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Sperre für Versetzung

Begonnen von Lorenz J R, 11. Dezember 2013, 21:14:00

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Lorenz J R

Hi ich wollte mal fragen ob das wirklich so ist .
Ich wollte mich in eine andere TERMINE versetzten lassen da ich immer Stress mit dem SU bei uns hab, die versetzung wurde abgelehnt und ich darf mich für 3 Monate keine Versetzung die die TE schreiben geht das so einfach

dunstig

Und jetzt bitte noch einmal in etwas verständlicherem Deutsch, damit wir Ihnen auch Ihre Frage beantworten können.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Lidius


Perga

Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2013, 21:16:11
Und jetzt bitte noch einmal in etwas verständlicherem Deutsch, damit wir Ihnen auch Ihre Frage beantworten können.

Er hat einen Versetzungsantrag gestellt, da es Konflikte mit einem Vorgesetzten gibt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weswegen er nun eine Sperre von 3 Monaten erhalten hat, in denen er keinen weiteren Antrag stellen darf. Nun fragt sich der TE, ob diese Sperre legitim ist.

So fasse ich mal seine Frage auf.
Eine genaue Antwort weiß ich leider nicht, ich würde jedoch davon ausgehen, dass du diese Sperre hinnehmen musst.

wolverine

Keiner kann einem verwehren einen Antrag zu stellen. Irgendwann wird es halt einmal rechtsmissbräuchlich, so dass der Begründungsaufwand der Ablehnung überschaubar wird.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

schlammtreiber

Du kannst Anträge stellen, bis Ostern und Weihnachten auf denselben Tag fallen. Es kann natürlich sein, dass dies zu Stress mit mehr Personen als nur dem einen SU führt  ;)
Semper Communis
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KlausP

Zitatund ich darf mich für 3 Monate keine Versetzung die die TE schreiben

Wer sagt das? Und wer sagt, dass es in einer anderen Teileinheit der selben Einheit anders wird? Seit wann bedarf es einer Umsetzung in der selben Einheit eines Versetzungsantrages? Es erfolgt ja keine Versetzung sondern lediglich ein Dienstpostenwechsel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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