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Reserveoffizier nach 12 Jahren als UmP und anschließendem Studium?

Begonnen von thaddel, 22. Oktober 2013, 07:36:48

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F_K

@ Alle:

Der TE ist vermutlich über 30 Jahre alt - insoweit wäre er in jedem Fall im Bereich der "Ausnahme".

Bei 43(3) muss das Studium halt GENAU zu der Beorderungstelle passen, dass ist  nur sicher bei Ärzten der Fall - und mag manchmal bei Juristen, und extrem selten bei "TheScientist" berücksichtigung finden.

Im "IT Sektor" ist es nicht der Fall - selbst Informatiker müssen den langen Lehrgang zur Erreichung der ATB absolvieren.

Trotzdem, viel Glück.

wolverine

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2013, 12:38:45
Bei 43(3) muss das Studium halt GENAU zu der Beorderungstelle passen, dass ist  nur sicher bei Ärzten der Fall - und mag manchmal bei Juristen, ... Berücksichtigung finden.
Das ist der Punkt. Die meisten Juristen üben (fachnah) auf PersOffz/StOffz-Stellen und da scheidet eine Berücksichtigung nach § 43 Abs. 3 aus. Hierzu müsste man auf einer RB-StOffz-Stelle beordert sein.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ wolverine:

... und da "genug" Volljuristen als ausgebildete (St) Offze (d. R.) zur Verfügung stehen, gibt es keine freien RB StOffz Stellen - damit ist die Möglichkeit, als Jurist per 43(3) "eingestellt" zu werden, praktisch nicht gegeben (obwohl es im Prinzip Stellen für Juristen gibt).

Ich bezweifle aber, dass es Stellen für Wirtschaftsinformatiker gibt - da fehlt es meinem Verständnis nach schon an der theoretischen Möglichkeit.

Eagle

Guten Abend Kameraden,

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2013, 15:42:59
Ich bezweifle aber, dass es Stellen für Wirtschaftsinformatiker gibt - da fehlt es meinem Verständnis nach schon an der theoretischen Möglichkeit.

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe eben jene Stelle bekommen. (Aktuell 24 Jahre alt)

Habe nach meinem Wehrdienst (HG d.R.), mein Studium der Wirtschaftsinformatik begonnen und dieses Jahr abgeschlossen. Danach direkt mit dem zuständigen Hptm. in Siegburg telefoniert und die Info bekommen, dass genügen Stellen zu besetzen sind, sofern die zivile Eignung passt. Im Anschluss Bewerbung verfasst und abgegeben.
Gestern den Brief bekommen mit meinem geplanten Dienstposten (Kaserne hier in der Stadt), als Wirtschaftsinformatiker, mit Einstellung als OLt. Muss nur noch die ärztliche Untersuchung über mich ergehen lassen, die aber kein Hinderniss ist.
Daher liegt es nicht am Studium an sich, evtl. eher an der Vertiefung.
Ich habe mich aber auch auf alle Posten beworben.

@thaddel: Welche Vertiefungen haben Sie belegt?

Viele Grüße
Eagle

Hptm. d. R.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Einstellung gem. § 43 Abs.3 Soldatenlaufbahnverordnung möglich ist. Sprich doch mal mit deinem Landeskommando. Und für deinen weiteren Weg viel Erfolg .

TheScientist

@Eagle

Falls ich fragen darf, haben Sie einen B.Sc. oder M.Sc.? Und wie viele Jahre an Berufserfahrung, vermutlich <2?

@thaddel

Eventuell hat auch Ihre letzte dienstliche Beurteilung eine Rolle gespielt. Neben der Verwertbarkeit des zivilen Abschlusses/Berufes, spielen natürlich noch die Eignung, Charakter und Befähigung eine Rolle.

MkG

TheScientist

Eagle

Zitat von: TheScientist am 25. Oktober 2013, 10:43:30
Falls ich fragen darf, haben Sie einen B.Sc. oder M.Sc.? Und wie viele Jahre an Berufserfahrung, vermutlich <2?

Natürlich ;)

Ich habe aktuell den B.Sc. und bin dabei den M.Sc. zu absolvieren. Da mir vor meiner Masterarbeit nächstes Jahr ein paar Monate freie Zeit zur Verfügung stehen (für Praktika), möchte ich nochmal meinen Beitrag leisten.
Berufserfahrung mit Ausnahme von studentischen Nebenjobs in meinem Studienbereich = 0.

