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Trennungsgeldverweigerung durch SDBw Bearbeiter

Begonnen von Kermit123d, 15. Mai 2013, 17:33:39

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Kermit123d

Moin Moin Kameraden

ich habe ein kleines Problem in rechtlicher Hinsicht und hoffe das jemand von euch mir ein wenig unter die Arme greifen kann.

Zur Situation: 28 Jahre alt, SAZ 12 und im 8. Dienstjahr, 1 Kind (geb.03.05.13)

Ich wurde am 01.04. von einer Seegehenden Einheit auf eine Landdienststelle versetzt (zu diesem Zeitpunkt war ich weder Trennungsgeldempfänger noch verheiratet noch Vater), die UKV wurde zuerkannt.
Angekommen auf meiner neuen Einheit wird mir erzählt das wenn ich ein Kind habe und dieses bei mir lebt, ich automatisch Trennungsgeldempfänger bin.
Das Kind ist aber erst 1 Monat und 2 Tage nach dem 01.04 (Datum der Versetzung) zur Welt gekommen. Das heisst die UKV wurde zuerkannt, weil ich ja zu dem Zeitpunkt der Versetzung noch nichts von den sich geänderten umständen im Bezug auf Trennungsgeld wusste.
Ich habe weiterhin erfahren das vor einer Versetzung ein Personalgespräch geführt werden muss. Hier sollte die Frage zum Trennungsgeld bzw. zur UKV geklärt werden.
Dieses Personalgespräch hat aber niemals statt gefunden, beziehungsweise wurde es bei keinem Soldaten durch meine alte Einheit durchgeführt.
Dadurch das dass Kind nun nach meiner Versetzung zur Welt gekommen ist und ich bereits versetz bin weigert sich mein Sachbearbeiter die Versetzung umzuändern (ich bin natürlich gerne bereit die UKV zurückzuerstatten)

Meine Frage an Euch: habe ich rechtliche Mittel dies zu veranlassen, sodass ich doch noch mein TG bekomme?
Oder steh ich nun so da und muss damit leben das man es versäumt hat uns vernünftig zu informieren.

vielen Dank im voraus für eure Hilfe 

F_K

Die UKV ist ein begünstigernder Verwaltungsakt und auch nicht "zurücknehmbar".

Im übrigen wird man durch ein Kind nicht automatisch Trennungsgeldempfänger.

Kermit123d

Ja stimmt, das habe ich wohl falsch ausgedrückt.
Durch das Kind wird meine Wohnung, die bisher nicht anerkannt war, automatisch anerkannt und somit bin ich TG Empfangsberechtigt.

ulli76

Aber die Entscheidung UKV oder Nicht-UKV hängt doch an der Versetzung und nicht am Kind. Und nur ohne UKV ist TG möglich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

ZitatIch habe weiterhin erfahren das vor einer Versetzung ein Personalgespräch geführt werden muss. Hier sollte die Frage zum Trennungsgeld bzw. zur UKV geklärt werden.
Nein. Es muss kein PG geführt werden. Dann könnte man das BA aufs dreifache aufpumpen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Dafür gibt es ja das "Personalgespräch im Auftrag der personalberbeitenden Stelle", welches der Disziplinarvorgesetzte zu führen hat. Ist mir eigentlich bisher immer dann untergekommen, wenn es um Zusage/Nichtzusage der UKV bei Versetzungen ging.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ralf

Entweder so oder eine Befragung zur beabsichtigten Zusage/Nichtzusage der UKV, dafür gibts ein Formblatt.
Wobei das auch anhand der Grundakte geschehen kann.
Nachtrag: wie apollo bereits gesagt hat, steht das in der GAIP.
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