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Krank mit Kind!

Begonnen von Axor256, 12. Dezember 2013, 20:20:16

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ulli76

Auch wenn wir einiges wissen, ist es tatächlich besser, denjenigen zu fragen, der Zugriff auf die entsprechende Vorschrift hat.
Alles wissen wir auch nicht und hin und wieder ändert sich was und da kann es passieren, dass das keiner von uns mitbekommt wenn er nicht regelmäßig damit zu tun hat.

Wenn sie kranke Kinder hat, ist es ja das Einfachste, ihren Spieß zu fragen, wie viele Tage Sonderurlaub ihr in dem Fall zustehen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Ruhig, Kinders; hier zickt doch keine(r). (Toskanischer Wein wirkt Wunder! Eigentlich war ich bis zum Sodbrennen gereizt eben ;D)
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Axor256

Nein Nein ich zicke nicht rum!
das wurde vllt falsch verstanden.
es ist mir eine grosse hielfe schon und es tut mir leid das es auf eine komische art und weisse rüber kam.
mir ist es schon bewusst das nicht jeder die ganzen ZDv zuhause hat.
nehme es an und werde es auch umsetzen.
mir hat es gerade auf der seele gelegen und wollte es erfragen......

danke für die auskunft :)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Axor256

werde es auch machen wollte mich nur vorinformieren bei erfahrenen soldaten.

Nakamoto

Kenne es im zivilen das man pro Krankes Kind eine bestimmte Anzahl an Krankentagen hat. Wie das bei der Bundeswehr ist weiß ich aber nicht.


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ulli76

@Nakamoto: Bei der Bundeswehr wird man nicht krank geschrieben, wenn das Kind krank ist. Dafür gibt es Sonderurlaub. Aber so weit waren wir ja schon seit einigen Beiträgen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

Und auch im Zivilen ist es falsch. Man hat dann Anspruch auf Krankengeld zur Versorgung des Kindes. Steht aber im zitierten Paragrafen.
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Andi

Für Soldaten gilt:

§ 12 Sonderurlaubsverordnung
Urlaub aus persönlichen Anlässen
"(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
[...]
7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr,
[...]"

@wolve: Bin ich zu blöd zum Lesen und Verstehen oder müsste im gesamten letzten Absatz des Paragraphen nicht statt "Satz 1" der "Satz 3" gemeint sein? Der Satz 1 dieses Paragraphen enthält ja gar nicht so viele Nummern, wie der letzte Absatz einen glauben lassen will. Und nur bei Satz 3 macht das ganze Sinn. ??? :o

Gruß Andi
the rest is silence...

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Ralf

Verwechselst du nicht gerade Satz mit Absatz?
Der Satz 1 des 3. Absatzes enthält ja 8 Aufzählungen.
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Andi

Ja, logisch. Danke dir. Wird Zeit das Wochenende wird. ;)
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Nakamoto

@wolverine

Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage.
Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.




Gesendet von meinem iPad

F_K

@ Nakamoto:

Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.

"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.

Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).

(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).

Muegge75

@Nakamoto

Das ist so nicht ganz korrekt. Es gilt in Deutschland folgende Regelung:
Bei gesetzlich Versicherten hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Tage Kinderkrangeld bei einem Kind (70% des Bruttoeinkommens max. jedoch 90% des Nettoverdienstes) pro Jahr. Insoweit richtig ist, dass bei Alleinerziehenden die Tage addiert werden (d.h. dann 20 Tage Anspruch). Bei privat versicherten (Achtung biede Elternteile!) entfällt dieser Anspruch gänzlich. Richtig sind aber die weiteren Tage mit zunehmender Zahl der Kinder; soll heißen bei maximal 50 Tagen im Jahr (25 pro Elternteil ist Schluss). Dieser Anspruch ergibt sich aus § 45 SGB V. Bei den privaten ist entscheidend wo das Kind mitversichert ist, sollte nur ein Elternteil/Ehegatte privat versichert sein. Daraus ergeben sich dann ableitende Ansprüche nach § 616 BGB (Achtung nicht das SGB!). Bei Selbstständigen ist die Sache noch etwas komplizierter.

Damit besteht dann KEIN Anspruch auf Sonderurlaub, sondern lediglich auf Krankengeld bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz wegen einer Erkrankung des Kindes, auf die man dann einen gesetzliche Anspruch hat für die maximal Dauer hat. Das heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.

Grundsätzlich hat aber jeder Arbeitgeber eine soziale Verantwortung und Fürsorgerpflicht die, im Falle eines nicht expliziten Ausschlusses im Arbeits- oder Tarifvertrag, die 100%ige Lohnfortzahlung im Erkrangsfalle des Kindes regelt. Dieser Anspruch ergibt aich auch aus §616 BGB. Demnach der AG dann allerdings verpflichtet ist 5 Tage Sonderurlaub im Jahr zu gewähren.

Alles sehr theoretisch, sollte die Sache aber hoffenttlich etwas weniger nedulös dargestellt haben.




"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Muegge75

Zitat von: F_K am 13. Dezember 2013, 09:05:53
@ Nakamoto:

Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.

"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.

Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).

(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).

oh, da war ich wohl zu langsam oder zu kompliziert  ;D
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

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