Viele Grüße
Eagle

HCRenegade

Ist doch auch logisch - wenn er einen Master hätte, dann wäre er Hptm und nicht nur OLt.

TheScientist

@HCRenegade

Für uns ja, kann man eh nachlesen.  ;)

War mehr als Hinweis an den TE gedacht, dass es mit dem B.Sc explizit machbar ist als Wirtschaftsinformatiker.

Deshalb hoffe ich, dass dieser nochmals seinen PersFhr kontaktiert, um nach freien Beorderungen bundesweit zu suchen.

Gruss

TheScientist

Gladiator60

Hallo, bin selbst PersFw beim BAPersBw

also, wenn meine Kameraden von der Abteilung VI keinen DP ais ResOffz verifizieren konnten, dann ist das derzeit leider so.

In der Laufbahn der Feldwebel bieten sich da immer Möglichkeiten.
Ich würde mich mal beim zuständigen Landeskommando informieren. Meines Wissens nach, suchen die immer wieder
geeignete "Reservedienstleistende" (neuer Begriff), für ihre Bezirksverbindungskommandoe und Kreisverbindungskommandos

thaddel

Moin,

jetzt mal ein Update zu meinem Anliegen.

Vielen Dank erst mal zu der fruchtbaren Diskussion hier.

Ich habe das gleiche Gesuch an das Bundesamt nun noch einmal gestellt, allerdings nun über das Landeskommando.
Da ist eine Stelle vakant, und meine Stabsausbildung und militärische Vorbildung ist durchaus hilfreich. Der Personalfeldwebel hat mein Gesuch nebst allen vollständigen Unterlagen und einer Stellungnahme des Chefs und der Anzeige eines freien Dienstpostens an das Bundesamt geschickt, das ist auf jeden Fall besser als die Bewerbung von "außen".

Zur Frage des Alters bei Bewerbern: Meines Kenntnisstandes nach können schon Ausnahmen gemacht werden, wenn die Ausbildung sehr speziell ist -  das dürfte in meinem Fall wohl nicht zutreffen -> also keine Chance.

Im Dezember ist die nächste Auswahlkonferenz, mal sehen was da so kommt.

Gruß

Hendrik
Dumm ist der, der Dummes tut.

TheScientist

@ thaddel

Hallo, bin seit Freitag zurück vom Lehrgang ResOffz im SanDst (Modul 2) an der SanAk.

Alle Teilnehmer sind beordert gem. § 43 Abs.3, üben im vorläufigen höheren DG und sind >35 Jahre. Ich selber bin 38 Jahre alt. ;D

Also am Alter sollte es nicht scheitern, da man theoretisch bis zum 65. Lebensjahr seine RDL machen kann.

Viel Glück für die Auswahlkonferenz!

MkG

TheScientist

Tommie

@ The Scientist:

Ihre Eiferei in Sachen § 43 SLV fällt mir langsam unangenehm auf! Bekommen Sie eigentlich eine Prämie für jeden HORST, der einen solchen Antrag stellt ;) ?

Fakt ist, dass die Bundeswehr B. Sc. in Wirtschaftsinformatik, ebenso wie M. Sc. ebendort, in ausreichender Anzahl selbst ausbildet. Deswegen wird dort wohl eher kein besonderer Bedarf festgestellt werden, der eine solche Anwendung des § 43 SLV rechtfertigt! Das ist nicht nur meine Sichtweise, sondern auch die des BAPersBw und früher die von "P", die solche Bewerber regelmäßig abschlägig bescheiden. Mit einem solchen Studiengang kann man sich den Antrag quasi schenken, aber das muss der Bewerber wohl erst feststellen, wenn im BAPersBw absagt ;) !

Dass es im Bereich der Sanität und den dort gefragten (auch natur- !) wissenschaftlichen Qualifikationen komplett anders aussieht, hilft dem Wirtschaftsingenieur leider auch nicht weiter!

TheScientist

Wow, danke fur die Blumen Kamerad!

1. Ich verspreche nichts.
2. Ich ermutige nur!
3. Die Entscheidung trifft der Dienstherr und nicht Sie oder Ich.

Ich denke, das ist dem TE bekannt.

Sie mir dauernd  ;)



Tommie

Ja, ich weiß schon, warum die § 43-Kandidaten immer Offiziere werden ;) : Für den Feldwebel braucht man einen Lehrgang ;D !

Ansonsten können Sie mit mir dann über die Bundeswehr diskutieren, wenn Sie mal wieder versehentlich Soldat sind ;) !

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