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Wiedereinstellung in Fw Laufbahn

Begonnen von Jacksus82, 10. Januar 2014, 09:40:10

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Muegge75

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:13:19
Und wie sieht es mit fett AGA aus? Muß ich die dann nochmal machen?

Die GA kannst Du auch dünn machen, was allerdings Deinem Gewichtsziel widersprechen würde... nein im ernst, das würde dann der Disziplinarvorgesetzte entscheiden. Aber auch das wäre nicht so wild, denn immerhin sind 7 Jahre schon eine lange Zeit und da könnte eine Auffrischung auch nicht schaden.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Jacksus82

Ich dachte die Altersgrenzen gibt es nicht mehr? Weder bei Einstellung noch bei Wiedereinstellung?

Muegge75

Nur wenn man einen für die BW verwertbaren Berufsabschluss und eventuelle weitere Qualifikationen mitbringt.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

wolverine

Soll ich jetzt einmal eine Strichliste starten, wie oft hier immer wieder das Gleiche geschrieben wird und ganz offensichtlich nicht ankommt?! ::)
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Jacksus82

Also auf der Karriere Seite steht nur als Voraussetzung der Realschulabschluss und eine Berufsausbildung wäre förderlich für eine Einstellung in Einen höheren Dienstgrad. Das steht aber nicht als Muss Voraussetzung.

F_K

Die Voraussetzung für Einstellung in die Laufbahn der Feldwebel Truppendienst:

ZitatMindestverpflichtungsdauer 12 Jahre

Mindestalter 17 Jahre
Höchstalter 29 Jahre
Schulabschluss Hauptschulabschluss mit Berufsabschluss
Realschule oder höher

Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDinKDUxpzg5ozQnMQlI5ZQWF-vlpKRllugXZDsqAgBeGauo/

Ist das so schwer zu verstehen?

Jacksus82

@ wolverine das sind nur Meinungen die ich mir anhöre und diese zu hinterfragen ist doch mein gutes Recht. Und das hat nix mit nicht ankommen zu tun. Wenn ich nun mal schön Ängste Aussagen von noch Soldaten gehört habe, dann ist das nun so. Du musst dich ja nicht dran beteiligen. Danke trotzdem.

KlausP

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:25:01
Ich dachte die Altersgrenzen gibt es nicht mehr? Weder bei Einstellung noch bei Wiedereinstellung?

Wollen Sie es nicht verstehen? Sie können als Unteroffizier eingestellt werden, das ist richtig. Sie können aber selbst dann nicht in die Feldwebellaufbahn wechseln, weil Sie dafür die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:31:23
Also auf der Karriere Seite steht nur als Voraussetzung der Realschulabschluss und eine Berufsausbildung wäre förderlich für eine Einstellung in Einen höheren Dienstgrad. Das steht aber nicht als Muss Voraussetzung.

Klar steht das da. Bei "Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes" auf jeden Fall und Truppendienst oder Sanitätsdienst kommt für Sie nicht mehr in frage. Aber wurde ja alles schon geschrieben. .
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zwischen hinterfragen und hinterfragen gibts aber auch Unterschiede. Auch mir drängt sich da der Verdacht auf, dass du es nicht verstehen willst.
Letztmalig als Bestätigung hier der Auszug aus der SLV:
Zitat§ 15 Voraussetzungen für die Einstellung als
Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des
Militärmusikdienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes
kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden,
wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. als Bildungsvoraussetzungen
a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
erworben hat und jeweils über einen förderlichen Berufsabschluss verfügt oder
b) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzt.
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Jacksus82

Na siehst du. Nach diesem Auszug kann ich mich als Fw bewerben, da ich die mittlere Reife vorweisen kann.

Versteht ihr jetzt was ich meine?

wolverine

Ich fasse noch einmal kurz zusammen:
Zitat von: F_K am 10. Januar 2014, 10:13:35
Derzeit bist Du UNtauglich, die (Fw) Eignung ist noch nicht festgestellt, und ob freie Stellen verfügbar sind, ist unklar.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:27:25
Eine Einstellung mit BMI >19 ist nicht möglich, es sei denn auf ärztl. Ausnahmegenehmigung, die es allerdinsg auch höchst selten gibt. Von daher gilt die Regel: nein, nicht möglich.
Mit 31 bist du "zu alt" um ohne nutzbaren Zivilberuf eingestellt zu werden (welchen hast du denn?), d.h. dir bleibt die Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn, also die der Unteroffiziere. Für die Fw-Laufbahn erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:42:03
Eine Eignung für eine Laufbahn hat nichts mit fehlenden Einstellungsvoraussetzungen zu tun, zumal du "damals" wahrscheinlich noch unter 30 warst.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:00:04
Again: nein.
Auch mit einer Truppenwerbung übersteuerst du nicht die Einstellungsvoraussetzungen.

Aber Sie haben bestimmt recht ...
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LwMatBewUffz

Da steht aber das du noch keine 30 sein darfst... Bist du unter 30?

KlausP

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:42:14
Na siehst du. Nach diesem Auszug kann ich mich als Fw bewerben, da ich die mittlere Reife vorweisen kann.

Versteht ihr jetzt was ich meine?

Oh man, Sie wollen und können es nicht verstehen. Lesen Sie Ralfs Zitat einfach bisz zum Ende, besonders das fett Gemarkerte!

Und jetzt bin ich raus aus diesem Kindergarten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jacksus82

Nochmal. Die Altersgrenze gibt es nicht mehr. Nach dem Auszug brauche ich nur den Realschulabschluss, da ja die Altersgrenzen wegfallen.

wolverine

 ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)
Ausschließlich wenn man mit verwertbarem Berufsabschluss einsteigt!!!!!

::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)
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