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Wiedereinstellung

Begonnen von Aga, 30. Oktober 2013, 13:02:42

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Aga

Hallöchen,
ich habe eine Frage und zwar im Juli habe ich meine Grundausbildung angefangen als Rettungssanitäter, die ich leider nach drei Tagen abgebrochen habe, da ich noch 17 Jahre alt war und keine Ausbildung hatte.
Ich bin zum Entschluss gekommen, dass ich erst mal eine Ausbildung machen will und dann später wieder mich bei der Bundeswehr bewerbe.
Ich habe mich versucht um eine Ausbildung in Braunschweig (wo ich auch wohne) zu bemühen, leider ohne Erfolg.
Würde gerne wieder zurück zum Bund  :'(
Damals war das ein riesen Fehler von mir, dass ich die Grundausbildung abgebrochen habe, dass gebe ich auch zu  :-\  >:(
Gibt es noch Chancen für mich, dass ich wieder eingestellt werden könnte ?  ???

schlammtreiber

Ja, Du kannst Dich erneut bewerben. Im Grunde genau derselbe Weg, den Du ja schon mal beschritten hast.
Der Abbruch wird natürlich bei der Bewerbung zur Sprache kommen und sollte dann erklärt werden.
Semper Communis
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Rollo83

Macht natürlich Sinn den Wehrdienst abzubrechen bevor man was Neues hat muss ich schon zu geben.
Meine Eltern hätten mir damals bei so einer Aktion die Hammelbeine lang gezogen.

F_K

.. ich hätte der Kündigung nicht zugestimmt (da 17, ist ja Zustimmung notwendig).

However:

Bewirb Dich halt erneut - viel Erfolg.

wolverine

Zitat von: Aga am 30. Oktober 2013, 13:02:42
ich habe ...meine Grundausbildung ...nach drei Tagen abgebrochen habe, da ich noch 17 Jahre alt war und keine Ausbildung hatte.
Und das wussten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht?! :o
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Firli

Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2013, 13:21:33
Zitat von: Aga am 30. Oktober 2013, 13:02:42
ich habe ...meine Grundausbildung ...nach drei Tagen abgebrochen habe, da ich noch 17 Jahre alt war und keine Ausbildung hatte.
Und das wussten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht?! :o

Vielleicht hat ihm das jemand da gesagt.


Ich versteh nur
Zitatmeine Grundausbildung angefangen als Rettungssanitäter
nicht. Dachte man ist in der GA Rekrut.  :o


@TE: Erneut bewerben und schon mal Plan B in Betracht ziehen. Denn im KC werden Sie das definitiv erklären müssen.


SanFw/RettAss

Aga

Das wusste ich alles   :-\
Wollte meine Ausbildung bei der Bundeswehr machen, es hat leider nicht geklappt.
Ich habe ein Vorschlag bekommen, dass ich mich als SAW für 4 Jahre verplichten kann und da ich unbedingt beim Bund arbeiten wollte habe ich es angenommen.





Danke für die Antworten  :)
Dann werde ich es noch mal versuchen  :P

Firli

Der Rettungssanitäter ist aber keine Berufsausbildung.


SanFw/RettAss

F_K

.. mal wieder eine Lagebeurteilung von einem G2:

- Der TE  hat sich als Uffz FD beworben, war aber nicht geeignet (da sollte man eigentlich drüber nachdenken, was da die Ursachen sind).
- Eine zivile Stelle zur Ausbildung hat er nicht gefunden (die zivilen AG teilen anscheinend obige Einschätzung)

- unüberlegt hat dann der TE seine SaZ 4 Stelle gekündigt - er wäre immerhin zum RettSan ausgebildet worden (wenn auch keine anerkannte Berufsausbildung so doch eine Ausbildung und Arbeitsstelle für 4 Jahre) - in Verbindung mit BfD hätte man da etwas machen können.

-> Der TE hat (wieder einmal?) durch eigenes Verhalten seine Chancen verschlechtert.

Trotzdem viel Erfolg.

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