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vorstrafen

Begonnen von stevend, 10. Mai 2013, 04:07:23

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Ralf

ZitatAlso garnichts davon erwähnen bringt nichts meint ihr. Da mein Führungszeugnis inzwischen rein ist.
Erwähnst du es nicht, ist es Einstellungsbetrug und du bist schneller wieder draußen, als du schauen kannst. Es gibt hier genügend Threads die darlegen, wann und was der Dienstherr so zu sehen bekommt. Schau da mal rein.
ZitatAber mal unter uns es is ja auch schon ein Hammer das man um seinem Land zu dienen ein Bein rausreissen muss das sie dich überhaupt nehmen
Das ist kein Hammer, sondern schlichtweg ganz normal. Denn auch die Bundeswehr macht eine Bestenauslese. Warum sollte sie denn jeden nehmen?
ZitatUnd im Übrigen versucht ihr morgens um $nach einer Nacht zeug zusammen suchen und Zeugnisse sortieren nen guten Satz hinzubekommen
Das würde dir in nächster Zeit öfters blühen, z.B. nach einer Wache oder Übung oder Einsatz trotz Belastung noch voll leistungsfähig zu sein.
Zitatne gute Freundin von mir is auch dort und sie sagt das die von ihr nicht mal ein Führungszeugnis sehen wollten.Es ist eine Scheisse das einem die vergangenheit immer einholt.
Dann ist sie die einzige Soldatin, bei der das nicht der Fall war. Nun sag mir mal, wie groß die Wahrscheinlichkeit, dass das stimmt? Vielleicht weiß sie ganz einfach nicht mehr, was sie da alles unterschrieben hat.
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ulli76

Galt der Ausschluss vom militärischen Dienst bei einer Haftstrafe von mehr als 12 Monaten (unabhängig ob auf Bewährung oder nicht) auch für Jugendstrafen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

stevend

ok auch möglich, was Belastung heißt weiß ich Ich bin LKW Fahrer und 28 bin kein Kleiner Junge mehr. Deshalb gibt es diese Forums ja um Antworten zu bekommen ?! Und außerdem jeder ist Übertrieben bei mir ist es einfach nur die beschissene Vergangenheit.Ich bin seit fast 10 Jahren ein unbeschriebenes Blatt
habe Gesellenbriefe. Das sollte auch was Wert sein denke Ich.

Ralf

@Ulli:
Zitat(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu
Freiheitsstrafe verurteilt ist,
Ja, jedoch steht ja auch "Verbrechen" dabei und du erinnerst dich doch bestimmt noch hier an die Diskussion, was nun Verbrechen und was nicht. Und was eine einhellige Meinung unserer Juristen hier habe ich jedenfalls nicht gelesen, ob man nun unterscheiden muss ob Verbrechen oder nicht bzw. ob es nicht so wenige Ausnahmen gibt, dass es kein Verbrechen ist und man trotzdem eingestellt wird.
@stevend: Und deswegen werden solche Bewerbungen von Rechtsberatern geprüft, die dann eine Empfehlung aussprechen. Da wird dann auch die Zeit mit einbezogen, wann die Vorfälle gewesen waren.
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stevend

Ja sowas hab Ich auch noch im Hinterkopf deshalb hab ich Ja solange gewartet.
Aber zur Grundi haben sie mich damals auch nicht gezogen mit 18 nicht einmal Musterung garnichts

wolverine

#20
Wenn Sie nicht umgehend Ihre Beiträge in halbwegs lesbarem Schriftdeutsch verfassen werden sie kommentarlos gelöscht. Dann können Sie woanders jammern.
Haben Sie eigentlich schon einmal einen Gedanken an die durch Sie Geschädigten verschwendet. Glauben Sie die fanden das gerecht?!

@Ralf: Verbrechen ist jeder Tatbestand, der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Also: "....Bis zu drei Jahren ..." ist ein Vergehen. ".... Nicht unter einem Jahr...." oder "....von einem Jahr bis zu fünf Jahren ...." sind Verbrechen.
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stevend

Es ist ja schonmal gut zu wissen das es noch gelesen wird und darüber nachgedacht wir meine Angst war nur und aus diesem Grund hab ich dem Wehrdienstberater nichts gesagt das ich sofort abgewiesen werde.

stevend

Ja habe ich 30 Monate und das Bedeutet das ich mein ganzes Beschissenes leben dafür gerade Stehen soll oder was.

ulli76

Stimmt- das hing am Wort "Verbrechen" und an der Sache mit der Tilgung.

Unabhängig davon bin ich mir aber sicher, dass der Rechtberater bei 30 Monaten- also 2 1/2 Jahren! sein Veto einlegen wird.

Mal ne andere Frage: Was hast du denn verbrochen gehabt? Muss ja was Größeres gewesen sein.

Achso- wenn du schon nach einer Nacht mit kaum Schlaf keinen geraden Satz hinbekommst...  ::) Als Soldat kann es passieren, dass man in so nem Zustand Entscheidungen über Leben und Tod treffen muss.
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Andi

Zitat von: stevend am 10. Mai 2013, 08:36:34
Und im Übrigen versucht ihr morgens um $nach einer Nacht zeug zusammen suchen und Zeugnisse sortieren nen guten Satz hinzubekommen

Brauche ich nicht, mein "Zeug" ist sortiert. Und wenn ich nicht "gesellschaftsfähig" bin, dann belaste ich die Gesellschaft auch nicht mit meiner Existenz. ;)

Zitat von: stevend am 10. Mai 2013, 09:10:47
Ja habe ich 30 Monate und das Bedeutet das ich mein ganzes Beschissenes leben dafür gerade Stehen soll oder was.

Da du etwas strafbares getan hast musst du auch mit den Konsequenzen, die daraus erwachsen leben (leider oftmals auch unschuldige Opfer). Mitleid wirst du dafür von niemandem bekommen. Aber schön, dass du langsam begeifst wie das ist erwachsen zu sein, Entscheidungen zu treffen und für diese gerade stehen zu müssen.

Andi
the rest is silence...

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Vwdr 43

Zitat von: stevend am 10. Mai 2013, 09:10:47
Ja habe ich 30 Monate und das Bedeutet das ich mein ganzes Beschissenes leben dafür gerade Stehen soll oder was.

Sieht vermutlich so aus ...mal ganz ehrlich wer sich 30 Monate "einfängt" ....

dunstig

Dennoch halte ich es für fragwürdig, jemanden einzustellen, der als Soldat schwören wird, das deutsche Recht tapfer verteidigen zu wollen, während er in früherer Zeit scheinbar krass gegen eben dieses Recht verstoßen hat.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Willkommen im Leben- bei der Bundeswehr wirst du keine Chance haben.

Wir haben ja Beispiele hier im Forum, dass Bewerber zumindest ne zeitlich begrenzte Sperre für weit geringere Delikte bekommen haben, die durchaus in die Kategorie "jugendliche Dummheit" gepasst haben.

Noch ne weitere Frage: Was für eine Laufbahn schwebt dir denn vor?
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stevend


ulli76

Selbst dafür wird es nicht reichen.
.Und wer bitte gibt für 4 Jahre Mannschafter nen festen Job auf, wenn er aufgrund seiner Vorgeschichte eh schon keine gute Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt mitbringt.
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