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Autor Thema: $5 Abs 5 und Ermessensfreistellung ausgeschöpft es fehlen noch fünf Tage.....  (Gelesen 1536 mal)

Jancux

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$5 Abs 5 und Ermessensfreistellung ausgeschöpft es fehlen noch fünf Tage.....

Hallo zusammen,

ich schreibe für einen Kameraden.

Die Ausbildung beginnt zum 25.09.2013. $5 Abs 5 sowie Ermessensfreistellung wurden gewährt und somit hätte er ab de, 01.10.2013 Anspruch seine Ausbildung zu beginnen. Der BFD lehnt ab, da die Ausbildung ab, da sie ja 5 Tage vorher anfängt. Welche Möglichkeiten gibt es noch? Die nächste Ausbildung würde erst ein Jahr später an einem anderen Ort stattfinden. Die jetzige findet am Standort bzw. Wohnort statt. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Gibt es hier eine weitere Möglichkeit diese fünf Tage zu bekommen. Es geht hier nicht um Urlaub oder Freistellungstage
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LwPersFw

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Ausführungsbestimmungen zur "Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten"

Zu § 16 BföV Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

"(9) Von § 16 Abs. 3 BföV werden nur solche Berufsbildungsmaßnahmen erfasst, die innerhalb der
von den genannten Bestimmungen zugelassenen Zeiträume beginnen. Eine Erweiterung dieser
Zeiträume durch Erholungsurlaub, Sonderurlaub sowie Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen
kann bis zu einer Dauer von einem Kalendermonat eingeräumt werden. Bei Vorliegen der
sonstigen Voraussetzungen kann eine Ermessensfreistellung und damit verbunden der Einsatz von
Erholungsurlaub, Sonderurlaub sowie Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen im vorbezeichneten
Umfang auch dann gewährt werden, wenn der im Einzelfall frühestmögliche Beginn der
beantragten Berufsbildungsmaßnahme von dem durch den Bildungsträger festgesetzten allgemeinen
Ausbildungsbeginn abweicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zustimmung des Maßnahmeträgers
zu dem zeitlich verzögerten Beginn der Berufsbildungsmaßnahme vorliegt und bescheinigt
wird, dass keine Beeinträchtigungen des Bildungsverlaufs zu erwarten sind."

Warum schließen Sie die Möglichkeit EU und FvD aus ?
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bregenz12

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Eine Möglichkeit wäre es auch, mit der Ausbildungseinrichtung zu klären, ob man 5 Tage später "einsteigen" kann und sich eine entsprechend korrigierte Bescheinigung des Trägers ausstellen zu lassen. Bei den allermeisten Ausbildungen ist dies möglich. Mit dem offiziellen Ausbildungsbeginn 1.10. wären dann wohl auch die Förderungsvoraussetzungen des BFD erfüllt.
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