Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?

Begonnen von Theodor1989, 11. September 2013, 16:53:36

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Theodor1989

Moin liebes Forum!

Ich werde voraussichtlich zum 01.10 als FA Schütze eingestellt.

Nach meiner Bewerbung im Januar/Februar und nach der Eignungsfeststellung habe ich im Mai einen Vollstreckungsbescheid über eine private Teilzahlungsvereinbarung erhalten. Grund hierfür war, dass sie sich den Betrag sichern wollten, eine Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher?) wurde mir versichert wird nicht veranlasst. Da ich mich heute mit denen geeinigt habe eine Ratenzahlug von monatlich 50,00 €!

Werde die Raten dann auch erhöhen wenn ich die Möglichkeit habe durch die Bezüge der Bundeswehr. Die Gesamtschuld beläuft sich auf 1.300,00 €. Eigentlich hatte ich vor kurzem mit einem größeren Betrag Geld gerechnet, was mir geschuldet wird, damit wollte ich die Schuld eigentlich sofort begleichen, leider klappt das nicht, deswegen hatte ich es noch nicht gemeldet.

Nun, muss ich das melden und wenn ja, beim Einplaner oder beim KC? Habe bereits Post von der GA Stelle bekommen was ich alles mitbringen soll usw. und freue mich tierisch drauf.

Welche Konsequenzen hat das für mich? Werde ich deswegen wohlmöglich doch nicht eingestellt? Davor habe ich große sehr große Sorge..

Habe sonst keine Darlehen oder Finanzierungen.. ich bekomme noch eine SÜ1, deswegen will ich es auch nicht verschweigen!! Also bitte kein Tipp in der Hinsicht.

Ich bitte euch um Rat. :( lg Theodor

LwMatBewUffz

Ich bin mir sicher das du damals eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung beim KC erhalten hast. In dem Schreiben steht das du bei Änderungen dich genau wo melden sollst?^^ KC... Adresse steht auf dein Schreiben und Email- Adresse auch.

LG

Theodor1989

Zitat von: Theodor1989 am 11. September 2013, 16:53:36

Welche Konsequenzen hat das für mich? Werde ich deswegen wohlmöglich doch nicht eingestellt? Davor habe ich große sehr große Sorge..

Ich bitte euch um Rat. :( lg Theodor

Habe gerade raufgeschaut auf die Unterlagen  und werde mich beim KC melden.

Kann mir einer von den erfahrenen Kameraden, die dieses Thema vielleicht selber kennen und einschätzen können, welche Konsequenzen es für mich hat?

Werde ich deswegen nicht eingestellt? Es ist keine Strafe oder so, eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten. Bekomm ich damit bei der SÜ1 Probleme?

Also ein zukünftiger Kamerad hat bei Bewerbung bereits ein Autokredit über 10.000 € und der würde trotzdem genommen.. Nur beruhigt mich das nicht. :(

Lestrade

Hast du schonmal angerufen? Eher nicht oder? Kann dich da nachvollziehen, dass du vor dem Anruf "bangst" wenn du natürlich befürchtest deswegen nicht mehr antreten zu dürfen. Nur ob das begründet ist, weiß ich leider nicht.

Vielleicht kann einer der erfahrenen Kameraden, die schon einige SÜ1 mitbekommen haben, dir sagen ab welcher Schuldenhöhe ein Sicherheitsrisiko besteht!

Die Raten könntest du dann ja eigentlich problemlos zahlen..

christoph1972

Einem Vollstreckungsbescheid geht immer ein Mahnbescheid voraus. Wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht, erläßt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid. Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt.

Bei der SÜ mußt Du angeben, ob in den letzten 5 Jahren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich eingeleitet wurden: Also Kreuz bei "Ja", dann mußt Du Angaben zur Art der Schulden und der Vollstreckung ("nur" Vollstreckungsbescheid mit Ratenzahlungsvereinbarung) machen.

Bei einer Summe über 1.300,-- € reißt Dir (vermutlich) kein Mensch den Kopf ab. Aber im vermutlich folgenden Gespräch mit dem MAD-Bearbeiter könntest Du einen mehr oder minder "freundlichen" Kommentar über den Umgang mit Schulden einfahren.

Melden mußt Du die Vollstreckung bzw. die Ratenvereinbarung schon.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

ZitatWenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht, erläßt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid. Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt

Da die Verbindlichkeiten ja wohl rechtmäßig sind, hätte ein Widerspruch nichts an der Sachlage geändert sondern nur die Kosten erhöht.

Es ist schon nachvollziehbar, wenn ein Gläubiger bei einer Ratenvereinbarung, die dann 3 Jahre läuft (!), eine entsprechende Dokumentation der Ansprüche haben möchte.

