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Jugendstarfen als Hindernis um als Erwachsener zum Bund zu kommen?

Begonnen von Steven Urban, 14. November 2013, 15:41:54

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Steven Urban

Hallo,
ich heieße Steven und bin 24.
Ich hab in meiner Jugend leider viel Mist gebaut.
Darunter waren eine Anzeige wegen(normaler Körperverletzung) sowie 2x Sachbeschädigung und 4 Brandstiftungen.Das letze liegt nun mittlereile 6 Jahre zurück.
Ich habe am 19 Dezember ein Vorstellungsgespräch bei der BW.
Durch meine vorige Ausbildung(Sozialassistent) benötigte ich ein erweitertes Führungszeugnis.Dieses ist jedoch komplett sauber.Jugendstrafen vergehen ja nach 2 Jahren.
Ist das trotzdem ein Einstellungshindernis?
Vielen Dank.

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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ulli76

Das mit den Tilgungsfristen hatten wir auch schon sehr ausführlich unter Beteiligung mehrerer Rechtsgelehrter.
Ja, du musst es angeben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Firli



SanFw/RettAss

Steven Urban#

Hallo,ja ich habe in den anderen Threads auch schon nachgeschaut.
Ich habe insegsamt 2 x Bewährung bekommen,waren also insegasmt 3 1/2 Jahre auf Bewährung.100 Sozialstunden und einmal einen Wochenendarrest.

ulli76

Waren die 3 1/2 Jahre die Dauer der Bewährungszeit oder eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatIch habe insegsamt 2 x Bewährung bekommen,waren also insegasmt 3 1/2 Jahre auf Bewährung.

Ähhmmm ... 3 1/2 Jahre Haft auf Bewährung? Dann bräuchten Sie sich gar nicht erst zu bewerben, dann wären Sie auf Dauer raus. Oder meinen Sie insgesamt 3 1/2 jahre Bewährungszeit? das ist nämlich was vollkommen Anderes.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steven Urban

Um Himmels Willen,nein Bewährung,alles Bewährung.
Ich musste lediglich bezüglich meiner letzten Verurteilung vor 5 Jahren für für 48 Stunden in den Jugenddauerarrest.
Also ich habe nie ein Gefängnis von innen gesehen,und mein Führungszeugnis(erweitert)ist bis dato sauber.

wolverine

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Steven Urban

Also bei den Sachbeschädigungen und den Brandstiftugen wurden milderne Umstände ausgewiesen,da ich mich zu der Zeit im Heim befand.
Die Körperverletzung war eine leichte,die Richterin meinte dass diese auch harmlos war.
Bei der letzten Verurteilung(bin auf einer Antinazidemo festgenommen worden)
waren die richterlichen Worte:Ich stand auf der richtigen Seite der Demonstranten,und die Strafe soll einen Erziehungswert haben, da meine Sozialprognose gut war.(War zu diesem Zeitpunkt nur noch im betreutn Wohnen,statt im Heim.ergo abgeschlossener Resozialisierungsprogramm)
Ich weiß,das mag für vile absurd klingen,so jemmanden wie ich es war,im Team aufzuhehmen.
Jedoch hab ich meine Strafen verbüßt und meine Ausbildung om sozialen Bereich mit 1.8 abgeschlossen.
Vielen Dank für die Antworten.

Steven Urban

Vorneweg:Meine Tastatur spinnt,also Rechtsschreibfehler sind lediglich Erfahrungspunkte ;D

wolverine

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Firli

Nein Sie schrieben das die Richterin gesagt hat es war harmlos. Das ist aber kein Urteilsspruch!

"Im Namen des Volkes bla bla bla..."




SanFw/RettAss

Spiritus

Zitat von: Firli am 14. November 2013, 17:46:21
"Im Namen des Volkes bla bla bla..."

Was aber immer noch nicht der Urteilstenor ist, sondern das davor stehende Rubrum. Aber die Richtung stimmt ;)  :D

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