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Nach Fremdenlegion Bundeswehr ?

Begonnen von evmatt, 14. Januar 2014, 00:17:40

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evmatt

Hallo, ich bin noch relativ neu hier und habe da eine Frage.

Ich habe im September 2013 im ZNWG Düsseldorf ein "vorerst" Positives Ergebnis für die Mannschaftslaufbahn bekommen. Nun meinte der Einplaner Damals, dass eine Einstellung als Fallschirmjäger frühestens am 1.4.2014 erfolgen könne. Da ich dachte, das alles sicher sei, bin ich nach Aubagne um mich bei der Legion zu bewerben um schon mal Militärische Erfahrung zu sammeln. Ich habe die Feldwebel Eignung im ZNWG leider nicht bekommen. Um als Mannschaftler "hoch" zu kommen habe ich mir vorgenommen als Vorbereitung zur Legion zu gehen, um die AGA sehr gut abzuschließen.

Die Legion hat mich genommen, war auf der Farm in Castel und konnte schonmal ein kleinen Eindruck in das Militärische Leben bekommen...  ;D Da eigentlich in den ersten 4 Monaten jeglicher Kontakt zur Außenwelt verboten ist, habe ich durch einen Kameraden dennoch die Möglichkeit gehabt ins Internet zu gehen. Dabei ist mir bekannt geworden, dass ich noch zu einer Psychiatrischen Untersuchung nach Bonn soll. Als ich das mitbekommen habe bin ich so schnell es geht Zivil gegangen.

Nun gestern war der Tag der Untersuchung( dieser wurde einmal nach Hinten verlegt, da ich noch in Frankreich war. Meine Eltern haben denen im ZNWG erzählt, dass ich einfach im Ausland arbeiten bin) , ich wollte mit Offenen Karten spielen. Ich habe den Psychologen erzählt, wo ich war und was ich gemacht habe. Sie waren SEHR interessiert... ich fürchte negativ.

Nun meine eigentlichen fragen:

1. Ist es Erlaubt nach der Legion zur Bundeswehr zu gehen ?
2. Wie wird das "aufgenommen" in der gesamten Bundeswehr ? Also wird das von Bundeswehr Soldaten als negativ (Verrat) oder als Positiv gesehen.

evmatt




Andi

Zitat von: evmatt am 14. Januar 2014, 00:17:40
1. Ist es Erlaubt nach der Legion zur Bundeswehr zu gehen ?

Falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Ist es erlaubt als deutscher Staatsbürger in den Streitkräften eines anderen Staates zu dienen?
Antwort: Nein, es sei denn man hat die Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung.

Frage 2 können wir uns dann wohl sparen.

Aber eine andere Frage, du hast nicht zufällig noch eine andere Staatsbürgerschaft neben der deutschen, oder?

Gruß Andi
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evmatt

Hallo Andi,

also nach meinem Informationstand ist es nur verboten für den Dienst zu Werben ? Habe mich vorher extra erkundigt. Kann aber natürlich auch von einem Hafensänger erzählt worden seien.

Nein habe keine andere Staatsbürgerschaft neben der deutschen

KlausP

Die Antwort von @Andi haben Sie aber verstanden? Als der Wehrpflicht Unterliegender dürfen Sie nur dann Dienst in fremden Streitkräften leisten, wenn Sie dafür eine Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung haben. Und nein, die Wehrpflicht wurde nicht "abgeschafft", das Wehrpflichgesetz ist weiterhin gültig und in Kraft. Lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst als Pflichtdienst wurde ausgesetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TheScientist

D.h. in anderen Worten. Sie haben sich unerlaubt von der Fremdenlegion entfernt bzw. Sie würden es tun, falls Sie die Bw Feldwebel-Eignung bekommen hätten? Und Sie haben sicherlich sich zuvor für 5 Jahre in der Fremdenlegion verpflichtet?

Das klingt wieder so ähnlich wie die andere unglaublichen Geschichte des Studenten der sich langweilte.

Aber gut, muss ich nicht verstehen.

Frage: Warum soll der dt. Dienstherr Sie einstellen, wenn Sie die Fremdenlegion "verraten" haben? Abgesehen von den rechtlichen Einschränkungen bezüglich des Dienstes in der Fremdenlegion als Deutscher, die Ihnen von meinen Vorrednern erläutert wurden. Interessanter Charakterzug!

DonKuddel

Ich gehe mal ganz schwer davon aus, das wenn er sich unerlaubt von der Legion entfernt und sich bei der BW vorstellt, er in den ersten Zug nach Frankreich gesetzt wird und sein Vorgesetzter sich schon auf Ihn freut. Ich hab mal gehört das die Legion ganz nett ist zu Deserteuren 

schlammtreiber

Semper Communis
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A-Bomb

Wenn die Story so stimmen sollte, wär ich doch in der Legion geblieben.  Weil sich 5 Jahre in der Legion verpflichten um sich auf die AGA vorzubereiten klingt schon ein wenig verschroben. Auch dass man bei Zusage der Bw die Legion unerlaubterweise vor den 5 Jahren verlässt, ist ein eigenartiger Plan.

