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Psychologischer Test

Begonnen von Terminator01, 06. Juni 2013, 16:10:09

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Terminator01

Hallo,

ich habe vom 4. bis zum 6. Juni (also heute) meinen Eignungstest gemacht. Meine Ergebnisse waren auch in Ordnung und habe auch jeden Test bestanden. Nur durch den psychologischen Test bin ich durchgefallen. Und zwar Aufgrund folgender Sache:

Ich bin im Auslandseinsatz und ein bewaffneter Mann kommt auf meinen Trupp zu. Mein befehlshabener Offizier gibt den (rechtlich vereinbaren) Befehl "Erschießen". Die Frage, die mir gestellt wurde, was ich jetzt machen würde. Ich gab als Antwort, dass ich den Mann erst außer Gefecht setzen würde und wenn er weiterhin versuchen wollte, meinen Trupp anzugreifen, würde ich zur tödlicher Gewalt übergehen.

Diese Antwort hat dazu geführt, dass ich durch den psychologischen Test gefallen bin. Als Begründung sagte die Psychologin zu mir, dass ich ohne Wenn und Aber den Befehl hätte ausführen sollen. Ich gab als Antwort, dass ich einen nicht zwingend notwendigen Tod des Mannes vermeiden möchte und ihn vorerst nur außer Gefecht setzen wollte. Ich hab auch gesagt, dass ich keine eigentliche Befehslverweigerung eines Schießbefehls machen wollte. Aber das hat anscheinend nicht als Begründung gereicht. Nach dem Test sprach ich mit einem Oberfeldwebel, der über die Tage unser Ansprechpartner war, über diese Frage. Er sagte mir, dass ich hätte sagen sollen, dass ich auf Befehl schießen würde. Nur wohin, hätte ich nicht verraten sollen.


Falls es keine Umstände machen würde, würde mich eure Meinung zu dieser Sache interessieren. Danke für kommende Antworten.

P.S.: Ein anderer Bewerber wurde beim Psychologie-Test exakt die gleiche Frage gestellt und dieser gab auch die gleiche Antwort wie ich. Der einzige Unterschied bei dem Test war, dass die beiden Prüfer aus 2 Offizieren bestanden, anstatt wie bei mir aus einer Psychologin und einem Hauptgefreiten. Dieser Bewerber hat den Test aber bestanden.

F_K

Zitatund dieser gab auch die gleiche Antwort wie ich.

Die Antworten sind nie gleich - weil es gesprochenes Wort ist und die Antwort mehrere Sätze umfasst.

Wir können aber festhalten, dass DU den Kern des Soldatenberufes nicht verstanden hast.

Der Kern ist die Anwendung von tödlicher Gewalt (zum Töten), und zwar ggf. auch, wenn die zu tötende Person / Personen überhaupt nicht das eigene Leben gefährdet und auch "keine Chance" hat (Beispiel: Artillerieangriff auf feindliche Kp auf dem Marsch als Gefechtshandlung "in der Tiefe").

Es geht bei dieser Fragestellung nicht um den "Notwehrkomplex" und ggf. dort notwendiges / sinnvolles abgestuftes Handeln.

BSG1966

Ich frage mich halt grad, was mit dieser Anfrage erreicht werden soll. Die Eignung ist nicht da, Punkt. Die können Sie auch nicht einklagen oderoderoder, Punkt. Selbst WENN das komplette Forum sagen würde "Richtig geantwortet, die haben nen Schatten", wäre das gänzlich ohne Konsequenz. Geht es darum, sich darin zu bestärken dass man ganz ganz böse fies benachteiligt worden ist?! Oder gehts ums Rechthaben?!

Terminator01

Nein, darum gehts mir gar nicht. Ich will auch nichts anfechten. Ich möchte halt nur die Meinung anderer wissen. Mehr nicht.

BSG1966

Ein Befehl, der rechtens ist, ist auszuführen. Bums aus Nikolaus.

Terminator01

Was wäre (im theoretischen Fall), wenn sich im Nachhinein herausstellen würde, dass dieser Mann gar nicht die Absicht hatte, einen Angriff durchzuführen? Wer würde in diesem Fall die Verantwortung tragen?


Ich weise nochmal darauf hin, dass ich mich nirgendwo bestätigt fühlen will oder irgendwas aus meinen Ergebnissen anfechten will. Ich möchte nur Meinungen lesen.

