Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kündigung vom Arbeitgeber

Begonnen von Jan-z93, 10. Juli 2013, 00:28:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Cricki

du bist auf jeden fall verpflichtet sofort zum arbeitsamt zu gehen. wenn du den herrschaften dort erklärst, dass du im okt. zum bund gehst, werden die dir erzählen was zu tun ist. ich würd´mir keinen grossen arbeitsrechtlichen stress mehr machen und mich voll auf die bundeswehr konzentrieren. gruss cricki

Elvis

Zitat von: Elvis am 10. Juli 2013, 12:40:16
Ja, Moment - eine Probezeit im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis ist nach den letzten Urteilen unwirksam, die Ausbildungszeit muss der Betriebszugehörigkeit angerechnet werden.

Bzw.: Probezeit bedeutet ja im Grunde nur, eine verkürzte Kündigungsfrist, nicht automatisch eine leichtere Kündigung.
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit muss eine Kündigung den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes (hat nichts mit Arbeitsplatzschutzgesetz zu tun) standhalten. Da diese Wartezeit vor dem KSchG oftmals parallel zur Probezeit verläuft, wird das gerne als "ein Schuh" betrachtet, was nicht automatisch so ist.
Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren.

Cricki

vielleicht schaffst du es auch dich ordentlich von deinem chef zu verabschieden und noch mal´n gespräch von mann zu mann zu führen. wäre schön wenn du noch´n gutes zeugnis bekommen würdest.

F_K

Einzig vernünftiger Ratschlag:

Gehe zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau