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Frage zum Dienstantritt

Begonnen von Andreas1990, 13. Mai 2013, 15:02:20

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Ralf

Ich hoffe ja immer noch, dass solche Fragen das Bewusstsein hervorrufen, was man sich damit "damals" angetan hat und dass es auch Nachteile mit sich bringen kann.
Und sich somit das nächste Mal gut überlegt, ob man sich dauerhaft kennzeichnet.
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Hagbard

Zitat von: Ralf am 13. Mai 2013, 20:43:51
Ich hoffe ja immer noch, dass solche Fragen das Bewusstsein hervorrufen, was man sich damit "damals" angetan hat und dass es auch Nachteile mit sich bringen kann.
Und sich somit das nächste Mal gut überlegt, ob man sich dauerhaft kennzeichnet.

Da stimme ich allerdings vollkommen zu!

Andreas1990

Da habt ihr vollkommen recht und das ist auch richtig!!Ich weiß das es viele Nachteile mit sich bringt und dennoch gefallen mir die Tattoos immer noch .Aber wie gesagt sollte jemand verlangen sie zu entfernen werde ich dieses tun den der Beruf liegt mir wirklich sehr nah.

Hagbard

Du solltest dir aber auch überlegen, ob dir der Beruf nach der Bundeswehrzeit nahe liegt und dort ein Tattoo zu Problemen führen kann (öffentlicher Dienst usw.).

Andreas1990

Ja das ist auch richtig  :).Allerdings hat ja der Mensch, auch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.Ich meine das was ich fähig bin zu leisten, leiste ich mit oder ohne Tattoo (ob gut oder Schlecht wird sich zeigen). Denn diese beeinflussen ja nicht die Leistung eines Menschen.Oder haben Auswirkung auf seinen Charakter. Dennoch wenn es wirklich solch enormen Probleme mit sich führt oder wird, bin ich aber auch bereit sie wie gesagt zu entfernen.(Der Allgemeinheit unter zu ordnen  ;) )

wolverine

Über das Aussehen von Beamten gibt es zig Entscheidungen von Verwaltungsgerichten; meistens auf Landesebene. Bisher galt die Linie, dass der Staatsdiener eben so auszusehen hat wie der Bürger es von ihm erwarten darf. Und einen Polizisten mit tätowierten Fingern oder tätowiertem Gesicht erwarte ich nicht!
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Andi

Zitat von: Andreas1990 am 14. Mai 2013, 13:20:20
Allerdings hat ja der Mensch, auch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Der Mensch ja, der Soldat nur, soweit der Dienst das zulässt. Das ist so ziemlich das "schwächste" Grundrecht das es gibt und durch beliebigen dienstlichen Zweck für einen Soldaten vollumfänglich einschränkbar.
the rest is silence...

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Andreas1990

Zitat von: wolverine am 14. Mai 2013, 13:28:35
Über das Aussehen von Beamten gibt es zig Entscheidungen von Verwaltungsgerichten; meistens auf Landesebene. Bisher galt die Linie, dass der Staatsdiener eben so auszusehen hat wie der Bürger es von ihm erwarten darf. Und einen Polizisten mit tätowierten Fingern oder tätowiertem Gesicht erwarte ich nicht!

Im Gesicht währe auch bissel hart finde ich!