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Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??

Begonnen von Goldi82, 05. November 2013, 19:11:54

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Rollo83

Also ohne jetzt die Aussage von migu anzuzweifeln aber ich bin bei Erdpichel.

Ja, die Laufbahn wurde gewechselt, das ist klar.
Aber im Jahr 2014 werden ja Kameraden BS die sich 2012 und 2013 beworben haben.
Da der TE genau so wie ich in der Auswahl 2012 betrachtet würde und auf die Bewerbung von 2012 noch keine Antwort hat muss er da noch mitbetrachten werden auch wenn er jetzt MilFD ist.

Bei mir ist ja die gleiche Ausgangslage. Ich kenn übrighaben mehrer Kameraden die schon die Zusage für den Laufbahnwechsel zum MilFD bekommen haben, mündlich, und sind trotzdem BS geworden als Feldwebel und haben kurze Zeit später die Laufbahn gewechselt.

Ich bin ja grad auf dem MilFD Sprachteil und in meiner Klasse sind von 12 Soldaten genau 2 die kein BS sind. Klar der ein oder andere BS war schon HF und ist schon vorher BS gewesen, aber auf den ein oder anderen Kameraden trifft meine andere Ausführung zu.


miguhamburg1

Rollo, Sie schreiben ja selbst, dass die Berufung als BS vor dem erfolgten Laufbahnwechsel bei Ihren Beispielen erfolgte. Eine mündliche Zusage ist etwas anderes. Bis zum Laufbahn- und damit Personalführerwechsel gehört man ja auch zur Feldwebellaufbahn und wird natürlich mit für den BS betrachtet.

Bei dem Fragensteller ist es allerdings eine andere Lage.

Ralf

Um mal die grundsätzliche Verfahrensweise darzustellen:
Die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllt man u.a. in der Laufbahn der Fw (die anderen Voraussetzungen mal außen vor gelassen). Ein Fähnr, OFähnr gehört nicht dieser Laufbahn an, ist somit nicht antragsberechtigt.
Daraus lässt sich zum einen ableiten, dass ein Soldat, der beide Anträge gestellt hat, auch in beiden Konferenzen mitbetrachte wird. Weiterhin bedeutet das auch, dass jemand zum BS ernannt werden kann, wenn er auch schon die Zulassung zum OA avisiert bekommen hat oder aber auch schon zugelassen ist. Das wird unter dem Stichwort Vertrauensschutz gemacht.
Nunmehr der Sonderfall mit der Aussetzung der BS Aktion 2013:
Ein Fw, der bei Erfüllen der Voraussetzungen 2013 antragsberechtigt war, aber nun auch am 01.10.2013 zum OA zugelassen wurde, wird trotzdem in der Konferenz im Jahr 2014 ausnahmsweise mitbetrachtet. Er wird so gestellt, als ob die Konferenz ganz normal in 2013 gewesen wäre, obwohl er ja eigentlich nicht mehr die Vorraussetzungen erfüllt. Ausschlaggebend ist hier das Datum der Antragstellung.
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miguhamburg1

Lieber Ralf, ist Ihnen bekannt, wann die Vorgehensweise so geändert wurde, wie Sie sie beschrieben (die Besonderheit infolge des Gerichsturteils ausgenommen)? Denn der Vertrauensschutz, wie Sie es beschreiben, ist ja durch die erfolgte Übernahme zum OffzmilFD ja bereits vorhanden.

Ralf

Das grundsätzliche Verfahren haben wir bereits seit 2007 oder 2008 angewendet. Ob das mal anders war oder wann das dahingehend geändert wurde, ist mir nicht bekannt.
Allerdings war mir das damals zuerst nicht eingängig, warum man denn den Fw dann auch noch mitbetrachtet, da er ja eh BS wird und auch mit der Laufbahnwechselzusage auch die verbriefte Zusage zum BS bekommt.
Die Begründung lieferte damals der betroffene StOffz (R) mit dem Hinweis, dass die Antragstellung zählt. Denn der Erlass gibt ja auch vor "Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel antragsberechtigt, die...", somit ließe er sich auch nicht aus dem Verfahren ausschließen. Da man auf einen ähnlichen Hinweis wie im Berufungserlass OffzMilFD verzichtet hat "Bewerberinnen und Bewerber, die sich zugleich um Zulassung oder Übernahme für eine andere Laufbahn der Offiziere beworben haben, können am Auswahlverfahren Offz MilFD teilnehmen. Sie sind – bei durch die Leitung SDBw empfohlener Auswahl – bis zur Entscheidung über die weitere Bewerbung von der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD zurückzustellen." sind sie nicht nur mitzubetrachten sondern auch zu ernennen.
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miguhamburg1

Ah ok, besten Dank. Dann hatte ich noch den alten Stand aus meiner Zeit am PersAmt ...

erdpichel

Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Goldi82

Liebe Kameraden,

vielen herzlichen Dank für eure Bemühungen !!!

