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Uniformtrageerlaubnis

Begonnen von Fernmelder, 29. März 2013, 10:56:43

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Fernmelder

Achso okay das ist ja in Ordnung. Und was ist wenn ich nur FwResArb machen möchte? Nur als Beispiel
Wenig hervortreten, viel leisten –
mehr sein als scheinen. Das sind Soldaten!

Tommie

Genau dann ist das so! Sie werden nicht eingekleidet, bevor Sie nicht an der ersten DVag teilgenommen haben! Zumindest ist das in den meisten LKdos so!

HG z.S.

Zitat von: Tommie am 05. April 2013, 19:55:36
Ach ja, bei jeder DVag, zu der Sie der FwRes zuzieht, haben Sie eine UTE, zumindest wenn das auch der Zuziehung angekreuzt ist ;) !
Das ist formal falsch, denn für eine DVag wird keine UTE benötigt. Während der DVag ist mal Soldat (mit allen Rechten und Pflichten) und daher berechtigt (bzw. sogar verpflichtet, sofern man eingekleidet wurde) Uniform zu tragen. UTE betrifft nur Zivilisten.

Ansonsten gibt es für die Beantragung der Einkleidung auch ein Formular (beim FwRes). Wie schon geschrieben, wird aber öfter erst nach der ersten oder zweiten DVag eingekleidet, damit die Bw sieht, dass wirklich Interesse da ist. Das hängt aber von Deinem LKdo ab - FwRes wird da Bescheid wissen.
Die Einkleidung ist dann i.A. einmalig (d.h. man wird nicht vor und nach jeder DVag ein- und wieder ausgkleidet, was auch logistischer Unfug wäre).

Kurz, wenn Du an der FwResArb (DVags) teilnehmen möchte, melde Dich beim FwRes, Du bekommst die entsprechenden Formulare und dann wirst Du (wahrscheinlich) zugezogen und irgendwann eingekleidet. Wenn Du zur ersten/zweiten DVag noch nicht eingekleidet wurdest, gehst Du halt in zivil oder borgst Dir eine Uniform zusammen (letzteres hatte bei mir gut funktioniert). Ich hatte übrigens folgende Formulare ausgefüllt:

  • Datenschutzerklärung und Erfassungsbeleg für EVARes (für die FwResArb)
  • Antrag auf Überlassung von Dienstbekleidung (für die Einkleidung)
  • Antrag zum Tragen der Uniform der Soldatinnen und der Soldaten der Bundeswehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu Anlässen gem. Nr. 2.1.1 bis Nr. 2.1.4. der Uniformbestimmungen (für eine Dauer-UTE um als Zivilist z.B. auf VVags mit UTE Uniform tragen zu dürfen)
  • Antrag auf Ausstellung eines ,,Ausweises für Reservistinnen und Reservisten / ehemalige Soldatinnen und Soldaten" (praktisch, um Bw-Anlagen betreten zu dürfen oder kostenlos ins Militärhistorische Museum in Dresden zu kommen ;D)

bayern bazi

Zitat von: HG z.S. am 07. April 2013, 21:28:05
Zitat von: Tommie am 05. April 2013, 19:55:36
Ach ja, bei jeder DVag, zu der Sie der FwRes zuzieht, haben Sie eine UTE, zumindest wenn das auch der Zuziehung angekreuzt ist ;) !
Das ist formal falsch, denn für eine DVag wird keine UTE benötigt. Während der DVag ist mal Soldat (mit allen Rechten und Pflichten) und daher berechtigt (bzw. sogar verpflichtet, sofern man eingekleidet wurde) Uniform zu tragen. UTE betrifft nur Zivilisten.

ich glaub auch, tommie meint bei an und abreise in uniform - weil dies mus extra genehmigt sein (daher auch das kreuz auf der zuziehung)

die DVag beginnt ja erst mit der unterschrift auf der anwesenheitsliste - also bist du bis dahin zivilist und brauchst eine ute

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

HG z.S.

Ja, das stimmt natürlich - zumindest gibt es ein entsprechendes Feld auf der Zuziehung, was (zumindest bei mir) bisher immer angekreuzt war.

