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Bewerbung abgelehnt wegen angeblich fehlendem Dienstposten

Begonnen von T.B., 09. Januar 2014, 20:49:35

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StOPfr

Zitat von: Abt.Fw am 09. Januar 2014, 23:07:32
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages ist für Zivilisten nicht zuständig. Schreiben darf man ihm natürlich trotzdem.
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T.B.

Zitat von: AGSHP am 09. Januar 2014, 22:35:17
und warum fragen sie dann hier noch 100 mal nach und setzen nicht einfach ein schreiben auf an den WBdDB?
.....

Weil ich die Meinungen der Forumsmitglieder dazu hören wollte....ist nun auch nicht so schwer zu verstehen, oder ?

wolverine

Ok und die einen sagen so und die anderen so. Manche sind noch unentschieden ....
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A.b.

Guten Morgen,

Ich habe das hier nun alles mitverfolgt.

Hat hier denn mal jemand eine Idee, was der Grund sein könnte, das nun doch keine Stelle
bekommt ?
Denn es sind ja schon einige ü40 eingestellt worden. Und ohne Aussichten auf Erfolg lädt ihn auch das KC nicht ein.

Ralf

Das KC muss ihn schon einladen und testen , um auch einen Vegerleich zu anderen Bewrebern herzustellen. Ihn bloß aufgrund seines Alters abzulehnen wäre nicht rechtens (Altersdiskrimierung). Von daher ist das ein ganz nomaler Vorgang.

Wenn nunmehr als Ergebnis und Wunsch eine Einplanung auf "Allerwelts-Dienstposten" erfolgen soll, kann es gut sein, dass der Führungsstab oder spätestens der BMF das ableht mit dem Hinweis, dass ausreichend andere gut geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist nunmal auch gerichtlich verbrieft, dass Streitkräfte eine altersgerechte Personalstruktur haben können und müssen.
M.E. wäre diese Vorgehnsweise nur nicht rechts, wenn es sich um Mangel-Dienstposten handeln würde, z.B. einem prämienbegünstigten Dienstposten. Hier stehen nämlich durch die bloße Tatsache, dass eine Prämie gewährt wird (und das kann gem. Erlass nur bei Personalmangel erfolgen) dem Argument gegenüber, dass es ausreichend Bewerber geben könnte.
So schwer/kompliziert finde ich die Thematik nicht.
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Abt.Fw

Zitat von: StOPfr am 09. Januar 2014, 23:10:56
Zitat von: Abt.Fw am 09. Januar 2014, 23:07:32
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages ist für Zivilisten nicht zuständig. Schreiben darf man ihm natürlich trotzdem.

Sei es wie es ist! Der eine legt diesen Artikel ("zuständig") halt so aus, dass der Wehrbeauftragte als zuständige Stelle der Volksvertreter für die Belange der Bundeswehr gilt, der andere bezieht sich halt auf direkte Aussagen der Zuständigkeit des Wehrbeauftragten.
Ich für meinen Teil, würde ihm auch als "Ultima Ratio" eine Eingabe empfehlen, denn welches Risiko geht er ein, wenn alle anderen Wege abgegrast sind und kein Weiterkommen zu erwarten ist? Frei nach dem Motto: "Das Ziel heiligt die Mittel."

P.S. U.U. ist er ja auch Reservist (Zuständigkeit) auch wenn es sich nicht um Reservistenangelegenheiten handelt  ;)

F_K

In Ergänzung zu Ralf:

Und das Vorhandensein von freien Stellen (die der Einplaner sieht), sagt NICHTS über die Chancen aus, die der entsprechende Führungsstab sieht, die Stelle mit einem anderen, besser in die Altersstruktur passenden Bewerber zu besetzen.

Der Einplaner, der hier Ratschläge gibt, kennt vielleicht nicht mal das Genehmigungsverfahren bei Ü40, gibt daher vielleicht nicht mal die besten Ratschläge.

Also: Ist die Stelle prämienbegünstig?

