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Lohnsteuerkarte

Begonnen von Darkzom, 01. Dezember 2013, 17:44:42

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Darkzom

Hallo Leute,


Auf meinem Mitbringsel-zettel was Dokumente angeht steht das ich zum Dienstantritt Meine Lohnsteuerkarte  und einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit bringen muss. Nun die Lohnsteuerkarte wurde doch  2013 durch die elektronische ersetzt. Hängt die Bundeswehr da hinter her oder wie komm ich an so eine ?

Btw: die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2013 hab ich schon bei meinem Arbeitgeber beantragt wie muss ich das mit der Karte dann machen?


hoffe ihr könnt mir da aushelfen :D
MFG
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Tommie

Boah ey, wir haben hier den ersten, der seit dem Wegfall der Lohnsteuerkarte neu eingestellt wird bei der Bundeswehr :D ! Applaus, Applaus ;) !

Bemühen Sie die Forumssuche mit den Begriffen "Lohnsteuerkarte" oder "ELSTAM" und Ihnen wird geholfen werden, wie schon gefühlten anderen tausenden zuvor auch ;) !

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Cally

Die Lohnsteuerkarte behält bis zur erstmaligen Anwendung des ELStAM Verfahrens weiterhin ihre Wirkung. Die Frist gilt läuft eigentlich am 01.12.2013 ab, trotzdem kann sie aber noch den gesamten Dezember benutzt werden.

Die Bescheinigung über deine elektronischen Lohnsteuermerkmale bekommst du vom Finanzamt, nicht von deinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber kann dir höchstens eine Zwischenbescheinigung mit den aktuell bei ihm vermerkten Daten ausstellen. Zum Dienstantritt wirst du deine alte Karte eh noch nicht haben (ich unterstell dir jetzt einfach mal, dass du bis zum 31.12. weiterhin bei deinem alten AG beschäftigt bist)

BulleMölders

Das ELStAM Verfahren läuft schon seit Jahren und mittlerweile nehmen schon viele Arbeitgeber am Elektronischen Abrufverfahren Teil. Und die Lohnsteuerkarte 2010 ist noch bis mindestens 31.12.2013 gültig, wenn sich an den Abzugsmerkmalen nichts geändert hat.


Darkzom

Vielen Dank für die Antworten dann gehe ich nächste Woche gleich zum Finanzamt nochmals vielen Dank
ich wusste man kann sich auf euch verlassen :D
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Darkzom

So nun war ich beim Finanzamt und diese sagten mir das es den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerkarte nicht mehr gibt ?? Und ich eine Steuerindentifikationsnummer brauche für die Bundeswehr. Nun gut auf meinem Zettel steht ja das ich den Ausdruck zum Dienstantritt mitbringen soll wo bekomme ich den nun her. Oder geht auch ein alter Ausdruck wenn sich an meiner Beschäftigung von 2012-2013 nichts geändert hat ?
MFG
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

BulleMölders

Zitat von: Darkzom am 12. Dezember 2013, 09:13:40
So nun war ich beim Finanzamt und diese sagten mir das es den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerkarte nicht mehr gibt ??
Diese aussage ist definitiv falsch. Da bisher ca. 80% der Arbeitgeber am elektronischen Abrufverfahren teil nehmen und es auch in Zukunft Ausnahmen in Form einer Härtefallregel gibt, wird es diesen Auszug auch in Zukunft geben.
Ich möchte mal wissen welches Finanzamt solche eine gravierendes Falschwissen an den Tag legt.

Die Steueridentifikationsnummer hast du im Jahr 2010 mitgeteilt bekommen.

Darkzom

Ich weiß auch nicht was mit diesem Typen los war vllt war ich zu früh da (7:45uhr) und die mussten erst Richtig aufwachen. Naja ich hab jetzt mal bei meiner AGA-Einheit angerufen und der Freundliche Hauptmann hat mir gesagt ich kann den Ausdruck von 2012 mitbringen solange sich nichts an meiner Steuerklasse geändert hat.
Und die Steuerindentifikationsnummer drauf ist.

MKG
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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