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Commando Barett als Gefreiter?!

Begonnen von Benny123, 06. Dezember 2013, 23:58:33

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miT

Wenn ich als Selbsteinkleider, bei der LHD mir Sachen kaufe, unterliegen die alle der Einhaltung der ZDv. Sonst würde Selbsteinkleider ja auch bedeuten, das mir die Rot gefärbte Heeresuniform auch genüge tut.

Niemand sagt das Sie deshalb ein schlechter Ausbilder sind aber auch als solches handeln sie erstmal nur nach Vorschrift. Wenn nicht anders befohlen und sie dies tolerieren, genehmigen sie Ihren Soldaten das Trage selbstbeschaffener Sachen und alles ist wieder gut.

So und nicht anders wurde es dem TE ja auch empfohlen, nachfragen und dann tragen. Wir erpichten ja nur darauf, nicht selbstständig diese Entscheidung zu treffen, mit der Begründung " Machen alle ".
Kameradschaftliche Grüße!

miT

Btw meinte ich mit "Goldi" auch die Farbe des Dienstgradabzeichens ;)
Kameradschaftliche Grüße!


KlausP

Irgendwie find eich das Thema gerade ... ausgelutscht. Alles schon x mal diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis. Könnte also ohne Schaden für die weitere Wissensentwicklung eigentlich auch geschlossen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Zitat von: tyer am 10. Dezember 2013, 18:03:33
Ein Lacher nach dem anderen
Ich gebe zu, dass ich zumindest und da werden mir einige zustimmen, über Ihre wirklich sinnlosen Posts nicht lachen kann.
Kameradschaftliche Grüße!

Andi

#50
Zitat von: miT am 10. Dezember 2013, 12:27:45
Wenn ich als Selbsteinkleider, bei der LHD mir Sachen kaufe, unterliegen die alle der Einhaltung der ZDv.

Nö, die LHD ist ein privates auf Profit ausgelegtes Unternehmen, dass Geld verdienen will. Zu prüfen, ob das, was es da so zu kaufen gibt auch der Vorschrift entspricht ist Sache jedes einzelnen Soldaten. Die "Tuchjacke" der "neuen Uniformqualität" beispielsweise ist komplett vorschriftswidrig, da sie nicht der TL entspricht. Zum einen ist sie keine "Tuchjacke", sondern ein Jackett und zum anderen sieht die TL unzweideutig vor, wie die Schulterklappen mit Dienstgradabzeichen zu befestigen sind.
Die alten nicht mehr hergestellten "hellen" Jacken haben noch nie der TL und Vorschrift entsprochen, man muss allerdings konstatieren, dass der Inspekteur Heer sie wohl irgendwie als "zulässig" angesehen haben muss, denn anders kann ich mir den Befehl, dass jeder Heeresuniformträger mindestens eine Tuchjacke nach TL besitzen muss und dass diese bei Antreten und Veranstaltungen im Dienstanzug zwingend zu tragen sind nicht erklären.

Und beispielsweise die Ganzjahresjacke und den scharzen Pulli zum Dienstanzug hat die LHD munter verkauft ohne dass sie getragen werden hätten dürfen. Irgendwann wurden beide Kleidungsstücke dann nachträglich in die ZDv 37/10 eingeführt.

the rest is silence...

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miT

Da hast du sicher völlig Recht. Im Großen und ganzen gehe ich davon aus / bin ich davon ausgegangen das die dort angebotenen Sachen abgesegnet sind, da ja "fast" offiziell vom
Einkleider der Bundeswehr beschafft.

Ich möchte der Tatsache als Privates Unternehmen und der nicht ohne Ausnahme genehmigten Gegenstände nicht widerspreche .   Ich glaube wir sind uns in sofern einig, dass ich die LHD und beispielsweise Ran*** Shop nicht vergleichen möchte was Akzeptanz und Beschaffungsmoral  angeht.
Ich hoffe ich habe das sinnvoll ausgedrückt.
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

ZitatIch glaube wir sind uns in sofern einig, dass ich die LHD und beispielsweise Ran*** Shop nicht vergleichen möchte was Akzeptanz und Beschaffungsmoral  angeht.

Nein, sind wir nicht.

Andi hat den Sachverhalt richtig dargestellt.

... und zum Vergleich: LHD und Rangershop verkaufen beide Dinge, die als Soldat tragbar sind - allerdings auch Dinge, die nicht  tragbar sind.

Es ist also immer eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

miT

Kameradschaftliche Grüße!

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 10. Dezember 2013, 18:07:31
Irgendwie find eich das Thema gerade ... ausgelutscht. Alles schon x mal diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis.

Semper Communis
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