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Jugendstarfen als Hindernis um als Erwachsener zum Bund zu kommen?

Begonnen von Steven Urban, 14. November 2013, 15:41:54

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Firli

Ja wollte damit sagen das es ab da interessant wird. Und unsere Juristen dann auch ein klares Bild haben. Ich hab ab da abgebrochen weil ich nicht weiß wie ein kompletter Urteilstenor aussieht. ( Nie vor Gericht oder ähnliches gewesen.Außer als Zeuge *stolz*  8) )


SanFw/RettAss

Steven Urban

Ich bin mir nichts sicher welche Information jetzt genau gefragt ist,
also ich wurde insgesamt 3x verurteils.Einmal zu 2 Jahren Bewährung,ein weiteres mal zu weiteren 1 1/2 Jahren sowie zu 100 Sizialstunden und beim letzten mal zu 48 Stunden Dauerarrest inklusive weiterer 50 Stunden Sozialarbeit.
Strafandrohung war glaube ich 18 Monate Haft,welche ich hätte absitzen müssen,wenn ich gegen die Auflagen verstoßen hätte.
Zurück zu meiner Frage:
Da ich diese Delikte reflektierend als sagen wir mal"erweiterte Jugendsünden" sehe,auf die ich selbstverständlich nicht stolz bin,
würde mich Ihre/Eure Meinung bezüglich meiner Diensttauglichkeit interssieren.
Werd ich da große Probleme bei dem Vorstellungstermin haben?

F_K


Lidius

Ist der Tenor jetzt nicht eh egal, da die Grenze bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt?

ulli76

Man wird ja nicht zu x Jahren Bewährung verurteilt. Sondern zu y Jahren/Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit dauert dann x Jahre- also die Zeit, in der man sich ordentlich zu benehmen hat, weil man sonst für den Zeitraum y einsitzen muss.

Also zu was bist du nun verurteilt worden?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatEinmal zu 2 Jahren Bewährung

Was war die Strafandrohung? Die 18 Monate Haft? Dann wären Sie zu 18 Monaten (Jugend)Haft verurteilt worden, deren Vollstreckung für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steven Urban

Ich hab mich denke klar und deutlich ausgedrückt.
Ich bin insgesamt für 36 Monate auf Bewährung  gewesen.
Ich habe 2x die Androhung bekommen für anfangs 6 Monate ins Gefängnis zu kommen,beim zweiten mal waren es insgesamt 18 Monat.
Also 36 Monate Bewährung mit 18 monatiger Haftandrohung.
Nie im Gefängnis gewesen:)
Alles Jugendstrafrecht.
Bewährung seit ca 2 Jahren vorbei:)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Nochmal zum Klarstellen: Du bist 2x zu 6 Monaten Haft und einmal zu 18 Monaten Haft verurteilt worden und das ist jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden?
Oder zu was genau bist du verurteilt worden?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

.... Du kapierst es nicht, oder?

Es kommt nicht nur auf die Strafe an - sondern auf den Blödsinn, den Du getrieben hast.
Das nimmt Dir vermutlich die Eignu g zum Vorgesetzten - probiere es halt, viel Erfolg.

Ach ja, wenn die Strafe ein Jahr Haft gewesen sein sollte - ist es ein ABSOLUTES Einstellungshindernis.

wolverine

#25
Zitat von: Steven Urban am 14. November 2013, 19:11:27
Also 36 Monate Bewährung mit 18 monatiger Haftandrohung.
ich glaube immer noch nicht, dass das stimmt weil es sich nicht schlüssig anhört. OK, mehr bekommen Sie offenbar nicht hin. Wenn es stimmt können Sie sich den Gang zum KC sparen. Dann dürfen Sie nicht eingestellt werden und zwar nie mehr; vgl. § 38 Soldatengesetz.

Wenn Sie den wirklich Urteilstenor noch finden können Sie sich ja noch einmal melden.
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Steven Urban

Zitat von: KlausP am 14. November 2013, 19:12:56
Okay, ich geb's auf. Jemand hat hier ein Verständnisproblem. Aber das bin nicht ich.
Leute,ich habs doch geschrieben,
ich wurde lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt,insgesamt 36 Monate.
Und die Haftandrohung war 18 Monate.
Ich weiß nicht.
Also hätte ich in den 36 Monaten Mist gebaut,dann wäre ich für 18 Monate ins Gefängnis gegeangen.
Trotzdem,danke für eure Mühe:)

KlausP

Sie haben es nicht verstanden. Ich schrieb:

ZitatDann wären Sie zu 18 Monaten (Jugend)Haft verurteilt worden, deren Vollstreckung für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Damit stehen die 18 Monate Haftandrohung im Urteil. Lediglich die Vollstreckung (das heisst: das Absitzen) wurde zur Bewährung ausgesetzt, was aber an der Strafe selbst nichts ändert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steven Urban

Klaus P sie haben recht,die 18 Monate ergeben sich aus 2 Urteilen.
Worauf bezieht sich Ihre explizite Frage?
Gruß.

Andi

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