Also ich glaub es nicht.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Fitsch

ist es nicht so daß man von der Legion weltweit gejagt wird, sollte man sich unerlaubt aus der Truppe entfernen.

Und deren Arm reicht weit .....
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

MatNachwU

Zitat von: TheScientist am 14. Januar 2014, 07:25:40
D.h. in anderen Worten. Sie haben sich unerlaubt von der Fremdenlegion entfernt bzw. Sie würden es tun, falls Sie die Bw Feldwebel-Eignung bekommen hätten? Und Sie haben sicherlich sich zuvor für 5 Jahre in der Fremdenlegion verpflichtet?

Das klingt wieder so ähnlich wie die andere unglaublichen Geschichte des Studenten der sich langweilte.

Aber gut, muss ich nicht verstehen.

Frage: Warum soll der dt. Dienstherr Sie einstellen, wenn Sie die Fremdenlegion "verraten" haben? Abgesehen von den rechtlichen Einschränkungen bezüglich des Dienstes in der Fremdenlegion als Deutscher, die Ihnen von meinen Vorrednern erläutert wurden. Interessanter Charakterzug!

Meiner Info nach, hat die Fremdenlegion auch 6 Monate Probezeit.
Oder ist die Info falsch?

TheScientist

Wir können nur hoffen, dass der TE sich zuvor bei der Fremdenlegion beurlaubt bzw. ordentlich gekündigt hat während der Probezeit etc.

However, als Arbeitgeber würde ich es mir zweimal überlegen, ob ich jemanden einstellen würde, der einen anderen Arbeitgeber zuvor als Überbrückung benutzt hat. In anderen Worten, wer garantiert mir, dass der Einzustellende auch bei mir nicht gleich die Sachen packt, weil das USMC ja soviel toller ist.

Bleiben Sie bei der Fremdenlegion. Wie ich es rausgelesen habe, macht es Ihnen dort Spass. Die Bw kann Sie eventuell nur enttäuschen.

Egal was man macht, man muss immer den Rechtsweg beachten, alles weitere kann man bei einem gefestigten Charakter erklären. Wichtig, keine Gesetze brechen, dann klappt's mit der Bw. ;)

Ausländer

Mit dem Thema "Eintritt in fremde Streitkräfte" habe ich mich auch sehr lange beschäftigt, da ich nun auch als Reservist in eine "fremde" Strekraft eingetreten bin.


Seit 2011 gibt es ja eine generelle Erlaubnis als Mehrstaatler in fremden Streitkräften Dienst zu leisten. (Mitgliedstaaten der EU/EFTA/NATO)


Welche rechtlichen Konsequenzen hat es den fuer einen deutschen Staatsbuerger wenn er in fremde Streitkräfte eintritt ausser evtl. den Verlust der deutschen Staatsbuergerschaft?

Laut Wehrpflichtgesetz muesste ein Deutscher der sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten will, eine Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes einholen.
Wie steht dies im Einklang mit dem Freizuegigkeitsgesetz der EU?
Ich habe nichts dazu gefunden, dass die Freizuegigkeit durch die Wehrpflicht eingeschränkt wird oder man eine Genehmigung durch welche Behörde auch immer bräuchte.
Welches "RECHT" wiegt den höher "Nationales oder EU-Recht?

Um bei dem Fall zu bleiben.
Wenn sich jemand eine Genehmigung beim Kreiswehrersatzamt holt um dauerhaft in Frankreich zu leben und diese bekommt ruht ja laut Wehrplichtgesetz die Wehrplicht fuer diese Person. Also duerfte kein Verstoss gegen das Wehrpflichtgesetz vorliegen, oder?
Wenn die Person dann in die Legion eintritt, kann sie nach drei Jahren die französische Staatsbuergerschaft erhalten. Also spätestens nach 3 Jahren ist die Sache dann legal.
Falls die deutsche Staatsbuergerschaft aberkannt wurde, könnte man sie bei Bedarf wieder beantragen

Ralf

Es mag vielleicht kleinlich sein, aber es gibt keine KWEA mehr.
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schlammtreiber

Zitat von: Ausländer am 14. Januar 2014, 10:31:15
Welches "RECHT" wiegt den höher "Nationales oder EU-Recht?

Die Wehrhoheit liegt nach wie vor in nationalem Recht und die EU hat da nix zu melden.
Semper Communis
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Ausländer

Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 10:49:35
Es mag vielleicht kleinlich sein, aber es gibt keine KWEA mehr.

Wusste ich nicht. Im Wehrpflichtgesetz steht noch "KWEA"

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