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Reserveoffizier nach 12 Jahren als UmP und anschließendem Studium?

Begonnen von thaddel, 22. Oktober 2013, 07:36:48

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TheScientist


wolverine

Ich bekomme zwar nur eine Seite dieses  Klamauks mit aber glaubt Ihr, dass Ihr mit Eurem persönlichen Firlefanz dem Interessenten weiterhelft? Ganz abgesehen von dem armseeligen Bild, das Ihr als Bw-Dienstgrade dabei liefert. ::)
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Tommie

Ich vertrete lediglich die Meinung, dass man für die Einstellung nach § 43 SLV, deren Anzahl außerhalb des ZSanDstBw man jährlich an den Fingern zweier Hände abzählen kann (in Bezug auf Reservisten!), nicht so ein Tamtam machen sollte! Diese Fälle funktionieren eben nur in einer recht speziellen Konstellation und nicht mit "Feld-, Wald- und Wiesen-Studiengängen" von deren Absolventen die Universitäten der Bundeswehr jährlich einige ins richtige Leben außerhalb der Uni entlassen!

wolverine

Das schreibt FK hier auf Seite 1 bereits, auf Seite 2 noch einmal und ich stimme ihm da ausdrücklich zu. Das weiß jeder, der auch nur grob im Personalgeschäft arbeitet. Unser Harvard-Absolvent kennt halt nur das und wenn man nur einen Hammer hat, sieht halt alles wie ein Nagel aus. Nichts außergewöhnliches also und kein Grund hier die angehende Vorweihnachtszeit mit Unfrieden zu stören.
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traian

Die Frist "Beförderung zum Lt nur bis 30" hat es nie gegeben. Das hat FK auch schnell erkannt und ist umgeschwenkt auf die Zulassung, was grundsätzlich - grundsätzlich! - richtig ist. Schon vor Erhöhung des Maximalalters für OA-Bewerbungen von 24 auf 29 war die Frist für ROA bei 29. Was den "Verwendungsaufbau" angeht:

Herr FK, wachen Sie auf: Es gibt keine Heimatschutzbataillone mehr! Wir haben bereits das 2. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, und auch Rotland gibt es schon lange nicht mehr!

Das Personalmanagement hat sich bedarfsorientiert flexibilisiert. Wenn Bedarf ist, wird zugelassen. So einfach ist das. Dem TE schlage ich vor, sich wahlweise bei Heer oder Lw a.d.W. zu bewerben (= also ROA und nicht als "Neckermann"). Wenn Eignung + Bedarf festgestellt wurde, erfolgt eine Zulassung unabhängig des Alters.

F_K

@ Traian:

Einen Clown gefrühstück?

ZitatHerr FK, wachen Sie auf: Es gibt keine Heimatschutzbataillone mehr!

Ich war bei Auflösung eines der HSchRegimenter Live und in Farbe dabei - und habe das "Ende" der HSchBtl als "Zuschauer" erlebt, weil ich seitdem in der "aktiven" Truppe beordert bin. Was soll mir der Hinweis also sagen? (außer das der Schreiber solche Zeilen kenie Ahnung hat!?)

ZitatWir haben bereits das 2. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

Ich verfüge über eine Digitaluhr mit Datumsanzeige ..

Zitatund auch Rotland gibt es schon lange nicht mehr!

Ja, ja, ist es Rosa - ohne einen Länderbezug. Na super!? .. und Georgien hat gezeigt, das "Rotland" sehr wohl noch vorhanden und handlungsfähig ist.

schlammtreiber

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F_K

.. nicht nur das, Schlammtreiber.

Siehe z. B. http://en.wikipedia.org/wiki/Anti-satellite_weapon - da haben die US Kameraden dann Jahre später gezeigt, dass sie dieses (vielleicht) auch können, aber eben nicht in der Höhe.

Fazit: Es gibt unabhängig von der "Farben Lehre der Bundeswehr" genug Staaten, die ein erhebliches (strategisches) Bedrohungspotential haben.

FF OB/ZB

Ein kurzer Einwurf sei mir gestattet. Die überarbeitete SLV sieht sogar die Beförderungsmöglichkeit von SF und OSF zum L vor. Das bedeutet, dass man auch jenseits der 30 ohne Ausnahmefall in die Laufbahn der Offiziere wechseln kann. Nach den Stehzeiten ist ein SF in jedem Fall über 30 und bei einem OSF erübrigt sich die Frage.

D.h. was die SLV nicht ausdrücklich ausschließt ist erlaubt. Hinzuzufügen ist aber, dass die entsprechende Vorschrift noch mit der Altersgrenze 30 bzw 35 im Ausnahmefall hantiert.

