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25, UF in der Legion, mit deutschem Abitur, Chancen etc...

Begonnen von ValjeanPiazza, 05. Dezember 2013, 22:32:34

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wolverine

Unsinn. Dienst in der Legion ist nicht strafbewehrt. Andererseits ist der Dienst in den französischen Streitkräften auch für eine militärische Laufbahn in der Bundeswehr völlig unerheblich.

Insgesamt habe ich starke Zweifel ob der Fragesteller in der Bundeswehr glücklich werden wird. Aber das ist ja nicht meine Sache.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Muegge75

Ja, deswegen sprach mein Bekannter auch explizit nur vom "Anwerben". Wie das allerdings mit dem Versuch sich der Wehrpflicht zu entziehen aussieht konnte er auch nicht sagen, weil einfach die Sachlage nicht bekannt ist.

Das der Dienst in der Legion grundsätzlich nicht strafbar ist, geht klar. Allerdings darf man sich durch den Dienst in der Legion nicht der Wehrpflicht in D entziehen.

Bleibt also bestehen das "ValjeanPiazza" 2008 mit gut 20 Jahren als deutscher Staatsbüger nach GG, sofern er es denn war oder ist (ohne das anzweifeln zu wollen), eigentlich der Wehrpflicht zum damaligen Zeitpunkt unterlag. Wenn er denn Zivi war oder gar ausgemustert wurde ist die Sache obsolet, aber das würde sich mit dem Dienst in der Legion irgendwie "beißen".

Gab es da mal nicht irgendwo einen Passus, das der Wehrdienst in verbündeten Armeen auch in D anerkannt wird?  ???

Ob das allerdings überhaupt und dann auch für dier Legion gilt, weiß ich allerdings nicht genau.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

ValjeanPiazza

Zitat von: Muegge75 am 06. Dezember 2013, 10:18:00
Ja, deswegen sprach mein Bekannter auch explizit nur vom "Anwerben". Wie das allerdings mit dem Versuch sich der Wehrpflicht zu entziehen aussieht konnte er auch nicht sagen, weil einfach die Sachlage nicht bekannt ist.

Das der Dienst in der Legion grundsätzlich nicht strafbar ist, geht klar. Allerdings darf man sich durch den Dienst in der Legion nicht der Wehrpflicht in D entziehen.

Bleibt also bestehen das "ValjeanPiazza" 2008 mit gut 20 Jahren als deutscher Staatsbüger nach GG, sofern er es denn war oder ist (ohne das anzweifeln zu wollen), eigentlich der Wehrpflicht zum damaligen Zeitpunkt unterlag. Wenn er denn Zivi war oder gar ausgemustert wurde ist die Sache obsolet, aber das würde sich mit dem Dienst in der Legion irgendwie "beißen".

Gab es da mal nicht irgendwo einen Passus, das der Wehrdienst in verbündeten Armeen auch in D anerkannt wird?  ???

Ob das allerdings überhaupt und dann auch für dier Legion gilt, weiß ich allerdings nicht genau.


Ich wurde nicht ausgemustert aber es gab da eben doch immer Schlupfwinkel.
Egal.

Dienst in der Legion ist nicht strafbar, nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie hier ja schon dargelegt wurde. Inklusive Anwerbung etc...

Würde mich wundern, wenn mich wenn das anerkannt wird. Irgendwie paradox, da ich in einem Kriegsfall auf Frankreichs Seite gestanden hätte.
Na ja...



ValjeanPiazza

Zitat von: miT am 06. Dezember 2013, 08:43:55
Zitat von: Cally am 06. Dezember 2013, 08:33:58
Soweit ich weis, ist es doch auch im Truppendienst mit höheren DG einzusteigen oder?

Aufgrund von was? Mit Ausbildung geht er zu den Fachdienern. Vielleicht als Anerkennung das er sich in DE vor dem Pflichtdienst/Ersatzdienst gedrückt hat.


Da haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung - ich diene da wo ich will und wann ich will und nicht weil ich dazu gezwungen werde..

miguhamburg1

Wie kommt es eigentlich, dass vor fünf Jahren die Bundeswehr für Sie ein "Luschenhaufen" und heute angestrebter Arbeitgeber ist? Diesen Sinneswandel kann ich aus Ihren ganzen Beiträgen überhaupt nicht nachvollziehen.

miT

Kameradschaftliche Grüße!


ValjeanPiazza

Zitat von: miguhamburg1 am 06. Dezember 2013, 10:24:59
Wie kommt es eigentlich, dass vor fünf Jahren die Bundeswehr für Sie ein "Luschenhaufen" und heute angestrebter Arbeitgeber ist? Diesen Sinneswandel kann ich aus Ihren ganzen Beiträgen überhaupt nicht nachvollziehen.


Ich sagte es soweit ich mich entsinne bereits und/oder mache das auch nochmals deutlich.
Ich hatte nie etwas gegen die Bundeswehr. Aber gegen den Wehrdienst, für mich war das einfach verschwendete Zeit. Ich wollte Abenteuer und nicht Kaffee kochen und Ablage machen.

Man kann doch den GWD nicht mit dem SaZ vergleichen. 

miT

Kameradschaftliche Grüße!

