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Leistungsabzeichen 2013

Begonnen von objs_1987, 31. Mai 2013, 00:55:00

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objs_1987

Hi,

ich habe mal eine Frage zum Thema Leistungsabzeichen der Bw.

Fürher (vor 2013) war es ja immer so :

PFT/BFT - bestehen
DSA - bestehen
Leistungsmarsch bestehen(20/25/30 - 6/9/12)
Schießen (Bronze / Silber / Gold)
Erste Hilfe Kurs teilnahme
Beurteilung  ::)

Sowie ist den nun das Heute (2013) geregelt da sich ja dass DSA auch geändert hat:

DSA Bronze / Silber / Gold hat das irgendwelche einflüsse? Wenn ja wo steht das?

ansonsten ist alles gleich geblieben !

Da ich nichts finde was dass angeht wäre eine Referenz sehr gut!


mfg
objs_1987

Ralf

Steht bisher nur in der neunen Weisung IGF.
Dort gibts einen Anhang zum Leistungsabzeichen und das DSA ist dort gar nicht mehr aufgeführt, es gilt den BFT in bestimmten Notenstufen zu absolvieren. Referenz: Weisung IGF/KLF vom 18.02.2013
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Holgi33

Streiche: DSA
Setze: BFT

Streiche:
Helfer im Sandienst oder Erste Hilfe Kurs
Setze: Einsatzersthelfer A

Neu:
Kleiderschwimmen 100 Meter unter 4 Minuten (was auch der schlechteste Schwimmer schafft)

Der Rest wie Schulschiesswertungsübung und Beurteilung bleibt bestehen.

fd123

Zu Deiner Frage!
BFD= Basis Fitness Test
Leistungsmarsch 6,9 oder 12 KM mit 15 Kg Rucksack in den jeweiligen Zeiten
SAN- Erste Hilfe ( Ersthelfer A)
Sportabzeichen in Gold, Silber oder Bronze

ulli76

Nein, das stimmt so nicht.
Das DSA ist in der neuen IGF-Weisung nicht mehr drin.
Die Wertung des BFT ist maßgeblich.

Und ja, wir wissen, dass die ZDv 37/10, wo die Anforderungen des Leistungsabzeichens beschrieben sind, noch nicht geändert wurde.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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fd123

OK, ich korregiere!!! (Schlaumeier)

BFT
ERSTHELFER "A"
LEISTUNGSMARSCH 6,9 oder 12 KM mit 15 Kg Rucksack!!!


MFG

Holgi33

Steht doch alles in meinem Posting.

Und trotzdem wird das Kleiderschwimmen vergessen.

ulli76

Wenn ich das richtig im Kopf hab, braucht man das aber nur für die IGF (so wie die ABC-Ausbildung) und nicht für´s Leistungsabzeichen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

leedrag

Ne ist alles angepasst. Steht in der Anlage zur Weisung IGF

Ralf

Seit Ende Juli ist nun die 6.Ä der ZDv 37/10 veröffentlicht.
Hier sind neben dem neuen Formblatt auch die neuen Disziplinen aufgeführt (so wie in der Weisung IGF).
Eine Übergangsregelung gibt es auch noch:
Sie besagt, dass man zum Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit für 2013 statt des nunmehr geforderten BFT (für Stufe III demnach Qualifikationsmerkmal sehr gut) das Deutsche Sportabzeichen nach den Bedingungen des DOSB bis 31.12.2012 verwenden kann [vgl. Anlage 8 Ziffer 2 b)]. Sprich den Nachweis der abgelegten Leistungen aus dem Jahr 2012 respektive die entsprechende Urkunde aus dem Jahr 2012.

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F_K

@ Ralf:

Kannst Du bitte den entsprechenden Passus posten? Die 37/10 ist ja nicht eingestuft - die Weisung IGF schon.

Nach Aussage "meines" Bearbeiteres in der S1 Abteilung (und ich habe den Bildschirm auch selber gesehen) wird die IGF Datenbank zur Ausstellung / Nachweis der Leistungen Leistungsabzeichen genutzt - und da ist der Nachweis BFT in der entsprechenden Stufe ZWINGEND.

Ralf

Gern:
ZitatZDv 37/10 Anlage 8/3
− Übergangsregelung
Als Leistungsnachweis der sportlichen Leistungen kann das im Jahr 2012 erfolgreich abgelegte
oder wiederholte Deutschen Sportabzeichens oder der Nachweis der erfüllten Leistungen
nach den bis zum 31.12.2012 geltenden Bestimmungen des DOSB für den Erwerb
des Deutschen Sportabzeichens, der jeweiligen Altersklasse, für den Erwerb des ,,Abzeichens
für besondere Leistungen im Truppendienst" im Jahre 2013, innerhalb des Zwölfmonatszeitraumes
genutzt und angerecht werden.
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F_K

@ Ralf:

Danke.

"meine" S1 Abt hält sich aber "stumpf" an die IGF Datenbank.

Dies geht soweit, dass in dieser Datenbank nur die Leistungen vom jeweiligen Jahr erfasst werden - mit der Folge, dass ein noch gültiger EEH A "aus dem letzten Jahr" nicht fürs Leistungsabzeichen gilt.

Wie wird es bei Euch gehandhabt?

Ralf

Ich fülle das Formblatt selber aus und hefte alle meine Nachweise in Kopie dran. Ab in den Umschlag und an den A1. Wochen später trudelt das Abzeichen dann beim CdS ein.
Damit stelle ich einen Antrag, den es gilt abzulehnen oder positiv zu bescheiden. Und dann stünden mri ja weitere Mittel zur Verfügung.
Es heißt ja, innerhalb von 12 Monaten, nicht im Kalenderjahr.
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