HCRenegade

Zitat von: bayern bazi am 08. April 2013, 08:53:29

die DVag beginnt ja erst mit der unterschrift auf der anwesenheitsliste - also bist du bis dahin zivilist und brauchst eine ute


Ich glaube nicht ,dass das irgendjemanden interessiert - denn bei einer WÜ ist es ja nicht anders, da ist man ja auch erst dann Soldat, wenn man sich bei seiner Einheit gemeldet hat (oder spätestens zu einer definierten Uhrzeit). Trotzdem tritt jeder seinen Dienst in Uniform an ;)

Tommie

Zitat von: bayern bazi am 08. April 2013, 08:53:29ich glaub auch, tommie meint bei an und abreise in uniform - weil dies mus extra genehmigt sein (daher auch das kreuz auf der zuziehung)

Genau so isses ;) ! Und ich habe mich ein wenig ungenau ausgedrückt!

Na ja, HCRenegade, dann hab mal einen Unfall auf der Anfahrt, was ich Dir natürlich nicht wünsche, und versuche dann, die Leistungen des Rettungsdienstes oder des Krankenhauses abrechnen zu lassen! ich wette, dass bei dieser (unpassenden!) Gelegenheit ein paar "Reichsbedenkenträger" und Besserwisser hochklappen, und zwar schneller als jede Klappfallscheibe auf der Schiessbahn!

HCRenegade

Was hat denn die Uniform mit einer Unfallhaftung zu tun? Versicherungsschutz besteht doch unabhängig von meiner Kleidung ;)

Wie reist du denn zu deinen zahlreichen WÜs an?

Tommie

Ein Kamerad ist auf dem Weg zu einer Wehrübung in Uniform mit dem Auto verunglückt. Er war nicht einmal schuld an dem Unfall, sondern eigentlich nur das Opfer! Die Bundeswehr hat sich zunächst einmal auf den Standpunkt gestellt, dass der Kamerad die Wehrübung nicht angetreten hat und hat die Kostenübernahme verweigert. Die Krankenkasse des Kameraden hat auch nicht gezahlt, weil er zum Ende des Tages davor abgemeldet worden war! Theater ohne Ende ... und ich weiß bis heute nicht, wie es letztendlich ausgegangen ist! Wichtig war mir mehr, den Kameraden wieder "unter den lebenden zu sehen" ;) !

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation wirklich in so einem Fall? Die Wehrübung hat er nicht antreten können, weil ihn vorher jemand von der Straße geschubst hat, und die Krankenkasse hat sich mal pauschal für nicht zuständig erklärt! Weiß da jemand Rat?

wolverine

Zitat von: Tommie am 08. April 2013, 19:52:52
Ein Kamerad ist auf dem Weg zu einer Wehrübung in Uniform mit dem Auto verunglückt. Er war nicht einmal schuld an dem Unfall, sondern eigentlich nur das Opfer!
In dem Fall ist es einfach: die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall.

Auf der Antrittsreise hat man doch Anspruch auf Reisekostenvergütung und danach müsste es ja eine Dienstreise sein; folglich Dienst.
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Tommie

Aber zunächst einmal wird das Krankenhaus und der Rettungsdienst versuchen, mit dem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder WBV) abzurechnen, der sich seine Leistungen dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurückholen kann! Und genau diese beiden wollten sich aus der Verantwortung stehlen.

wolverine

Die KV ist auch außen vor. Wenn er um 24.00 Uhr abgemeldet war, ist er ´raus. Und die WBV ist in diesem Fall auch rechtlich korrekt, da der Schädiger nach Sachverhalt "alleinschuld" war (ist bei Verkehrsunfällen ungewöhnlich, aber gut). Vertragspartner von Krankenhaus und Rettungsdienst ist der Patient. Dessen Ersatzansprüche gehen die erst einmal nichts an.
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Tommie

Zitat von: wolverine am 08. April 2013, 20:17:35Vertragspartner von Krankenhaus und Rettungsdienst ist der Patient.

Und der lag mit einem Schnorchel im Hals auf der Intensivstation, was den Prozess irgendwie nicht wirklich vereinfachte ...

wolverine

Ändert aber nichts an der Rechtslage. Nur weil ich einen Unfall habe oder komatös bin, springt ja auch bei Kauf- und Mietverträgen nicht erst einmal der Arbeitgeber oder ein wildfremder Dritter ein. "Denken in Vertragsbeziehungen" ist ungefähr die erste Lektion im Zivilrechts-Grundkurs.
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Tommie

Wäre denn die Bundeswehr bzw. die WBV in der Zahlungspflicht gewesen, wenn der Kamerad den Unfall selbst verursacht hätte?

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