ValjeanPiazza

Zitat von: miguhamburg1 am 06. Dezember 2013, 10:24:59
Wie kommt es eigentlich, dass vor fünf Jahren die Bundeswehr für Sie ein "Luschenhaufen" und heute angestrebter Arbeitgeber ist? Diesen Sinneswandel kann ich aus Ihren ganzen Beiträgen überhaupt nicht nachvollziehen.


Es war vielleicht nicht die richtige Entscheidung zu gehen.
Lassen wir das dahingestellt.

Für mich war Legion die Welt sehen, rumkommen. Erst Aubagne, danach Madagaskar - ein Traum für einen jungen und naiven Menschen.
Ich sah dagegen die Bundeswehr - rumsitzen in der Kaserne in Buxtehude. Das war mein Bild.

ValjeanPiazza

Zitat von: miT am 06. Dezember 2013, 10:30:44
Die Möglichkeit des Zeitsoldaten stand Ihnen auch vor 5 Jahren schon offen.

Haha, darum geht es doch nicht.
Du kannst Schnappatmung bekommen oder nicht, aber das ist nunmal mein Standpunkt.
Wenn ich mich für den Dienst verpflichte, dann diene ich wie ein Schwein wenn es dein muss.
Aber ich lasse mich nicht zwingen zu sterben, wenn ich es eben nicht will.

ValjeanPiazza

Zitat von: nexus_92 am 06. Dezember 2013, 01:12:22
Du warst bei der Legion? Respekt! Wäre schön, wenn du dich registrieren könntest, hätte ein paar Fragen an dich. Würde niemals zur Legion gehen, doch dieses Phänomen fasziniert mich!


Geh zu dem Forum LaLegion, dort kannst Du mit Legionären labern bis dir die Zehen einschlafen.
Sind alles echte Jungs, dort muss man(n) sich u.a. mit dem Truppenausweis verifizieren wenn man den Status als Legionär im Board haben will.

miguhamburg1

Das beantwortet allerdings nicht meine Frage. Der "Luschenhaufen" Bundeswehr vor fünf Jahren hat sich dch nicht grundsätzlich gegenüber heute geändert, nur weil keine GWD mehr Dienst tun. Sie hätten sich doch auch damals schon als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bewerben können. Im Übrigen gab es auch vor fünf Jahren die Kaserne in Buxtehude nicht mehr. Die war da schon lange Wohngebiet.

Art und Inhalt, mit denen Sie sich hier äußern, lassen mich sehr stark an Ihrer Eignung als Feldwebel(Offizier der Bundeswehr zweifeln. Im Übrigen stehen ja auch noch eine gesundheitliche Bestandsaufnahme und damit ggf. mögliche Verwendungsausschlüsse im Raum, die Ihre Vorstellungen zunichte machen. Schon viele, die sich körperlich fit fühlten, scheiterten an dieser Hürde. Und wenn Sie dann in das KSK wollen, findet auch eine zusätzliche Aufnahmeprüfung statt, bei der zwei Drittel der Bewerber ausfallen oder abgelehnt werden.


miT

Es zwingt Sie doch niemals jemand zu Sterben, auch nicht vor 5 Jahren.
Das Wann / Wie und Wo wird Ihnen aber sehr wohl vorgeschrieben und ist ein in Deutschland geschriebenes Gesetz. Dieses sollte Ihnen sehr deutlich Klar sein bei Ihrem vorhaben.

Zitat
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.

Doch Ihre Einstellungen kommen mir für einen Legionär, zumindest meine Weltbild solcher, eher Komisch vor muss ich zugeben. Das gute ist, WAYNE. Ich denke wir haben versuch Ihnen alle Fakten nahe zu legen, diese sind Ihnen nun bekannt und was Sie daraus machen bleibt ganz alleine Ihr Recht.
Kameradschaftliche Grüße!

ValjeanPiazza

Zitat von: miguhamburg1 am 06. Dezember 2013, 10:36:51
Das beantwortet allerdings nicht meine Frage. Der "Luschenhaufen" Bundeswehr vor fünf Jahren hat sich dch nicht grundsätzlich gegenüber heute geändert, nur weil keine GWD mehr Dienst tun. Sie hätten sich doch auch damals schon als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bewerben können. Im Übrigen gab es auch vor fünf Jahren die Kaserne in Buxtehude nicht mehr. Die war da schon lange Wohngebiet.

Art und Inhalt, mit denen Sie sich hier äußern, lassen mich sehr stark an Ihrer Eignung als Feldwebel(Offizier der Bundeswehr zweifeln. Im Übrigen stehen ja auch noch eine gesundheitliche Bestandsaufnahme und damit ggf. mögliche Verwendungsausschlüsse im Raum, die Ihre Vorstellungen zunichte machen. Schon viele, die sich körperlich fit fühlten, scheiterten an dieser Hürde. Und wenn Sie dann in das KSK wollen, findet auch eine zusätzliche Aufnahmeprüfung statt, bei der zwei Drittel der Bewerber ausfallen oder abgelehnt werden.


Vielleicht habt ihr Recht und ich einfach ein Problem/Rad ab.
Keine Ahnung, ich weiß einfach nicht, wie ich mich zivil zurechtfinden soll.
Jetzt in ne Uni und auf normal tun? Arbeiten?
Ich weiß nicht, für mich ist Militär einfach eine Sucht geworden, ich kann mir nicht mehr ohne vorstellen.

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