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Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.

Begonnen von Funkelblitz, 06. Juli 2013, 15:44:27

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Funkelblitz

Hallo,

Ich hatte zuletzt Kontkt mit der Wehrdienstberatung in Nürnbrg, da das die nächste Stelle in der Umgebung meines Wohortes ist. Da ich vor 1 Woche zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, hat er gesagt dass eine Bewerbung während der Bewährungszeit sinnlos ist und abgewiesen wird. Liegt das in seinem persönlichen ermessen oder ist das explizit geregelt? Könnte es was bringen mich bei einem anderen Wehrdienstberater in Verbindung zu setzen?

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Ralf

Die Entscheidung trifft nicht er, sondern das einstellende Karrierecenter nach Stellungnahme durch einen Rechtsberater. Er hat dir nur aus der Erfahrung gesagt, was dabei rauskommen würde. Deswegen sein Rat. Von daher "hilft" auch nicht ein anderer Berater, denn auch dann würdest du vom selben KC bearbeitet werden.
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Lidius

Da dies ja nun auch nicht dein erster Gesetzverstoß ist solltest du dich so langsam vom Wunsch wieder zur Bw zurück zu kehren verabschieden. Der Rechtsberater würde dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine längere Sperre geben, so das es auf absehbare Zeit eh nix wird.

Funkelblitz

Bitte nicht meine Geschichte mit einer anderen verwechseln...
Ist mein erster Verstoß gegen das Gesetz

Lidius

Zitat von: Philly am 06. Juli 2013, 21:27:18
Bitte nicht meine Geschichte mit einer anderen verwechseln...
Ist mein erster Verstoß gegen das Gesetz

Wegen der Geschichte mit dem Falschgeld?

7 Monate gibts ja eigentlich auch nicht einfach so, gerade bei Ersttätern. Aber gut. Trotzdem wirst du um eine längere Sperre nicht herum kommen, das zeigt einfach die Erfahrung die wir hier im Forum tagtäglich machen.




Funkelblitz

Zitat von: Lidius am 06. Juli 2013, 21:37:07
Zitat von: Philly am 06. Juli 2013, 21:27:18
Bitte nicht meine Geschichte mit einer anderen verwechseln...
Ist mein erster Verstoß gegen das Gesetz

Wegen der Geschichte mit dem Falschgeld?

7 Monate gibts ja eigentlich auch nicht einfach so, gerade bei Ersttätern. Aber gut. Trotzdem wirst du um eine längere Sperre nicht herum kommen, das zeigt einfach die Erfahrung die wir hier im Forum tagtäglich machen.

Richtig. Auch wenn du recht hast das 7 monate einiges sind, ich bin aber Ersttäter. Nungut, danke für die Einschätzung!

wolverine

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KlausP

Zitat... ich bin aber Ersttäter. ...

Das wird auch ein Grund gewesen sein, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Trotzdem sind Sie vorbestraft. Ob Ihre Bewerbung angenommen wird, entscheidet aber nicht der Karriereberater sondern der rechtsberater beim KC. Einen Plan B sollten Sie sich auf jeden Fall zurechtlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Funkelblitz

Die Bewährungszeit beträgt 3 jahre.

Vollkommen richtig Klaus. Plan b gibt es natürlich :-)

Sossar

Wie sieht das denn aus, wenn man vor 5 Jahren mal vor Gericht stand und
verurteilt wurde (Geldstrafe) Muss man das in der Bewerbung angeben?

Im Führungszeugnis steht es z.B nicht mehr.
This is the End, my only Friend, the End.

Ralf

Schau doch in Bewerbungsbogen rein, dort findest du die genau Formulierung. Ist auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen.
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Sossar

Sorry, wo ich mein Post abgesendet habe, viel mir das auch ein....

Die Bundeswehr schaut im Falle des Falles in das Bundeszentral-
register. Dort werden aber "kleinere" Straftaten nach 5 Jahren gelöscht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Straftilgung
This is the End, my only Friend, the End.

Sossar

Das Ding ist ja, wenn es schon nicht mehr im BZRG steht, muss
ich das trotzdem bei der Bewerbung angeben? Es würde die
Bewerbung doch nur komplizierter machen! :D
This is the End, my only Friend, the End.

Sossar

Ehm, ich lass es am besten sein.

Tut mir leid, habe gestern wohl ein Bier zuviel in der Sonne getrunken....

"Verurteilungen etc. die im BZRG getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen Sie nicht
zu offenbaren"

Lesen - Denken - Posten!  ;)
This is the End, my only Friend, the End.

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