Damit wurde mir sehr geholfen :-)

erdpichel

Seit heute auch in der GAIP unter der KeNr 50-01-00 zu erlesen:

ZitatZu diesem Personenkreis zählen auch die zum 01.10.2013 zur Laufbahn OffzMilFD zugelassenen OA.
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Sciento

Liebes Forum,
ich muss einfach das Thema hier nochmal aufgreifen und hoffe, dass mir einer von euch eine einleuchtende Antwort geben kann.

Im Auswahljahr 2013 wurde ich zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen.
Meine Bewerbung zum Berufsunteroffizier  wurde wie bei allen anderen, in diesem Jahr, auf das Kalenderjahr 2014 verschoben.
Nun wurde uns durch unseren Leiter mitgeteilt, dass wir nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehören der sich als Berufsunteroffizier bewerben darf, weil wir zum 01.10.2013 zum Oberfähnrich befördert wurden.
In der GAIP für das Auswahljahr 2014 wurde der Passus (---Zitat--- Zu diesem Personenkreis zählen auch die zum 01.10.2013 zur Laufbahn OffzMilFD zugelassenen OA. ---Ende Zitat---) am 09.01.2014 gestrichen aus für mich unersichtlichen Gründen.
Nun haben wir des Öfteren den Fall, dass Soldaten die im Auswahljahr 2014 zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen wurden zusätzlich noch Berufssoldat werden auf Grund ihrer Bewerbung zum Berufsunteroffizier.

Nun meine Fragen:
Ist der oben genannte Sachverhalt, der ja jeden Soldaten der im Jahr 2013 zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen wurde und sich als Berufsunteroffizier beworben hat, eine Benachteiligung?
Wissen Sie mit welcher Begründung der oben genannte Passus gestrichen wurde?
Ist dieser Vorgang beschwerdefähig und wenn ja wie kann ich mich bzw. wir uns dagegen beschweren?

Danke für eure Antworten.

Ralf

Das war schon immer so, dass OA Offz MilFD nicht mehr antragsberechtigt waren.
Der Erlass PSZ "Richtlinie für die Umwandlung des Dienstverhältnisses von Feldwebeln im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldatenspricht" spricht von Feldwebeln
ZitatFür das Auswahlverfahren sind Feldwebel antragsberechtigt,...
und ein OA zählt nicht mehr dazu.
Anders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.
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Sciento

Das ist ja auch soweit richtig aber wenn man 2013 zum berechtigten Personenkreis gehörte und dann die Auswahlkonferenzen in das Jahr 2014 verschoben werden und man dann sagt Ihr gehört jetzt (2014) nicht mehr zu dem berechtigten Personenkreis weil ihr zum OFR beförderte wurdet dann hatte man ja nie die Möglichkeit überhaupt betrachtet zu werden. 

Ralf

Zitat von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 22:43:58
Lieber Erdpichel,

Wenn der Fragensteller nicht zwischenzeitlich die Laufbahn gewechselt hätte, würde Ihr Vorbringen doch stimmen. So, wie Sie es darstellen, funktioniert aber die Personalführung der Bundeswehr nun einmal nicht.

Mit seinem Laufbahnwechsel wird er in einem anderen Dezernat und von einem anderen Personalführer geführt, nämlich einem, der für die OffzmilFD zuständig ist. Damit entfällt er automatisch auf der Liste der Anragsteller für die Übernahme zum BS der Feldwebel/Bootsmänner, und konsequenterweise wird er dann auch nicht mehr in die Auswahl dieser Laufbahn mit einbezogen.

Was daran so schwer zu verstehen ist, ist mir nicht ersichtlich.
Die Antwort gibts doch bereits einige Beiträge früher, genau hier in diesem Thread. Das wurde doch hier alles schon einmal durchgekaut.
Da er/sie nunmehr in einer anderen (höherwertigen) Laufbahn ist, entfällt die Grundlage der Antragsberechtigung. Unerheblich ob er/sie den Antrag einmal stellen konnte.
Nichts anderes ist es, wenn ein frischgebackener Fw einen Antrag auf OffzTrD stellt und dann übernommen wird zum Fähnr. Auch dieser befindet sich dann in einer anderen Lfb und ist nicht mehr antragsberechtigt (und der wird nicht automatisch BS). Warum sollte jemand für eine Laufbahn, für die er nicht mehr vorgesehen ist, antragsberechtigt sein?
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Sciento

Dann frage ich mich wie es möglich ist das Kameraden die ihren Antrag 2014 gestellt haben und zum 01.10.2014 OFR geworden sind nach dem 31.09.2014 zum BS werden können (ich rede nicht von einem Einzelfall sondern von ca. 30)? Erst heute ist wieder ein Kamerad genau in dieser Situation BS geworden. Werden dann hier die Urkunden zurück datiert? Ich bin niemand der sag warum er und ich nicht. Ich gratuliere jedem der es geschafft hat und endlich auf der "sicheren Seite ist". Mir ist es auch grundsätzlich egal denn ich werde so Gott will 2016 automatisch zum Berufssoldat aber ich finde persönlich "man misst hier mit zweierlei Maß". 

Ralf

Steht doch da  :o
ZitatAnders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.
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