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Wohnung während der Bundewehr

Begonnen von Lukas v.U., 19. September 2013, 02:45:40

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Lukas v.U.

Folgende Situation:
Wohne zurzeit in einem Dorf, wo nur jede Stunde ein Bus fährt und es keine direkte Zugverbindung gibt.
Deshalb habe ich beschlossen mir, wenn ich beim Bund bin und Geld bekomme eine eigene Wohnung in Köln zu kaufen. (Von dort aus komme ich auch besser ins Saarland, wo ich stationiert bin).
Ich bin zurzeit 18 und mache die Grundausbildung als Fallschirmjäger.

Meine Frage ist jetzt; Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt? Bzw werde ich überhaupt Hilfe bekommen?
Der Umzug hat ja im Prinzip etwas mit dem Standort zu tun, da ich von da aus viel mobiler bin.

Wohne zurzeit halt bei meiner Mutter und ihrem Freund.

Ich hoffe ihr wisst weiter.

Firli



SanFw/RettAss

Lukas v.U.

Ja, dass ich Wehrsold bekomme ist schon klar.
Die Wohnungen sind aber in Köln halt nicht günstig und ich will auch nicht in irgendein Assi-Viertel ziehen.
Und etwas zum leben will man natürlich auch haben.

BlacKyMV

Die Antwort von Firli deckt Ihre Frage voll ab.
Wegen dem Rest: Keine Arme--->Keine Kekse ;D

Lukas v.U.

Man könnte ja auch mal konkret antworten, bspw:
"Nein, du bekommst keine Zuschläge"
"Wenn das & das, dann bekommst du das & das"
"Ja, du bekommst Zuschläge"

Am Infotag wurde uns gesagt, dass die Bundeswehr teile der Kosten einer eigenen Wohnung übernehmen.
Also war das nur "lock-gelabere" ?

BulleMölders

Zitat von: Lukas v.U. am 19. September 2013, 02:45:40
Deshalb habe ich beschlossen mir, wenn ich beim Bund bin und Geld bekomme eine eigene Wohnung in Köln zu kaufen.
Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt? Bzw werde ich überhaupt Hilfe bekommen?
Der Kauf einer Wohnung ist Ihre Ureigenste Privatsachen und deshalb werden Sie dafür keinerlei Unterstützung von der Bundeswehr erhalten.

F_K

@ Lukas:

... nur mal so als Ratschlag - wer eine Immobilie kaufem möchte, sollte so ca. 20 bis 30% des Kaufpreises BAR zahlen können (d. h. verfügbar haben - die eigentliche Zahlung erfolgt unbar).

Wenn Du also nicht über (schätzen wir mal) 30.000 Euro verfügst, vergiss die Idee Wohnungskauf in Köln schnell wieder.

Lediglich als FWDLer kannst Du einen Zuschuß zu MIETE erhalten (lies im USG Gesetz nach), aber es gibt keinen Zuschuß für einen Wohnungskauf (da dies Vermögensbildung ist).

Abt.Fw

Ich kann nicht genau sagen ob es diese Unterstützung noch gibt. Zu meiner Zeit (1996 und 2000) gab es die Möglichkeit einen Gehaltsvorschuss von 5000,- DM zu beantragen. Diesen gab es bei Erstbezug einer anerkannten Wohnung, bei Heirat und bei Geburt des ersten Kindes. Gab noch einige andere Voraussetzungen (z.B. Restdienstzeit, eine evtl. Restschuld aus einem Gehaltsvorschuss usw.). Der Betrag war zinsfrei und wurde mit den Bezügen verrechnet (ich meine 250,- DM/Monat). Vielleicht kann einer der Aktiven genaueres sagen!!!

Rollo83

Ja gibt es noch aber mit Sicherheit nicht für den Kauf einer Immoblie.
Wie sie schon sagten für zB einen Umzug oder eventuelle Neuanschaffungen für die Wohnung wie zB Möbel. Diese ganze Sache ist schon strikt begrenzt.

F_K

Lieber Abt.Fw -

Thema verfehlt, setzen, 6.    ;D

Der TE ist FWDL - er bezieht kein Gehalt, also auch kein Gehaltsvorschuss.

Abt.Fw

Lieber F_K,

wäre meine erste 6 in meinem Leben!  :)
Da ich in keinem Satz etwas über den Status des TE lesen konnte (mit Brille evtl. schon) bzw. meine hellseherischen Fähigkeiten noch schlechter sind als meine Phantasie, gehe ich von einem SaZ aus.
Aber sollte er FWDL sein, dann haben Sie natürlich recht!  :-\

KlausP

Zitat von: Abt.Fw am 19. September 2013, 10:27:07
Lieber F_K,

wäre meine erste 6 in meinem Leben!  :)
Da ich in keinem Satz etwas über den Status des TE lesen konnte (mit Brille evtl. schon) bzw. meine hellseherischen Fähigkeiten noch schlechter sind als meine Phantasie, gehe ich von einem SaZ aus.
Aber sollte er FWDL sein, dann haben Sie natürlich recht!  :-\

Genau. Die Frage von @Firli wurde ja noch nicht beantwortet:

ZitatReines Interesse: SaZ(welche Laufbahn) oder FWDL ?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Lieber KlausP und Abt.Fw ...

ZitatIm Krieg ist die Hälfte aller Meldungen falsch, die andere bedarf intensiver Nachforschungen
Quelle: Frei nach Clausewitz

Aber:

ZitatJa, dass ich Wehrsold bekomme ist schon klar.

ZitatAm Infotag wurde uns gesagt, dass die Bundeswehr teile der Kosten einer eigenen Wohnung übernehmen.

.. sind für mich ausreichende Hinweise auf den Status des TE - immerhin zwei "Meldungen" von einem unbekannten User in die gleiche Richtung - 80% Trefferwahrscheinlichkeit.

Abt.Fw

Ok, ich hebe die weiße Flagge......

.....obwohl ich bezweifle, dass der TE den Unterschied zwischen "Wehrsold" (für FWD und Wehrübende) und "Besoldung" (für SaZ un BS) kennt!!!

The rest is silence!!!  ;)

KlausP

Zitat von: Abt.Fw am 19. September 2013, 10:41:38
Ok, ich hebe die weiße Flagge......

.....obwohl ich bezweifle, dass der TE den Unterschied zwischen "Wehrsold" (für FWD und Wehrübende) und "Besoldung" (für SaZ un BS) kennt!!!

The rest is silence!!!  ;)

Manchmal und bei manchen usern ist es auch besser so.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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