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Wieviel Sold bekomme ich den ?

Begonnen von Muhi, 24. August 2013, 15:51:46

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christoph1972

Die Besoldung wird ab dem ersten Tag in voller Höhe bezahlt. Wie bereits in mehreren Threads beschrieben, erfolgt üblicherweise im 1. Dienstmonat um den 10ten herum eine Abschlagszahlung. Wenn denn alle Daten in SAP eingepflegt sind, wird durch die Dienstleistungszentren (ehemals WBV/WBGA) die Erfahrungsstufe endgültig festgesetzt und zum letzten Bankarbeitstag des ersten Dienstmonats sollte alles planmäßig gezahlt werden, einschl. des Restsolds für den 1ten Dienstmonat.

Trennungsgeld und andere "Nebenbezüge" können jedoch etwas dauern, in Abhängigkeit vom DLZ und dem Termin der Einreichung sowie dem "Annahmeschluss" der Zahlstellen, da es da auch Freigabewege gibt, die manchmal etwas abenteuerlich sind und die ganzen Daten auch erstmal verarbeitet sein wollen.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Maddy_lein

Das hatte ich auch so verstanden, nur halt nicht richtig rauslesen können ob trotzdem in voller Höhe.
Aber nun hab ich wieder ein wenig dazu gelernt und bin weiterhin gespannt auf den 02.01.2013.
Dankeschön

wolverine

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Maddy_lein

hupsi ;)
doch ich fand den Spitze :P
und hoffentlich den 02.01.2014 auch :D 8)

Surt

Hallo Kameraden,

ich möchte nicht Widersprechen - zumal dies auch mein erster Tag und erster Post ist, aber
seid ihr euch def. sicher was die Einteilung der Stufen angeht ?
Klar, ihr seid im Geschehen; mehr als ich.
Aber ein Freund im ÖffDienst sagte, dass man immer in Stufe eins anfängt ?!? :o

Wenn eurer Ausführungen richtig sind, dann würde ich mit knappen 36 Jahren ja in Stufe 6 anfangen.
Das wäre ja schon nice....A7 St6. Hmmmm..

A7 deshalb, weil ich, laut Aussage im Karriere-Chat und Recherchen, als OFw eingestellt werden würde.
Vllt auch HptFw - aber vermutlich nicht. Da fehlt mir ein knappes Jahr, glaube ich.
Meine W10+6 (HG) Zeit wird ja nicht angerechnet. Bin also nicht ganz "neu" in der Thematik.
Hoffe nur, dass ich nicht nochmal in die AGA muss  ???

Aber erstmal noch einen Termin im Karriere-Center, dann erst die Bewerbung....

Gruß


KlausP

ZitatAber ein Freund im ÖffDienst sagte, dass man immer in Stufe eins anfängt ?!?

Dann hat er keine Ahnung - zumindest nicht, was die Eingruppierung von Unteroffizieren und Feldwebeln im allgemeinen Fachdienst angeht, die aufgrund ihrer zivilen Ausbildung und Berufserfahrung mit höherem Dienstgrad und höherer Erfahrungsstufe eingestellt werden. Für die Mannschaftslaufbahn und für z.B. Feldwebelanwärter im Truppendienst, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt werden, stimmt seine Aussage ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Und auch im öffentlichen Dienst gibt es eine Anrechnung. Er möge sich mal einlesen: BMI vom 7.12.2012 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG)
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Surt

Ok, Danke !
Vllt gilt das nur für NRW und nicht für Beamte des Bundes - Keine Ahnung.

Ich vertraue da mal mehr auf eure Aussagen.

Zumindest gibt es dadurch noch einen weiteren Punkt auf meine PRO-Liste.
(Auch wenn das Geld natürlich nur eine absolute Nebenrolle spielt; bei der Entscheidung zumindest)

Wenn mir der Karriereberater jetzt noch was (positives) zu meinem, in ca. 4 Jahren abgeschlossenen,
Studium sagen kann.....macht das die Entscheidung noch einfacher.

BulleMölders

Es kommt immer darauf an was für ein Beamter man ist.
Bundesbeamter, dann gelten die entsprechenden Bundesgesetze oder Regelungen.
Landesbeamter, dann gelten die entsprechenden Landesgesetze oder Regelungen.
Kommunalbeamter, dann gelten die entsprechenden Gesetze oder Regelungen der Kommune, sofern die Landesgesetze eigene Kommunale Gesetze und/oder Regelungen vorsehen.
Test

wolverine

Zitat von: Surt am 11. Oktober 2013, 16:26:45
in ca. 4 Jahren abgeschlossenen,
Studium
Dann haben Sie soeben angefangen oder wollen noch anfangen? ???
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Surt

Ich habe schon angefangen mit dem Studium.
Aber da dies neben dem Beruf abläuft, dauert es halt noch ca. 4 Jahre.
Semester entsprechen quasi Jahren.

Aber das ist natürlich nicht meine Erstausbildung !
Da habe ich Fachabi und staatl. gepr. Maschinenbautechniker "in der Tasche".

greeN2010

Moin

Gibt es eig noch die Möglichkeit sich beim ReFü nen Vorschuss zu holen?
Sind hier beim UGL und uns wurde letzte Woche gesagt die haben beim KC Mist gebaut und das mit dem Sold wird erst was zum 10.10 und gestern ihrs es , wenn bis Montag nichts auf dem Konto ist können wir mit zwei weiteren Wochen rechnen.. und so langsam wird es finanziell bei vielen hier echt eng..
ALLE REDEN VON FLUGLÄRM – WIR TUN WAS DAGEGEN!
WER WILL DER KANN!
SEMPER COMMUNIS!

Ralf

Die Truppe ist doch zuständig für die Eingaben in SAP, da hat das KC nichts mit zu tun.
Davon abgesehen sind die ersten 14 Tage eine ganz normale Zeitspanne, egal ob jemand "Mist" gebaut hat.
Ich weiß, das beantworte nicht deine Frage, aber wie wäre es denn bei einem zivilen Arbeitgeber, der erst am Ende des Monats zahlt? Und sooo viel Kosten hat man auch nicht.
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greeN2010

In meinem Fall - mein ehm Arbeitgeber ging 6 Wochen vor Dienstantritt in di Insolvenz und auf mein Geld warte ich heute noch.. und hier sind ja auch Kameraden die aus der Schule hier hinkommen.. die haben auch nicht das große Geld..

Die Verpflegung zahlen wir selber, das summiert sich halt auch..


Unser Hauptmanm meinte die vom KC haben Mist beim einpflegen gebaut..  Und  am ersten Tag hies es das der sold in den nächsten 5 Tagen überwiesen wird
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KlausP

ZitatUnser Hauptmanm meinte die vom KC haben Mist beim einpflegen gebaut..

Wenn der Herr Hauptmann das so gesagt hat zeigt mir das, dass er davon keine Ahnung hat. Sein PersFw/PersUffz pflegt die Daten nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ ("Ernennung") in SAP ein und die WBV weist daraufhin den ersten Abschlag an. Das KC hat damit noch nie was zu tun gehabt. Das kann ja schließlich auch erst gezahlt werden, wenn der Bewerber seinen Dienst tatsächlich angetreten hat. dann hat das KC mit dem Soldaten schlicht nichts mehr zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen