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OffzTrd mit Studium/ohne Studium

Begonnen von Sascha1980, 02. Juli 2013, 16:04:06

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Sascha1980

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich OffzTrD mit Studium und ohne Studium.
Gibt es hier Unterschiede im Falle der Altersgrenze?
Ich bin selbst SaZ12,Wiedereinsteller und fast Feldwebel.
Mir wurde z.B.gesagt,dass die Altersgrenze weg gefallen sei,zumindest was Offiziere im Truppendienst ohne Studium betrifft.

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
MkG

christoph1972

Ähm, was ist denn jetzt die konkrete Frage?

Mit Vollendung 29tes Lebensjahr ist Schluss mit der Möglichkeit der Einstellung. § 23 Abs. 1 Nr. 1 SLV.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Sascha1980

Gibt es eine Altersgrenze für OffzTrD ohne Studium?Habe hier verschiedene Aussagen gehört.

Andi

Nein, es wird überhaupt nicht zwischen Offz TrDst mit und ohne Studium unterschieden, da es sich um eine einzige Laufbahn handelt.
Es gibt nur eine Ausnahmeregelung für aktive Portepeeunteroffiziere und das war es dann.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Sascha1980

Danke euch!Das bedeutet,ich kann dann als Fw von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen?

Andi

Siehe § 29 SLV und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in der ZDv 20/7, Satz 701 ff.
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Ralf

Die jedes Jahr nach §29 SLV übernommenen Soldaten kann man an einer Hand abzählen. Diese "Möglichkeit" ist eher unwahrscheinlich.
Selbst wenn man den MAL (militärischen Auswahllehrgang) besteht, wird nur nach Bedarf übernommen und der ist -wie gesagt- recht gering.
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Sascha1980

Danke für die Antworten.Ich will die Chance nutzen,auch wenn diese recht minimal ist.

Marc

Du kannst dich auch ganz normal (§23 SLV?) bewerben, wenn du die schulischen Voraussetzungen mitbringst. Ich bin, genauso wie mehrere andere UmP, so übernommen worden und da waren auch Fw dabei, die Realschule+Lehre hatten und über Bw-Fachschule ihr Abitur nachgeholt haben. Also da ist vieles machbar - frag doch mal deinen PersFw oder KpFw, die müssten die genauesten Infos bekommen können.

Ralf

Bewerben ja, aber automatische Ablehnung weil zu alt (wenn das Geburtsjahr 1980 ist wie im Nick des TE). Das wird wohl der Unterschied zu den von dir hier angeführten "Beispielen" sein.
ZitatMit Vollendung 29tes 30. Lebensjahr ist Schluss mit der Möglichkeit der Einstellung. § 23 Abs. 1 Nr. 1 SLV.
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Sascha1980

Also greift die Ausnahmeregelung bei UmP auch nicht und es ist mit 29 das Maximalalter erreicht? :(

Sascha1980

In der ZDV 20/7 unter Kapitel 7 unter Punkt 701 steht Folgendes:
-zum Zeitpunkt der Zulassung 21 Jahre alt ist
-sich im Fw-Dienstgrad befindet
-sich als SaZ15 verpflichtet haben
.......
Aber nichts von Altersgrenze?

Ralf

Ist das denn so schwer? LESEN! Es steht doch wirklich jeweils überall 23 oder 29 in den Beiträgen hier.
Zum einen ist der §29 keine Ausnahmeregel sondern ein gesetzliche Regelung für Uffz m.P. Hier steht keine Höchstaltersgrenze dabei.

Zum anderen: der von Marc fälschlicherweise zitierte §23 (für alle Ungediente und Gediente mit gewissen Voraussetzungen) sieht eine Höchstaltersgrenze vor, kommt deshalb für dich nicht in frage, wenn der Nick 1980 dein Geburtsjahr widerspiegelt. Über dein Alter hast du nämlich noch nichts gesagt.
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Sascha1980

Okay,dann hat sich diese Option erledigt. Leider gab es von Kameraden dazu unterschiedliche Aussagen.
Danke noch mal für die Antworten.
PS:Der Nick ist nicht mein Geburtsjahr,bin selbst Baujahr 1982,aber auch das reicht nicht mehr.;-)

Ralf

Der Unterschied für dich bzw für den Einstellungsparagraphen ist schon gewaltig.
Während du beim 23er als Offz SaZ eingestellt oder übernommen wirst und das auch bleibst, ist beim 29er so, dass wenn du übernommen wirst, du automatisch mit der Beförderung "Leutnant" Berufssoldat wirst.
Deswegen wird hier auch stark auf den Bedarf bei der Übernahme geschaut, ob man noch ins Jahrgangsband passt.
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