AriFuSchr

Ergänzung: ...wenn der Schuldner dann mit den Raten in Zahlungsverzug gerät, kann der Gläubiger sofort Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

christoph1972

Nur zur Klarstellung, bei Beantragung eines Mahnbescheides wird die Rechtmäßigkeit des Anspruchs nicht geprüft, sondern der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch (rechtmäßig) besteht.

Deshalb ja das Widerspruchsverfahren, wo der Antragsgegner ggf. im streitigen Verfahren klären lassen kann, ob die Forderung zu Recht oder Unrecht besteht.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ Christoph1972:

.. mir ist das Verfahren bekannt.

Hier hat der Schuldner die Rechtmässigkeit der Forderung eingeräumt - insoweit ist ein Hinweis auf "vergessenen" Einspruch nicht wirklich zielführend.

In DIESEM Fall hätte ein Widerspruch das streitige Verfahren ausgelöst - die Rechtmässigkeit ist ja klar - es werden also nur zusätzliche Kosten auf den TE zugekommen.
Hinzukommt kommt das Risiko, dass der Gläubiger ggf. nicht länger bereit ist, an so einer Teilzahlungsvereinbarung festzuhalten - und dann auch vollstreckt.

Theodor1989

Zitat von: christoph1972 am 12. September 2013, 14:26:28
Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt.

Bei der SÜ mußt Du angeben, ob in den letzten 5 Jahren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich eingeleitet wurden: Also Kreuz bei "Ja", dann mußt Du Angaben zur Art der Schulden und der Vollstreckung ("nur" Vollstreckungsbescheid mit Ratenzahlungsvereinbarung) machen.

Ich war bei Bewerbung, also im Januar, bereit arbeitslos den Mahnbescheid und zwei Wochen später den Vollstreckungsb. hab ich im April/Mai bekommen. Da ich aber kein Einkommen habe und auch kein Anspruch auf ALG1, konnt ich es nicht begleichen, wollen schon. Habe versucht es von anderer Seite zu leihen, hat nicht geklappt, deswegen jetzt die Raten.

Der Vollstreckungsbescheid ist aber keine Vollstreckung/Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das wäre laut Wikipedia Kontopfändung, Zwangsversteigerung, Abgabe Vermögenserklärung durch Gerichtsvollzieher und co. Trotzdem beim Kreuz "vorsichtshalber" mit "Ja" ankreuzen? Und dann erläutern? Nicht das der MAD mir meine Ehrlichkeit zum Nachteil auslegt.. aber ich denke wenn ich's ankreuze bin ich auf der sicheren Seite.

Werde die Ratenzahlungsvereinbarung am Montag dem KC melden. Ich hoffe das ich dennoch mein Dienst antreten darf :(

@ F_K

Richtig! Hätte für mich keinen Sinn gemacht zu widersprechen, weil ich das ja auch zahlen will. Sobald ich die ersten Dienstbezüge erhalte, will ich die Forderung sowieso wenn möglich sofort begleichen und sonst die Raten auf 300,00 € erhöhen. Habe sonst keine Verbindlichkeiten, keine eigene Wohnung, keine Miete.

Danke für eure Hilfe!! Vielen dank!

F_K

@ Theodor:

"Sicherheitshalber" würde ich mit Ja ankreuzen - zumindest für mich ist die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (für mich sogar die zentrale Maßnahme).

Ich kann nicht genau sagen, wie dies rechtlich gesehen wird bzw. auf dem Formular gemeint ist.

Grundsätzlich: Bei dieser geringen "Schuldenhöhe" und der bald zu erwartenten Tilgung sehe ich kein Problem mit der SÜ.

christoph1972

Die Frage bezieht sich auch auf die ordnungsgemäße Erfüllung/Bedienung von Raten- bzw. Kreditkäufen, siehe die VwV zum SÜG. Also "ja" ankreuzen und ergänzende Angaben machen.

Es geht grundsätzlich darum, eine Verschuldung auszuschließen, die zur Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

Zitat von: Theodor1989 am 12. September 2013, 13:59:49
eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten.

Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 13:37:41
Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
??? ???
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

AriFuSchr

Zitat von: wolverine am 13. September 2013, 13:43:34
Zitat von: Theodor1989 am 12. September 2013, 13:59:49
eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten.

Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 13:37:41
Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
??? ???

Mensch wolve, sieh es doch nicht so eng. Mit dem Wissen um die finanziellen Lasten - kann man doch mal ins Gespräch kommen und dann ein paar (mehr oder weniger) Jungfrauen in Aussicht stellen...

.... da ist schon mancher schwach geworden


;D ;D ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Ich weiß; ich bin ein arroganter Snob weil ich es für abwegig halte, dass man für 50 Tacken zum Renegaten wird ...
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau