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25, UF in der Legion, mit deutschem Abitur, Chancen etc...

Begonnen von ValjeanPiazza, 05. Dezember 2013, 22:32:34

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ValjeanPiazza

Zitat von: Firli am 06. Dezember 2013, 00:11:35
Na dann hören Sie bei der Musterung mal extrem gut hin. Ohne Gehörschädigung ist das nichts wildes. Mit Gehörschädigung kann daraus schnell eine Sprunguntauglichkeit entstehen und dann war es das mit Fallschirmjäger,KSK oder alles andere was irgendwie vom Himmel fällt.

Bei der Musterung und Eignungsfestellung stellt die Bundeswehr übrigens fest ob ein "Bube" dafür geeignet ist. Alles andere lernt er dann auf Lehrgängen.



Dann ist es ja gut.
Ich schaute mir ein paar Dokumentationen und Clips über und von der Bundeswehr an.
Erschreckend was da teilweise rumzulaufen scheint.
Berichte von der dailymail, dem Spiegel und der teleraph schreiben, deutsche Soldaten seien zu dick um die Taliban zu bekämpfen. Na dann, auf auf.

nexus_92

Du warst bei der Legion? Respekt! Wäre schön, wenn du dich registrieren könntest, hätte ein paar Fragen an dich. Würde niemals zur Legion gehen, doch dieses Phänomen fasziniert mich!

miT

Ich würde mich freuen, wenn meine Aussagen durch jemand anderen bei Richtigkeit verifiziert werden könnten, denn;

Ich möchte Behaupten, dass es der Bundeswehr ( Laufbahntechnisch ) ziemlich Schnuppe ist, ob du bei der Legion Oberoberober Troll oder Latrinenputzer warst. Du möchtest in eine Verwendung des Truppendienstes des Feldwebel und diese fangen meines Wissens nach ganz unten wieder an. Niedrigster Dienstgrad, Grundausbildung und so weiter.

Nach deiner Bewerbung, wirst du zu einem mehrtägigen Eignungstest eingeladen. Ich prophezeie dir jetzt, dass bei ansatzweise selben auftreten wie hier du in weniger als 12 Stunden wieder Zuhaue bei deiner Freundin und deinen Erinnerungen bist. Solltest du es bis zum Psychologen schaffen, wirst du einige dinge in deinem Leben sehr gut rechtfertigen müssen oder wenn nicht rechtfertigen, zumindest deine Entscheidungen begründen.

Solltest du diese Hürden alle meistern, steht dir eine Laufbahn als Fw im Truppendienst offen. Ob du dann wirklich ein Kommando wirst, steht auf einem anderen Blatt.
Kameradschaftliche Grüße!

Cally

Naja wenn man es wirklich möchte, dann ist das ganze auch durchaus machbar... Also ich hab die Fw Eignung wirklich ohne jegliche Schwierigkeiten bekommen und war sportlich und auch geistig auf einem weitaus niedrigeren Level als heute.

Wenn du wirklich jeden Tag abfuck willst kann ich dir nur raten die Flinte nicht nach drei Monaten GA ins Korn zu werfen, denn die ist u. U. einfach lächerlich (wie bei mir... Wir haben in 3 Monaten 2 (?) Mal Sport gemacht und waren noch einmal kurz laufen. Beim Laufen mussten die Frauen nicht mit weil es arschkalt war und sie meinten, ihnen ging es nicht so gut). Später kann es dann aber durchaus spannend und fordernd werden, so wie ich heute von ehemaligen Kameraden höre.

Ich war zwei Wochen im Osten, hab da keine antisemitischen Äußerungen gehört. Es war auch niemand besoffen oder braun :P Soweit ich weis, ist es doch auch im Truppendienst mit höheren DG einzusteigen oder?

KlausP

Nein, ist es nicht. Das geht nur für Wiedereinsteller, die mit ihrem alten Dienstgrad eingestellt werden - das ist aber etwas anderes als das, was Sie gemeint haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Zitat von: Cally am 06. Dezember 2013, 08:33:58
Soweit ich weis, ist es doch auch im Truppendienst mit höheren DG einzusteigen oder?

Aufgrund von was? Mit Ausbildung geht er zu den Fachdienern. Vielleicht als Anerkennung das er sich in DE vor dem Pflichtdienst/Ersatzdienst gedrückt hat.
Kameradschaftliche Grüße!

Cally

Ich kann mich nur daran erinnern, dass uns in unserer GA ein Bekannter unseres GrpFhr besucht hat, der in Deutschland als Art afghanischer Austauschsoldat ist und hier den DG Feldwebel hatte. Ich dachte wenn es über die Schiene geht, vielleicht auch anders

KlausP

ZitatAufgrund von was? ... Vielleicht als Anerkennung das er sich in DE vor dem Pflichtdienst/Ersatzdienst gedrückt hat.

Damit könnte es mMn auch noch Probleme geben wenn er sich als Wehrpflichtiger ohne Genehmigung zur Legion verpflichtet hat.

Zitat von: Cally am 06. Dezember 2013, 08:50:33
Ich kann mich nur daran erinnern, dass uns in unserer GA ein Bekannter unseres GrpFhr besucht hat, der in Deutschland als Art afghanischer Austauschsoldat ist und hier den DG Feldwebel hatte. Ich dachte wenn es über die Schiene geht, vielleicht auch anders

Das ist ja was Anderes. Kommt drauf an in welcher Laufbahn er hier ausgebildet wird und welchen Dienstgrad er in seinem Heimatland hat. Ich habe schon ausländische Fahnenjunker  gesehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: ValjeanPiazza am 06. Dezember 2013, 00:27:32
Ich schaute mir ein paar Dokumentationen und Clips über und von der Bundeswehr an.
Erschreckend was da teilweise rumzulaufen scheint.
Berichte von der dailymail, dem Spiegel und der teleraph schreiben, deutsche Soldaten seien zu dick um die Taliban zu bekämpfen. Na dann, auf auf.

Wenn man 5 Jahre beim Militär war, sollte man diese "Dokus" bewerten können.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Muegge75

Zitat von: KlausP am 06. Dezember 2013, 08:53:37
ZitatAufgrund von was? ... Vielleicht als Anerkennung das er sich in DE vor dem Pflichtdienst/Ersatzdienst gedrückt hat.

Damit könnte es mMn auch noch Probleme geben wenn er sich als Wehrpflichtiger ohne Genehmigung zur Legion verpflichtet hat.

Also, ich habe mal einen bekannten ,,Rechtsverdreher" in unserer Firma gefragt, der sich mit Wehrrecht auskennt. Der sagte das in Deutschland die Anwerbung für die Fremdenlegion eigentlich strafbar ist. Darüber hinaus konnte der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion wohl auch als ein Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht ausgelegt werden, sofern der ,,Legionär" der Wehrüberwachung in Deutschland unterlag. Gut, das hat sich ja seit der Aussetzung teilweise erledigt, war aber doch zumindest noch aktuell als der Kamerad seinen Dienst bei der Legion vor 5 Jahren angetreten hat. Zusätzlich war es wohl bis 2011 möglich, dass deutsche Staatsbürger, die in der Fremdenlegion dienten, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Dies gilt allerdings wohl nur wenn sie zusätzlich auch französische Staatsbürger waren. Inzwischen soll sich das aber auch schon geändert haben, weil die allegemeine Wehrpflicht ja ausgesetzt wurde.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

KlausP

Zitatweil die allegemeine Wehrpflicht ja ausgesetzt wurde

Ist sie ja nicht. Lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz ist nach wie vor geltendes Recht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Muegge75

Zitat von: KlausP am 06. Dezember 2013, 09:37:30
Zitatweil die allegemeine Wehrpflicht ja ausgesetzt wurde

Ist sie ja nicht. Lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz ist nach wie vor geltendes Recht.

OK, mein Fehler  ???. Da hab ich mich dann falsch ausgedrückt. Danke für die Richtigstellung.

Das könnte aber dann Umkehrschluss heißen, dass es immer noch Probleme geben könnte...  :o
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

miT

Nun ja, das Dienen in der Legion ist in Deutschland Grundsätzlich nicht Strafbar.
Es wird erst dann Strafbar, wenn ich mich Deutschem Recht (Wehrpflicht, Strafverfolgung) versuche zu entziehen.

Stehen bleibt §109h STgB

Zitat§ 109h
Anwerben für fremden Wehrdienst

(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Aus diesem Grund ist die Anwerbung der Legion in Deutschland nicht möglich und der Potentielle Bewerber muss nach Frankreich.
Wäre das Dienen Illegal, würde die BW Grundsätzlich einen großen Bogen darum machen. Die Umstände werden nur sicher aufs genauste geprüft.
Kameradschaftliche Grüße!

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