Noch eine Frage: eigentlich beantragt man doch den Wechsel in die/Zulassung zur Laufbahn und nicht die Einstellung in diese (die Altersgrenze wird explizit in Verbindung mit Einstellung genannt) oder? Eingestellt ist man ja in der Regel schon....

Ralf

ZitatNoch eine Frage: eigentlich beantragt man doch den Wechsel in die/Zulassung zur Laufbahn und nicht die Einstellung in diese (die Altersgrenze wird explizit in Verbindung mit Einstellung genannt) oder? Eingestellt ist man ja in der Regel schon....
Ich antworte auch mal so pauschal wie du mit deinen Hinweisen/Behauptungen: ZDv 20/7

Ehrlich gesagt sind deine Sätze so nicht nicht geeignet, dass man wirklich darauf eingehen kann. Wenn du Behauptungen anstellt, wäre es hilfreich, wenn du auch die §§ Abs o.ä. aufführst. Denn die ganze SLV quer zu lesen, hab ich ehrlich gesagt keine Zeit und Lust.

ZitatD.h. was die SLV nicht ausdrücklich ausschließt ist erlaubt. Hinzuzufügen ist aber, dass die entsprechende Vorschrift noch mit der Altersgrenze 30 bzw 35 im Ausnahmefall hantiert.
Cool, dann kann ich also also vom OStGefr fdirekt zum General befördert werden. Ich finde jeweils keine ausdrücklichen Ausschluss  ;D
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schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 26. November 2013, 21:02:14
Cool, dann kann ich also also vom OStGefr fdirekt zum General befördert werden.

Unnötig, denn Gerüchten zufolge wird im Rahmen des Attraktivitätsprogrammes 2.0 ein neuer Spitzendienstgrad in der Mannschaftslaufbahn eingeführt, der Generalstabsgefreite.
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StOPfr

Zitat von: schlammtreiber am 27. November 2013, 09:29:34
Unnötig, denn Gerüchten zufolge wird im Rahmen des Attraktivitätsprogrammes 2.0 ein neuer Spitzendienstgrad in der Mannschaftslaufbahn eingeführt, der Generalstabsgefreite.
Generalstabs-Gefreiter (G i.G.)?
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wolverine

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Eagle

Zitat von: Tommie am 18. November 2013, 19:57:52
@ The Scientist: Post 27 und 32

Fakt ist, dass die Bundeswehr B. Sc. in Wirtschaftsinformatik, ebenso wie M. Sc. ebendort, in ausreichender Anzahl selbst ausbildet. Deswegen wird dort wohl eher kein besonderer Bedarf festgestellt werden, der eine solche Anwendung des § 43 SLV rechtfertigt! Das ist nicht nur meine Sichtweise, sondern auch die des BAPersBw und früher die von "P", die solche Bewerber regelmäßig abschlägig bescheiden. Mit einem solchen Studiengang kann man sich den Antrag quasi schenken, aber das muss der Bewerber wohl erst feststellen, wenn im BAPersBw absagt ;) !

Diese Fälle funktionieren eben nur in einer recht speziellen Konstellation und nicht mit "Feld-, Wald- und Wiesen-Studiengängen" von deren Absolventen die Universitäten der Bundeswehr jährlich einige ins richtige Leben außerhalb der Uni entlassen!

Guten Tag,

es mag ja sein das die Bundeswehr selbst Wirtschaftsinformatiker ausbildet, aber wohl nicht in allen benötigten Vertiefungsrichtungen.
Den Antrag schenken ist ein ziemlich unnötiger Hinweis für Absolventen. Es kommt immer darauf an, welche Vertiefung der Antragsstellende gewählt hat. Wer sich als WiInf in Programmierung vertieft, hat grundsätzlich schlechte Chancen als bspw. Informationsgewinnung und -managementvertiefungen. Zum Programmieren bildet die BW genügend normale Informatiker aus. Daher ist hier der Bedarf geringer. Aber bitte verallgemeinern Sie diese Aussage nicht, es gibt durchaus Vertiefungen, welche die BW nicht selbst ausbildet oder nur in einem sehr unzureichenden Maße.
In diesen Nieschenvertiefungen ist dann durchaus Bedarf da. 

Und ein "Feld-, Wald- und Wiesen-Studiengängen", sofern es sowas überhaupt gibt, sind evtl reine BWL, Maschinenbau oder Jura, jedoch nicht die Wirtschaftsinformatik. Dies ist schon an der Anzahl der Studienbeginner abzulesen.

MkG

Eagle

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