F_K

ZitatMein befehlshabener Offizier gibt den (rechtlich vereinbaren) Befehl

Da gibt es keine weiteren Fragen - der bewaffnete Mann ist danach Tot - und ER trägt die Verantwortung dazu.

Punkt.

ulli76

Ob derjenige einen Angriff plante oder nicht, lässt sich nie im Nachhinein klären.
Fakt ist aber, dass es Situationen gibt, wo tödliche Gewalt angewendet werden muss. Je bewaffneter der Gegenüber umso gefährlicher ist er für mich und umso eher muss er mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, wenn er sich mir weiter nähert- ist ja eigentlich logisch.

Solche Fälle gab es ja auch schon in der Realität:
Ein Fahrzeug fährt an einen Checkpoint und der Fahrer reagiert nicht auf Zeichen des Sicherungssoldaten. Ebenso nicht auf Warnschüsse (wobei die je nach Lage evtl. auch gar nicht abgegeben werden können). Also gibt der Soldat tödliche Schüsse ab.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Insassen nicht bewaffnet waren und auch keinen Spengstoff etc. dabei hatten

Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren, konnte keine Schuld der Beteiligten festgestellt werden. Alleine das Verhalten des Fahrers des zivilen Fahrzeugs hat gereicht um eine Bedrohung darzustellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

Zitat von: Terminator01 am 06. Juni 2013, 16:39:42
Ich möchte nur Meinungen lesen.

Ich glaube, Sie sollten sich einfach mal vergegenwärtigen, dass es hier nicht um MEINUNGEN geht.

Terminator01

ZitatIch glaube, Sie sollten sich einfach mal vergegenwärtigen, dass es hier nicht um MEINUNGEN geht.

Mir ist durchaus bewusst, dass ich gegen meine Ergebnisse nicht vorgehen kann. Ich hab das auch gar nicht vor und ich versuche es halt 1 Jahr später nochmal. Ich versteh nicht, wieso mir sowas jetzt vorgeworfen wird.

BSG1966

Wo war denn bitteschön ein Vorwurf in dieser Zeile?!

Was ich geschrieben habe, ist, dass es hier nicht darum geht, welcher Meinung man ist, sondern was eben richtig/falsch war bzw gewesen wäre.
Sie sagen doch auch nicht, "ich bin aber der Meinung, dass man da, wo man 120 fahren darf, ruhig auch 200 fahren darf." Da ist Regel bzw Lage klar. Wie eben in der angegebenen Situation. Der Befehlsgeber erteilt einen Befehl, der zur Ausführung seines Auftrags notwendig ist, der Soldat befolgt den Befehl (richtig) oder er befolgt ihn nicht (falsch). Das ist keine Meinung, das ist das Konzept, bzw die Regel.

BSG1966

Wenns um Meinungen ginge, dann könnte man das mit dem Befehlen auch sein lassen und im Gefecht erstmal ein Meinungsbild erheben und wenn der Prozess der Entscheidungsfindung dann mal abgeschlossen ist, unter Umständen - je nachdem, wie es den Kameraden niedrigeren Dienstgrads gelegen ist - eine Handlung folgen lassen. Welche, würde man dann sehen.

Terminator01

Ok, ich hab mich vielleicht etwas blöd in einigen Posts formuliert. Evtl auch in dem Eröffnungsthread.
Vielleicht wurde ich so verstanden, dass ich auf den Befehl "Erschießen" gar nicht reagieren würde, sondern erst abwarten würde, ob der Mann weiter auf den Trupp zukommt. Ich habe das so gemeint, wenn der Befehl kommt, schieße ich auch auf Befehl. Nur setze ich den Schuss halt nicht so, dass dieser tödlich ist.

Ist dem vielleicht so? Ich bitte dann um Entschuldigung, falls ich mich etwas unverständlich ausgedrückt habe.

BSG1966

Sie wurden hier wie dort so verstanden, dass Sie versuchen würden, den Angreifer nicht zu töten, sondern ihn lediglich so zu verletzen, dass er seine Absicht nicht weiter verfolgen kann.

Falsche Antwort, durchgefallen

Terminator01

Dann ist ja in Ordnung. Ich werde dann mein Glück nächstes Jahr versuchen.

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