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Mietzuschuss-Mutter erwebsunfähig

Begonnen von rambo51, 17. Juli 2013, 22:14:57

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rambo51

Ich habe folgende Frage:
Ich bin 20 Jahre alt und komme aus Berlin.
Ab Oktober werde ich meinen Freiwlligen Wehrdienst für vorraussichtlich erstmal 11 Monate in Mecklenburg-Vorpommern als Panzergreandier antreten.
Ich Wohne noch zuhause (Mit Mutter) habe keine Rücklagen oder Sonstiges,verdiene auch kein Geld.
Meine Mutter bekommt Erwerbsunfähigen-Rente-da diese NICHT ausreicht um miete von fast 800 € zu decken bekomme ich mietzuschüsse vom staat inform von wohngeld.
wenn ich jetzt als FWD beim bund anfange, muss ich von meinen ca. 770 € in den ersten monaten miete zahen? (400€). (800€ Miete durch 2 Personen)
Kann ich (wo auch immer) einen mietzuschuss beantrage,,sodass ich das geld sparen kann um auszuziehen nach den 11 monaten oder später?
danke für eure antworten !

Lestrade

Hallo,

du hast doch bestimmt eine Ansprechpartnerin bei der Wohngeldstelle, diese hat dir ja zurzeit Wohngeld gewährt.

Sobald sich etwas an deiner Situatin (finanziell) verändert musst du spätestens einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen, oder eben in deinem Fall einen Folgeantrag.

Dann wirst du von der Wohngeldstelle erfahren ob du einen Zuschuss weiterhin bekommst, welcher aber sicherlich weniger sein wird als bisher, da du dann ein Einkommen hast und an deren Höhe dein Zuschuss berechnet wird.

Gruß

geschrieben mit Handy.. Sorry für fehlrt

christoph1972

Du marschierst mit der für die Unterhaltssicherungsbehörde vorgesehenen Kopie/Durchschlag dahin, nimmst den Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnung/Strom- und ggf. Gasabrechnung mit und beantragst Mietzuschuss.

Im Rahmen des USG erhältst Du dann Leistungen für Deinen Mietanteil.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ rambo51:

Bitte folgende Dinge bedenken:

- Ist es sinnvoll, ohne (oder mit wenig) Rücklagen auszuziehen?
- dürfte die Mutter ALLEINE eine so teure Wohnung überhaupt behalten?
- Wer ist Mieter? (nur dann gibt es ggf. Leistungen nach USG)

F_K

Nachtrag:

- Wie ist denn Deine Einkommenssituation derzeit?
- Seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft?

rambo51

Zitat von: F_K am 18. Juli 2013, 09:49:01
Nachtrag:

- Wie ist denn Deine Einkommenssituation derzeit?
- Seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft?
ich verdiene nichts also arbeite nicht, da selbst wenn ich einen 400€ job mache nur 80€ bahlaten dürfte

F_K

@ Rambo51:

Bitte die Frage KONKRET beantworten!

Also:
- Hartz4 mit einer Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter?
- Wer ist Mieter der Wohnung? (Vermutlich Deine Mutter, da "Kinder" üblicherweise keine Wohnung mieten)?

Dies hätte zur Folge, dass keine Mietanteile durch durch die USG übernommen werden - da dies nur bei Mietern passiert.

Durch den freiwilligen Wehrdienst "fällst" Du aus der Bedarfsgemeinschaft "raus" - prüfe daher mit Hilfe Deiner Behörde, inwieweit sich das auf die Unterstützung auswirkt.

BSG1966

Zitat von: F_K am 18. Juli 2013, 09:49:01
- Seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft?

Ich muss doch sehr bitten! :D