechsel des Studienganges stellen, sowas ist bei schlechten Leistungen im ersten Studienjahr möglich.
Solltest du exmatrikuliert werden, bleiben deine 6 Jahre erst einmal bestehen. Es steht dir frei, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung (nicht unter 4 Jahre möglich) zu stellen, es besteht aber keine Garantie, dass dem stattgegeben wird.
Ob du zur Polizei wechseln kannst oder nicht, ist nicht von Relevanz.
Der Staat würde es begrüßen, wenn du deinen Zeitvertrag, SaZ13 erfolgreich vollziehen würdest, dafür bist du ja eingestellt worden und es ist dein Auftrag, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
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dunstig

Zitat von: Ralf am 27. März 2013, 20:31:49
Du kannst z.B. auch einen Antrag auf Wechsel des Studienganges stellen, sowas ist bei schlechten Leistungen im ersten Studienjahr möglich.
Solltest du exmatrikuliert werden, bleiben deine 6 Jahre erst einmal bestehen. Es steht dir frei, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung (nicht unter 4 Jahre möglich) zu stellen, es besteht aber keine Garantie, dass dem stattgegeben wird.
Ob du zur Polizei wechseln kannst oder nicht, ist nicht von Relevanz.
Der Staat würde es begrüßen, wenn du deinen Zeitvertrag, SaZ13 erfolgreich vollziehen würdest, dafür bist du ja eingestellt worden und es ist dein Auftrag, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Ist er aber leider nicht mehr  ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Ups stimmt, wie die Zeit vergeht  :-[
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Counter233

Habe jetzt von einer ehemaligen Studentin gehört die auch LRT studiert hat. Sie wurde im Sommer 2012 exmatrikuliert. Dann hat sie einen Antrag auf Dienstzeitende oder etwas ähnliches gestellt; Begründung: Sie möchte ein neues Leben beginnen und möchte nochmal neu studieren.
Dieser Antrag wurde genehmigt und sie hat gleich im Oktober ein neues Studium begonnen.

Ist soetwas üblich oder nur ein äußerst seltener Fall?

Ralf

Gem. Erlass ist eine Dienstzeitverkürzung unter 4 Jahre nicht möglich, alles andere entscheidet die PersBearbSt nach Bedarf. Die Chance, dass kein dienstl. Bedarf gegeben ist besteht. Antrag stellen, ausprobieren, dazu muss man aber erst einmal exmatrikuliert sein.
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chevycamaro

Ich habe mal einen OFr gekannt, der war im 12 Dienstjahr. Weiß aber nicht was für ein Grund es hatte, auf jeden Fall war zu dem Zeitpunkt Zugführer von glaube eines Luftumschlagzuges oder Fallschirm und Geräte.

Das Studium ist ja nicht unbedingt voraussetzung für Ihre Laufbahn, eher ein Bonus für Ihre Zukunft und ist eher dafür gedacht, das offiziere einen gewissen Bildungsstand haben.
Schlägt das Studium fehl, scheitert damit aber nicht Ihre Dienstfähigkeit.

DeltaEcho

ZitatDas Studium ist ja nicht unbedingt voraussetzung für Ihre Laufbahn

Doch, da sich die Kameraden in der Laufbahn Offizier im Truppendienst mit Studium befinden. Wird das Studium nicht erfolgreich geschafft, dann gibt es grundsätzlich auch keine Dienstzeitfestsetzung auf 13 Jahre.


Ralf

Rischtisch. Nur ganz ganz wenige werden auf Antrag in den Ausbildungsgang ohne Studium übernommen und bleiben für 13J dabei. Ist jeweils an Zustimmung BMVg (nunmehr Kdo TSK) gebunden.
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mailman

In einem anderen Thread behaupten Sie dies:

Zitat
Mein Name ist Eric, bin 20 Jahre alt und seit dem 1.1.2011 SaZ.

Was stimmt denn nun?

Andi

Zitat von: chevycamaro am 05. April 2013, 20:39:19
Ich habe mal einen OFr gekannt, der war im 12 Dienstjahr. Weiß aber nicht was für ein Grund es hatte

Fachdienstoffizieranwärter...
the rest is silence...

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Amenophis

#12
Mal ein bisschen Klugscheißen :P





Also Fachdienstoffizier sagen viele, aber ist in dem Fall falsch. Ein wirklichen OFR, Laufbahn Fachdienstoffizier mit 12 Dienstjahren wird man nicht finden.

Rollo83

Andi redet sichermvom OffzMilFD und da findet man locker mal nen Oberfähnrich im 12. Dienstjahr, wieso auch nicht.

Amenophis

Ja das wollte ich damit sagen. Umgangssprachlich spricht man da gerne von Fachdienstoffizier, was aber falsch ist. Ich wollte eigentlich in meinem letzten Beitrag eine kurze Erklärung als Zitat Posten. Aber irgendwie scheint die verloren gegangen zu sein.