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SAZ 4 während laufender Ermittlung?

Begonnen von KINGPINTXXL, 04. Mai 2013, 18:37:58

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KINGPINTXXL

Hallo liebes BW Forum.
Gegen mich wird derzeit noch ermittelt wegen  2 Sachen.
Bei der einen Sache bin ich unschuldig , das ist bei der Amtsanwaltschaft wird fallengelassen.
Bei dem anderen Delikt das liegt jetzt gut 3 Jahre zurück.
in den 3 Jahren wurden fast alle Vorwürfe eingestellt 1-2 Sachen sind aber immernoch offen.

Ist eigentlich eine Einstellung möglich bei laufendem Verfahren ?!
Bzw was passiert wenn ich eifnach "nein" angebe beim Bewerbungsverfahren?!

mailman


KlausP

ZitatIst eigentlich eine Einstellung möglich bei laufendem Verfahren ?!

Nein.

ZitatBzw was passiert wenn ich eifnach "nein" angebe beim Bewerbungsverfahren?!

Dann ist das versuchter Einstellungsbetrug. Sollte es nach Ihrer Einstellung rauskommen (und es kommt raus!), werden Sie dafür fristlos entlassen.

Zitat von: mailman am 04. Mai 2013, 18:41:06
Haben wir Ihnen das nicht bereits erschöpfend beantwortet?

War mir eigentlich auch so. Aber manche Leute verstehen das beim ersten bis dritten Mal nicht gleich so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Fassen wir mal zusammen: Du hast keinen Schulabschluss, wurdest bereits 2x verurteilt und aktuell läuft noch ein Ermittlungsverfahren?
Oder hab ich was Entscheidendes vergessen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Ich schließe mich klausP an.

Diese Frage wurde hier im Forum schon gefühlte 1000 Mal beantwortet.

mailman

ZitatOder hab ich was Entscheidendes vergessen?

Zusätzlich hat er noch mehrere beleidigende Beiträge verfasst und dafür erst im Januar eine Verwarnung kassiert.


KlausP

Was ist eigentlich aus Ihrem "Vorstellungsgespräch" im Dezember geweorden? Falls Sie sich nicht erinnern:

Zitat von: KINGPINTXXL am 07. Dezember 2012, 23:31:27
Hallo Liebes BW Forum

Ich habe nur eine Frage ich habe hier noch eine Kopie von meinem Abizeugnis.

Leider ist mir das Originale abhanden gekommen & die beantragung dauert gute 4 Wochen.

Allerdings habe ich in 4 Tagen mein Vorstellungsgespräch beim Bund.

Nun Zu Meiner Frage , Reicht meine Kopie ? ich könnte sie auch beglaubigen lassen.

Vielen Dank
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KINGPINTXXL


BSG1966


justice005

Im Dezember hatten Sie sogar noch Abitur, konnten nur ihr Zeugnisoriginal nicht finden.
Im Januar hatten Sie dann keinen Schulabschluss mehr und heute haben Sie ihn "nachgeholt".

Veräppeln lässt sich hier niemand.


GurkenDose

Zitat von: KINGPINTXXL am 04. Mai 2013, 19:00:39
habs abgesagt jetzt aber n neuen termin gemacht  ;) ;) ;) ;)

Du kannst dich schonmal auf den Psychologen freuen :)
Den dieser wird dich wegen den delikten außernander nehmen.. Wieso, weshalb, warum?
Sag lieber die Warheit!

Man muss nach dem Einstellungstest sowieso nochmal zur Bürgerberatung und ein Führungszeugnis beantragen, welches direkt an die Bundeswehr dann geschickt wird.
Allerdings unterschreibt man auch einen gewissen Zettel welches der Bundeswehr es Möglich macht das Führungszeugnis aus der Zentralen Datenbank zu holen (Dort steht alles).

Cherryblossom

Meist erfolgt in solchen Fällen direkt die AoP (Ablehnung ohne Prüfung), da kann man sich alle weiteren Gedanken sparen.

KlausP

Zitat von: Cherryblossom am 04. Mai 2013, 19:34:17
Meist erfolgt in solchen Fällen direkt die AoP (Ablehnung ohne Prüfung), da kann man sich alle weiteren Gedanken sparen.

Oh, oh! Das will er aber wieder nicht lesen! Jetzt hast'n vergrault.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cherryblossom

Ich weiß, ich bin böse und gemein... ;) Aber ich kann gut mit mir leben. :P

Ich kann aber auch noch "netter":
Sote der TE "Glück" haben, gibt's nicht direkt die AoP, sondern das Ding landet beim Rechtsberater (=längere Wartezeit) und geht dann als Ergebnis entweder mit ner Ablehnung oder sogar Bewerbungs-/ Einstellungssperre über einen Zeitraum X (bis zu mehreren Jahren) raus.
Kommt es dennoch zu einer Einladung, so hat man mit Sicherheit ein intensiveres Gespräch mit der Prüfkommision.

Mit den Voraussetzungen würde ich mir dringend Plan B-Z überlegen.

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