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BW Kantine ein muss?

Begonnen von DanielD, 19. Mai 2013, 20:25:14

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Schamane

@ KlausP Verwaltungsvorschriften können auch überholt und trotzdem noch gültig sein. Die von ihnen zitierte Verwaltungsvorschrift ist aus dem Jahre 1997 und ich glaube Andi meint mit seinen Äußerungen, dass ein Anfechtung dieser Verwaltungsvorschrift vor dem Bundesverwaltungsgericht wohl Aussichten auf Erfolg hätte.
Da die begründenden Umstände wie z.B. Wehrpflicht usw. entfallen sind und somit sich aus der Verwaltungsvorschrift ein möglicherweise unverhältnismäßiger Eingriff in die individuellen Freiheiten des Soldaten vorliegt, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und somit die Gesetzesintention hinterfragt werden müßte.

Andi

Nein, das meint Andi nicht. Andi meint, dass das Thema "Truppenküchen" ein derzeit ziemlich kompliziertes ist und abzuwarten bleibt was am Ende dabei herumkommt.
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

Jemand Anderes meinte im Brustton der Überzeugung, es gäbe für SaZ keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Verwaltungsvorschrift besagt das Gegenteil.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

@ KlausP daher bat ich ja die Person nach den Vorschriften, weil sie sonst ja immer nach den Vorschriften fragt.  ;D
Ansonsten sehe ich es aucg so, dass da derzeit einiges im Fluß ist.

F_K

.. jemand anderes meinte - das praktisch (ohne Verweis auf Vorschriften) die Abrechnung der Essen über eine Karte erfolgt - keine Teilnahme - keine Abrechnung.

Anders sicherlich auf Schiffen / Booten und in der GA - sonst aber wohl so.

justice005

Das VMBl vom 1997 ist ganz sicher überholt. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das immernoch ohne Änderung in Kraft sein soll. Damals gab es noch keine Chipkarten, sondern das Verpflegungsgeld wurde pauschal eingezahlt, sofern man nicht von der Gemeinschaftsverpflegung befreit wurde. Aber selbst das war schon damals möglich.

Ich gehe jede Wette ein, dass es da zwischenzeitlich irgendwo ein offizielles Papier gibt, wo drin steht, dass der Soldat die Wahl hat, ob er mit seiner Chipkarte essen geht oder nicht, sofern nicht besondere dienstliche Gründe (Übung, Einsatz, AGA) etwas anderes gebieten.

Leider kann ich es nicht nachprüfen. Aber hier gibt es doch bestimmt jemanden, der das mal prüfen kann. Da wird sich doch im Intranet was finden lassen....


DanielD

Mir sind nochmal ein paar Fragen zu diesem Thema eingefallen, und zwar:

Da wir ja für unser Essen bezahlen müssen, ist mir die Frage aufgekommen wie das in den ersten Tagen aussehen wird.
Müssen wir Geld zu der AGA mitbringen, oder wird das so gehand habt das, dass essen einfach von unserem Gehalt abgezogen wird?

Dann hab ich noch irgendwo gelesen das wir auch für unsere Unterkunft bezahlen müssen, nun meine Frage:
Wie viel wird Verpflegung und Unterkunft pro Monat kosten?

SpitFire

Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 14:53:53
Mir sind nochmal ein paar Fragen zu diesem Thema eingefallen, und zwar:

Da wir ja für unser Essen bezahlen müssen, ist mir die Frage aufgekommen wie das in den ersten Tagen aussehen wird.
Müssen wir Geld zu der AGA mitbringen, oder wird das so gehand habt das, dass essen einfach von unserem Gehalt abgezogen wird?

Dann hab ich noch irgendwo gelesen das wir auch für unsere Unterkunft bezahlen müssen, nun meine Frage:
Wie viel wird Verpflegung und Unterkunft pro Monat kosten?

Die grüne Karte muss mit Bargeld aufgeladen werden. Wer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, sollte m.E. nicht für Unterkunft zahlen müssen.
Wer lacht, hat Reserven.

DanielD

Das hat mir meine Fragen jetzt nicht wirklich beantwortet.
Es ist mir bewusst das ich die Chipkarte mit Bargeld aufladen muss, heißt das nun das ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?

,,sollte m.E nicht für Unterkunft zahlen müssen.''
Ich kenn leider noch nicht alle Kürzel :D

Firli

Ja sie müssen Bargeld mitbringen. Wird aber auch im Begrüßungsschreiben stehen.


SanFw/RettAss

SpitFire

Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 15:12:32
Das hat mir meine Fragen jetzt nicht wirklich beantwortet.
Es ist mir bewusst das ich die Chipkarte mit Bargeld aufladen muss, heißt das nun das ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?


Denkst du etwa, es manifestiert sich aus dem Äther? Entweder du bringst es von vornherein mit oder du ziehst es dir am Geldautomaten - wenn es da einen gibt, wo auch immer "da" ist. Dass Sold bargeldlos gezahlt wird, kann man sich wohl noch denken...

m.E. = meines Erachtens.

Wer lacht, hat Reserven.

Tommie

Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 15:12:32... ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?

Abgesehen davon, dass der des Lesens und der Rechtschreibung kundige User beim Lesen Ihrer Postings Augenkrebs bekommt, sollte derjenige der "vorfällt" dringend aufpassen, dass er sich nicht den Gesichtserker verbiegt ;D !

Kormoran

Das Bargeld sollte in Scheinen mitgebracht werden, da nur diese von den Automaten angenommen werden. Barzahlung beim Küchenpersonal ist zwar theoretisch möglich, wird aber nur sehr ungern gesehen (in Hammelburg zB ist Barzahlung erst ab einer bestimmten Uhrzeit möglich).
Notfalls gibt es in den meisten Kasernen auch Geldautomaten, allerdings kostet das Abheben dort hohe Gebühren.

(Ich kann mir schon denken, warum die Frage kam. Ich bin damals mit meinen allerletzen Ersparnissen zur AGA angereist, da vorher die Schlussrate vom Führerschein fällig wurde....)

DanielD

@Kormoran
Wie viel Bargeld währe den angemessen?
Zum letzten Punkt, bei mir war bzw. ist es so, dass ich von der Schule nicht bezahlt worden bin ;D
D.h dann wohl Mama/Oma/Schwester um geld anbetteln  ;D

@Tommie
unnötige PoSts wegan meina Rechenschreibung gehen mir sonsta wo vorbai , you know?
Fallen du lesen kannast ich haben Wort schreiben richtig Satza before ;)
Und falls du daducha Augenkrebs bekomman isses mir grada recht , eina weniga der sich wegen sowAz inz Rampänlicht Ställt  :-*

@Firli
Ich habe mir meine Unterlagen nochmal durchgelesen, darauf stand natürlich das ich Bargeld mit nehmen sollte.
Danke für den Hinweis :)

Kormoran

50€ sollten es schon sein.
Ach ja:

Zitat@Tommie
unnötige PoSts wegan meina Rechenschreibung gehen mir sonsta wo vorbai , you know?
Fallen du lesen kannast ich haben Wort schreiben richtig Satza before
Und falls du daducha Augenkrebs bekomman isses mir grada recht , eina weniga der sich wegen sowAz inz Rampänlicht Ställt

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=19766.msg167272#msg167272

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