Wenn Nein, ist der Drops mMn "gelutscht" - es gibt hier genug Erfahrungsberichte von geeigneten Bewerber, denen kein Stellenangebot gemacht werden konnte, bzw. die in der Eignungsreihenfolge zu weit hinten waren.

@ Abt.Fw:

So ein Schwachfug - der Wehrbeauftragte selber behandelt "Eingaben" von Zivilisten als Petition, so sieht es auch das Gesetz vor.

A.b.

Soweit habe ich das verstanden. Ich muss dazu sagen das ich auch ü40 bin und mit dem Gedanken spiele mich zu bewerben. Auch ich bin ein sehr aktiver Reservist im it. Bereich.
Frage, kann man irgendwo sehen od. Erfragen welche Dienstposten "Mangeldiensposten" sind?

Warum muss das KC jeden einladen, ich war der Meinung das man nur dann eingeladen wird, als ü40, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Denn alles andere wäre doch absoluter Quatsch, ich führe auch keine Bewerbungsgespräche mit Bewerbern bei denen keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Wenn die Bundeswehr mit der privaten Wirtschaft mithalten möchte, muss aber noch so einiges geschehen.

KlausP

ZitatFrage, kann man irgendwo sehen od. Erfragen welche Dienstposten "Mangeldiensposten" sind?

Ja, das kann der Karriereberater.

ZitatWarum muss das KC jeden einladen,

Muss es nicht und das tut es auch nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatWarum muss das KC jeden einladen, ich war der Meinung das man nur dann eingeladen wird, als ü40, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Das KC muss niemanden einladen - ein Anspruch auf Einladung besteht nicht.

Es darf aber keine WILLKÜR geben und es gibt natürlich Kriterien, zu denen Alter aber eben nicht vorrangig zählen darf (Altersdiskrimierung).

Sprich: Ist der Bewerber von der "Papierform ohne Alter" einzuladen, so wird er eingeladen.

A.b.

Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 08:57:58
ZitatFrage, kann man irgendwo sehen od. Erfragen welche Dienstposten "Mangeldiensposten" sind?

Ja, das kann der Karriereberater.

ZitatWarum muss das KC jeden einladen,

Muss es nicht und das tut es auch nicht.

Ok das ist doch schonmal gut.

Also haben die Einladungen ja doch einen Sinn, vom KC und sind keine "Alibieinladungen"

A.b.

Nachbrenner

Vielleicht sollte man in Erwägung ziehen ü40 Bewerber erst dann einzuladen, wenn ALLE zuständigen Stellen dazu ihr ok gegeben haben. Denn dann ist nur noch der Bewerber für sich zuständig, sprich vom Test her, hier hat er dann selber in der Hand.
Alles andere empfinde ich als Makulatur........

BulleMölders

Man weiß noch nicht wirklich etwas über einen Bewerber, soll aber einer möglichen Einstellung im Vorwege zustimmen?
Ich glaube kaum das so eine Vorgehensweise Sinnvoll ist.

Abt.Fw

Zitat von: F_K am 10. Januar 2014, 08:42:15
@ Abt.Fw:

So ein Schwachfug - der Wehrbeauftragte selber behandelt "Eingaben" von Zivilisten als Petition, so sieht es auch das Gesetz vor.

Welchen Teil meiner Ergüsse nennen Sie "Schwachfug"? Meine Aussage ist bis hierher lediglich, dass ich an seiner Stelle eine Eingabe/Petition machen würde, da ich keinerlei Risiko sehe. (Voraussetzung ist nur, dass alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind!)

miguhamburg1

@Ab: Auch für die Bundeswehr gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Deshalb müssen die KC die Bewerber einladen, die die formalen Voraussetzungen und interne Leistungsvorgaben erfüllen. Ob U oder Ü 40. Eine Ablehnung nur wegen zB des Alters wegen wäre gesetzeswidrig.

Sämtliche Ü 40-Bewerber vor dem Prüftermin den Führungsstäben und dem BMF zur "Freigabe" vorzulegen, bindet nicht nur unnötig Personal in diesen Behörden. Da es auch ohne konkreten Dienstposten geschähe, ist es auch unsinnig.

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