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Beförderung innerhalb einer Wehrübung

Begonnen von mario martin, 21. November 2013, 12:02:08

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mario martin

Hallo!

Habe eine Frage zur Beförderung bei einer Wehrübung.
Bin beorderter Reserivst aktuell bin ich Stabsgefreiter auch auf einem Dienstposten beordert der bis Stabsgefreiter geht.
Aktuell habe ich gehört das man nicht mehr zwingend auf einem geeigneten Dienstposten sitzen muss um zum Oberstabsgefreiter befördert zu werden ?????
Man muss nur die mindeste Zeit bis dorthin gedient haben in einer Wehrübung !???
Ist dies korrekt ???? Kennst sich jemand aus ????
LG

F_K

ZitatAktuell habe ich gehört das man nicht mehr zwingend auf einem geeigneten Dienstposten sitzen muss um zum Oberstabsgefreiter befördert zu werden ??

Latrinenparole.

Nein, Ja.

mario martin

hey :) gehts ein bisschen genauer !!! frage ja nur weil bei mir wieder eine wehrübung ansteht und eventuell sich jemand hier auskennt der mir die details beantworten kann :)

F_K



wolverine

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Martin N. Canaris

ich glaube diese spezielle frage kann dir hier keiner richtig beantworten. in der aktuellen ausgabe der zeitung des bundeswehrverband stand was drinnen das es nun einfacher ist OSG zu werden aber genau weiss ich das auch nicht.

Thufir

Ohne Details zu nennen (an die ich mich nicht mehr erinnere, um genau zu sein) ist es tatsächlich zukünftig möglich, zum OSG befördert zu werden ohne auf einem speziellen Dienstposten OSG zu sein - Dienstpostenbündelung ist wohl das Stichwort der Stunde. Das muss allerdings keineswegs bedeuten dass dich das auch in deiner jetzigen Wehrübung betrifft, da die Regelung brandneu ist.

Lumpy

Hab das jetzt auch schon in meiner Kp gehört. Da wurden jetzt auch Soldaten zum OSG befördert die definitiv keinen OSG-Dienstposten haben.

Insofern ist es also keine "Latrinenparole", bleibt aber fraglich ob dir das als RDL was bringt.

Vielleicht kann dich dein S1, bzw. das zuständige KC, aber auch so auf einen OSG-Dienstposten umbeordern. Hat bei mir nen paar Monate gedauert, aber hat funktioniert.

Ralf

Alle Msch-Dienstposten sind seit 01.10. gebündelte DP bis hin zum OStGefr.
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martina85

okay wie sieht es da bei reservisten aus die auf einem SG Dienstposten üben ?

F_K

Ralf wird sich sicher auf die F STAN beziehen - und die ist für Res nicht "interessant".

(Bei den "Aktiven" wird jetzt auch nicht jeder Mannschafter OStGefr - da es eben Beförderungsvoraussetzungen nach wie vor gibt, plus ggf. das "Haushaltskartenproblem".).

Solange der Dienstposten, auf dem ein Res Mannschafter übt, weiterhin Gefr - StGefr geschlüsselt ist, kann er auf
diesem Dienstposten nicht zum OSG befördert werden.

Die "aktuelle" Schlüsselung das Dienstpostens kann in SAP bzw. dem Personalstammblatt entnommen werden.

Tommie

Zitat von: Ralf am 22. November 2013, 08:39:42Alle Msch-Dienstposten sind seit 01.10. gebündelte DP bis hin zum OStGefr.

@ F_K:

Welchen Teil von Ralfs Aussage hast Du nicht verstanden ;) ? ALLE, ich wiederhole ALLE, Dienstposten für Mannschafter sind seit 01.10.2013 "S/OSG" geschlüsselt!

Demnach kann man auf jedem Mannschafter-Dienstposten Oberstabsgefreiter werden, wenn man z. B. die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt und die Dienstzeitrechtlichen Voraussetzungen ebenfalls! haushaltskarten sind hier eher unwichtig, weil der Unterschied in der Besoldung zwischen einem SG und einem OSG monatlich € 36,78 brutto, was einer jährlichen Summe von € 441,36 entspricht, beträgt! Diese haushaltskarten sollten doch verfügbar sein, oder?

Die Reservedienstposten werden entweder schon nachgezogen sein oder aber alsbald nachgezogen werden! Und dort gilt genau das gleiche: Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr muss mehr als 4 Jahre betragen und die Wehrübungstage im Dienstgrad Stabsgefreiter müssen vorliegen (12 tage!).

wolverine

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StOPfr

Sehe ich da eine unbegründete hoffnungsfrohe Erwartungshaltung in deinen Augen leuchten  :D?
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