Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bewerbung abgelehnt wegen angeblich fehlendem Dienstposten

Begonnen von T.B., 09. Januar 2014, 20:49:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tommie

Genau, wird zwar ein wenig dauern, aber der Erfolg, der sich einstellen wird, ist genau der vorhergesagte, u. a. aus den oben auch schon ausgeführten Gründen ;) ! Viel Spaß ... aber nicht vergessen, in der Zwischenzeit einen "Plan B" zu verfolgen oder erst mal zu generieren ...

Kennen Sie das "Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" ;) ? Und kennen Sie dessen § 7 ;) ?

Zitat"Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden."

Und jetzt finden Sie den Fehler ;D !

wolverine

Der Ermittlungsweg ist fast der gleiche. Normal WBdBT, FüS, FüKdo und dann runter. Bei der Petition kommt noch der Petitionsausschuss und das Ministerbüro dazwischen.
Der Rest ist identisch.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie


T.B.

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 22:08:07
Was aber mangels Ermessensfehler nichts am Ausgang der Sache ändern wird ;) !

Woher weiss man das es nicht doch einen Fehler gab ?

wolverine

Ich weiß nicht was die Ermittlungen bringen. Wenn Fehler gemacht wurden, werden sie abgestellt. wenn nicht, dann nicht. Wenn der WB trotzdem nicht zufrieden ist, kommt es in den Bericht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Was soll an der Entscheidung, Sie nicht einzustellen, weil die Stelle mit einem anderen besetzt werden soll, ermessensfehlerhaft sein? Es gibt nun mal kein recht auf Einstellung, auch nicht nach positiven Tests im Karrierecenter!

Tommie

Komplett anders wäre die Situation dann, wenn man Ihnen gesagt hätte, dass man Sie aufgrund Ihres "fortgeschrittenen Alters" nicht einstellen wird ;) ! Aber das ist leider nur das, was Sie glauben und wohl eher nicht beweisen können!

T.B.

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 22:11:13
Was soll an der Entscheidung, Sie nicht einzustellen, weil die Stelle mit einem anderen besetzt werden soll, ermessensfehlerhaft sein? Es gibt nun mal kein recht auf Einstellung, auch nicht nach positiven Tests im Karrierecenter!

Das würde ich noch verstehen, aber warum wird mir denn keiner der anderen freien Dienstposten angeboten ?

Was würde eigentlich passieren, wenn ich mich neu bewerbe ?

ulli76

Vergiss es @Tommie. Lass ihn die Eingabe oder was auch immer schreiben und dann wird man sehen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Wenn man so rangehen würde, bräuchte man nicht ermitteln. Vielleicht hat irgendein Depp die Akte auf den falschen Stapel gelegt. Fehler passieren. Wenn ich es genau wüsste, bräuchte man auch nicht mehr ermitteln.
Die Wahrscheinlichkeit halte ich auch für überschaubar. Aber bitte. Er hat das Recht, soll er es nutzen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Zitat von: T.B. am 09. Januar 2014, 22:15:24Das würde ich noch verstehen, aber warum wird mir denn keiner der anderen freien Dienstposten angeboten ?

Vermutlich haben Sie schon recht mit Ihrer Vermutung, dass Ihr "biblisches Alter" damit zu tun haben könnte ;) ! Und deswegen ist auch nichts weiter passiert! Es ist nur das Problem, dass Sie genau das eben nicht beweisen können, weil das nirgendwo dokumentiert sein wird!

Zitat von: T.B. am 09. Januar 2014, 22:15:24Was würde eigentlich passieren, wenn ich mich neu bewerbe ?

Unter Garantie das gleiche nochmal ;) ! Aber Sie müssen sich nicht neu bewerben, Ihre festgestellte Eignung hat eine  Gültigkeit von drei Jahren! Und man wird bestimmt wieder jemanden finden, der ebenso geeignet ist, aber nur halb so alt und wird diese Person dann einstellen! Rechtlich ist daran nichts auszusetzen!

Tommie

Zitat von: ulli76 am 09. Januar 2014, 22:15:57Vergiss es @Tommie. Lass ihn die Eingabe oder was auch immer schreiben und dann wird man sehen.

Ich will ihn ja auch nicht davon abhalten sein Problem dem WBdDB auf dem Petitionswege vorzutragen! Ich möchte Ihn nur darauf vorbereiten, dass das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts ändern wird!

T.B.

Zitat von: ulli76 am 09. Januar 2014, 22:15:57
Vergiss es @Tommie. Lass ihn die Eingabe oder was auch immer schreiben und dann wird man sehen.

Ich habe nicht gesagt, das ich es tun werde, sondern lediglich nach Meinungen dazu gefragt. Würde sie nicht auch alles versuchen ihre Ziele zu erreichen ? Und mal ehrlich, wenn mein Einplaner mir schon dazu rät...

AGSHP

und warum fragen sie dann hier noch 100 mal nach und setzen nicht einfach ein schreiben auf an den WBdDB?


und falls es doch einen positiven Effekt auf ihre Bewerbung hat, dann seien sie bitte so nett und reiben es hier allen unter die nase

Abt.Fw

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 22:04:00
Kennen Sie das "Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" ;) ? Und kennen Sie dessen § 7 ;) ?

Zitat"Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden."

Und jetzt finden Sie den Fehler ;D !

GG Artikel 17 Petitionsrecht

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau