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OffzMilFD 2014

Begonnen von Stixx, 15. Januar 2014, 20:30:22

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Ralf

Halte ich "überdenkenswert", dass der Bedarf in der Fw-Laufbahn einer TSK die Begründung sein kann, die Betrachtung in einer förderlichen Verwendung auszuschließen. Dann dürfte ja auch kein PUO in eine Offz-Laufbahn MilFD innerhalb der Marine gefördert werden, denn dadurch gibts ja auch Löcher.
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seol2k

Zitat von: Ralf am 04. April 2014, 07:54:01
Halte ich "überdenkenswert", dass der Bedarf in der Fw-Laufbahn einer TSK die Begründung sein kann, die Betrachtung in einer förderlichen Verwendung auszuschließen. Dann dürfte ja auch kein PUO in eine Offz-Laufbahn MilFD innerhalb der Marine gefördert werden, denn dadurch gibts ja auch Löcher.

Genau das Selbe hat mein Leiter (ehem. Referatsleiter Pers im BMVg) auch gesagt. Er sagte aber zum jetztigen Zeitpunkt sollte ich noch nicht weiter "Nachforschungen" betreiben. Nur sollte ich nun einen ebenfalls ablehnenden Bescheid vom UTB Marine erhalten, soll ich dann dahingehend weiter agieren.
Ich finde es halt; auf deutsch gesagt; ziehmlich bescheuert, wenn mich die Marine für OffzMilFD bei der Lw nicht frei gibt, weil angeblich so hoher Bedarf in den eigenen Reihen herrscht, mich aber selber dann trotzdem ablehnt. Zumal ich mich auch gerade mitten im VwdgR-Wechsel von Stabsdienst zu FüUstg befinde. Naja typisch bw-technisch "abwarten und Tee trinken!"  ::)

Ralf

ZitatNur sollte ich nun einen ebenfalls ablehnenden Bescheid vom UTB Marine erhalten, soll ich dann dahingehend weiter agieren.
Musst halt schauen, ob das zwei getrennte Bescheide sind mit dann unterschiedlichen Rechtsbehelfsfristen oder ob der letzte Bescheid derjenige ist, der auch diese Aussage enthält. Nicht dass da was verstreicht.
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seol2k

Ich hab auf dem Empfangsbekenntnis aber keinen Satz zur Rechtsbehelfsfrist drauf stehen. Oder gibt es da eine allgemeine frist, wann das verstreicht? Wäre ja nun echt blöd, wenn ich erst Ende Mai einen weiteren Bescheid von der Marine erhalte, der dann genau diesen Fall hervorruft, ich aber dann nicht mehr agieren kann, weil die Frist vom ersten Bescheid (Lw) verstrichen ist  :-\

KlausP

Rechtsbehelfbelehrung auf dem Empfangsbekenntnis? Ich war immer der Meinung, die steht direkt auf dem Bescheid. Aber man lernt ja nie aus ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

seol2k

Ja ich meinte natürlich den Bescheid, sorry. Habs durcheinander gekriegt da oben steht "gegen Empfangsbekenntnis" :-)

miguhamburg1

Die Frage ist doch, welcher Antrag beschieden wurde. Wenn ich es richtig verstehe, dann hat der Fragensteller den Antrag auf Laufbahnwechsel zum OffmilFD im Bereich der Lw gestellt. Dieser Bescheid wurde abschlägig beschieden. Eng genommen muss jetzt die Marine auch nicht mehr prüfen, ob die Zulassung zum Laufbahnwechsel iin ihrem Bereich zu bescheiden wäre, weil kein entsprechender Antrag vorliegt.

Insofern kann dem TE doch nur empfohlen werden, sich aufgrund der gegebenen Ablehnungsbegründung mit Hinweis auf Ralfs Beitrag gegen den Bescheid zu beschweren, um doch noch für die Luftwaffe zugelassen zu werden. Da jeder Laufbahnwechsler in seiner Laufbahn eine personelle Lücke hinterlässt, wäre somit das gesamte Laufbahnwechslersystem ad absurdum geführt, würde die Ablehnungsbegründung durchgehen. Oderer stellt zügig einen Antrag auf Laufbahnwechsel zum OffzmilFD im Bereich der Marine, der dann neu beschieden werden müsste und ggf. dann auch angefochten werden könnte.

Ralf

Ich geh mal davon aus, dass er sich ganz normal bei der Marine beworben hat und zusätzlich auch für den besonderen Bedarf und die Öffnung der Werdegänge 13A IT, 13DA FlBerDst, 16BD FmEloAufkl in der Lw beworben hat. das ist so das übliche.
Aber letztendlich ist ja wie -gesagt- das Vorgehen aus der RB abzulesen.

@seol2k: Für welchen Werdegang Lw hast du dich denn beworben?
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seol2k

Ralf hat mit seiner Aussage mal wieder 100% ins schwarze getroffen. Ich habe mich natürlich ganz normal in "meinem" UTB Marine beworben und zusätzlich um eine höhere Chance zu haben für die geöffnetten Verwendungen bei der LW im speziellen hier den ITOffz.

Also ist der Sachstand momentan nur der, dass ich im Teil Lw abgelehnt wurde mit eben der Begründung, dass die Marine selber zu hohen Bedarf hat. Was ja zum jetztigen Zeitpunkt völlig legitim ist.

Für mich würde sich einfach dann das Problem ergeben, wenn die Marine mich ebenfalls ablehen wird, mich aber dann zusätzlich für die Lw gesperrt hat, obwohl ich evt. dort eine Chance auf eine Übernahme gehabt hätte. (Das weiß man ja auch nicht)

Für mich stellt sich damit momentan die Frage, ob bzw. wie lange ich mich gegen den Bescheid vom Auswahlverfahren UTB Lw beschweren kann, sollte eben irgendwann (laut Forum ja Ende Mai) auch ein ablehnender Bescheid von der Marine kommen. Weil das fände ich dann milde ausgedrückt sehr unfair.

mkG

Ralf

Ist jetzt eine RB dabei? Wenn ja, steht dort eine Frist drauf. Ist keine dabei, ist es nur ein Teil- bzw- vorläufiger Bescheid.
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wolverine

Oder es beginnt keine Frist! ;)
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seol2k

Nein es ist keine dabei, oder ich bin zu doof zum lesen, aber ich meine die war immer relativ auffällig auf der 1. Seite bzw. als Extra seite angelegt. Als Anlage wird auch nur das Empfangsbekenntnis aufgeführt.

Rafro

Mit dem ablehnenden Bescheid  für die Lw hab ich die Tage auch von einem MUT-Kameraden gehört. Laut PersFhr MUT Abt IV und Abt III liegen bei denen noch nicht alle gebilligten Listen vor und daher werden noch keine Aussagen getätigt.

maap

Wkann einer zufällig sagen wie der stand für zsan ist? Lg

Gast55

Ich (LUT) habe auch einen Bescheid erhalten dass ich im UTB Heer nicht zugelassen werden kann. Gleiche Begründung. Keine Freigabe durch Pers führendes Referat aufgrund derart hohem Bedarf.

Also nach meiner Meinung und einiger Kameraden hört sich das so an, als wäre das pers führende Referat von einem positiven Ergebnis für den eigenen UTB ausgegangen bzw positives Ergebnis liegt schon vor.

Falls nicht sehe ich das ebenfalls als Beschwerdegrund.

Weitere Meinungen dazu?