Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Rechtliche Frage - VVO §4(1)

Begonnen von F_K, 15. Juli 2013, 09:56:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

Hallo Kameraden,

für die Profis unter Euch mal eine Fachfrage:

Zitat§ 4
(1) In den Kompanien und in den entsprechenden Einheiten sowie innerhalb der Besatzung eines Schiffes steht die Befugnis, im Dienst Befehle zu erteilen, zu
1. den Offizieren gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften,

Soweit, so klar.

Situation: DVag. Durch die Einberufung haben dann ja alle Soldaten den gleichen Disziplinarvorgesetzten, dies ist ja üblicherweise ein Kennzeichen einer Einheit.

Sind dann auch alle Soldaten der DVag für diese Zeit in der gleichen Einheit?

Mit der Folge, dass die VVO 4(1) greift?

wolverine

Von der Grundfrage einmal abgesehen, ist das denn immer so? Teilnehmer verschiedener LKdos nehmen an einem Wettkampf oder einer Marschveranstaltung als DVag teil; gleicher Disziplinarvorgesetzter?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

In der Zuziehung zur DVag steht doch drin, wer der Disziplinarvorgesetzte für die Zeit der Veranstaltung ist - jedenfalls ist das im Vordruck so vorgesehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ wolverine:

Das ist mein Verständnis.

Es gibt ein "führendes" LKdo (das die DVag ausschreibt) - ziehen nun andere FwRes (von anderen LKdos) zu dieser DVag zu, so wird der GLEICHE Leitende und DV in der Zuziehung genannt - Einheitlichkeit der Führung / Dienstplan (lediglich die Reisekostenabrechnung verbleibt beim "anderen" LKdo).

In Ausnahmefällen (wenn es anders läuft als es sollte) mag es mal zwei DVags geben - dann sind es aber quasi zwei Veranstaltungen am gleichen Ort - und beide LKdo müssen dann dafür Befehle erstellen, Listen pflegen und jeweils einen DV haben.

Kannst Du Dich noch bitte zur Grundfrage äußern?

wolverine

Kann ich wahrscheinlich nicht; ich habe hier keine Kommentarliteratur. Der Begriff der "Einheit" müsste irgendwo definiert sein (vielleicht im VorgVO-Kommentar).
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi

Der Begriff Einheit ist an sich doch gar nicht relevant, denn wenn um eine andere militärische Dienststelle geht zieht ja der Satz 2 und da gibt es dann entweder Sonderregelungen oder es gibt sie nicht.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

christoph1972

Jetzt mal aus dem Bauch heraus spekuliert, könnte eine DVag nicht ein Fall des § 5 Abs. 1 VVO sein!?

Dann wäre die Frage nach der Zugehörigkeit zur Einheit hinfällig.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

#7
Steht nicht auf den Zuziehungen immer drauf, nach welchen § der Leitende Vorgesetzter ist? Ich habe das echt nicht mehr im Kopf.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Zitat6.2 Die Vorgesetzten nach Nummer 6.1 können einen Soldaten zum Leiter der dienstlichen
Veranstaltung bestimmen und weitere Soldaten zu seiner Unterstützung einsetzen;
diese Soldaten haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Befehlsbefugnis
nach § 5 Vorgesetztenverordnung (VorgV). Die Unterstellungsanordnung
ist in dem Zuziehungsbescheid, spätestens aber zu Beginn der dienstlichen
Veranstaltung nach § 5 Abs. 2 VorgV bekanntzugeben.
Die Pflicht der truppendienstlichen Vorgesetzten zur Dienstaufsicht nach § 10 Abs.
2 SG bleibt unberührt.
6.3 Disziplinarvorgesetzte der Reservisten sind die in Nummer 6.1 genannten
truppendienstlichen Vorgesetzten mit Disziplinargewalt (§§ 23 und 24 WDO,
Erlass über die Disziplinargewalt von Offizieren − ZDv 14/3 B 110).
Die Ausübung der Disziplinargewalt regelt der Erlass ,,Handhabung von Wehrdisziplinar-
und Wehrbeschwerdesachen bei Wehrübungen und dienstlichen
Veranstaltungen" (ZDv 14/3 B 123).

Es geht mir aber NICHT um den Leitenden, der offensichtlich nach § 5 VorgVO vorgesetzt ist.

Sondern um die Frage, ob ein Offizier auf einer DVag AUSSERHALB von mil. Liegenschaften den anderen Teilnehmern (Uffz. Mannschaften) vorgesetzt ist, oder nicht.

Ein Vorgesetztenverhältnis wäre dann gegeben, wenn die Teilnehmer der Soldaten alle in der gleichen Einheit wären - und dies ist die Frage.

wolverine

Ja, aber hier gibt der § 5 für den Leitenden schon einen gewissen Anhalt. Aus dem Bauch - ohne Fachliteratur - würde ich jetzt mal verneinen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Ergänzung:

weiterhin gilt wohl:

Zitat6. Unterstellung
6.1 Während der dienstlichen Veranstaltungen unterstehen die Reservisten truppendienstlich
6.1.1 im Inland
- in der verwendungsbezogenen ,,F r e i w i l l i g e n R e s e r v i s t e n a r b e i t " den
Führern der (Teil-)Einheiten und Verbände,
- in der verwendungsunabhängigen ,,F r e i w i l l i g e n R e s e r v i s t e n a r b e i t " den
nach Nummer 9.1.2 zuständigen Vorgesetzten;

.. und mein Verständnis ist halt:
- gleiche truppendienstliche Unterstellung
- gleicher Disziplinarvorgesetzter

-> also gleiche Einheit bzw. gleiche mil. Dienststelle und damit, sofern keine Sonderregelungen vorliegen - würde im Dienst §4 (1) VorgVO gelten.

@ Wolverine:

Meines Erachtens wird mit § 5 VorgVO für den Leitenden nur "sichergestellt", dass dieser auch dienstgradhöheren bzw. dienstgradgleichen Soldaten vorgesetzt ist.
Dies entspricht dem Leitenden der Ausbildung auf einem normalen Dienstplan - beantwortet aber nicht die Frage, ob es die gleiche mil. Dienststelle ist.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K


Andi

Also ich würde verneinen, dass ein Landeskommando auf Grund seiner Struktur und seiner Aufgaben mit einer "Einheit" vergleichbar wäre. Vielmehr haben wir hier m.E. eher eine herausgehobene militärische Dienststelle mit eine ämterähnlichen Struktur (die überhaupt Sonderregelungen notwendig macht oder zulässt, in klassischen Einheiten steht das nämlich gar nicht zur Debatte). Wenn der Kommandeur Landeskommando keine Sonderegelungen nach §4(2) VorgVO erlassen hat gelten dementsprechend vollumfänglich die Regelungen nach 4(1).

Ich würde mir da also keinen Kopf über die "Einheit" machen. Wichtig ist nur, dass alle für die Dauer der DVAG der selben Dienststelle angehören.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

@ Andi:

OK, die "Einheitenfrage" braucht also nicht beantwortet  zu werden.

Wichtig ist die Zugehörigkeit zur GLEICHEN militärischen Dienststelle, die im DVag Erlass geregelt ist, wenn dann der Kdr Lkdo keine "Sonderregelung" erlassen hat (die mir nicht bekannt wäre), so gilt §4(1) VorgVO vollumfänglich, mit der Folge, dass ein Offizier als Teilnehmer einer DVag einem Unteroffizier während der DVag auch außerhalb von mil. Liegenschaften vorgesetzt ist.

Gibt es Gegenansichten?

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau