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Wohnung am Standort für TG-Empfänger????

Begonnen von Seppi84, 20. Januar 2014, 15:56:44

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Seppi84

Moin Moin

Bei uns in der Kaserne müssen wegen Platzmangel alle TG-Empfänger ausziehen! Es darf für max. 370€ eine Wohnung genommen werden. Ich möche natürlich keine Kaution, Provision etc zahlen!

Gibt es hier Regelungen?

- Sucht das BwDLz wenn ich nix finde?
- Kann ich auf ein möbliertes Zimmer bestehen?
- Wer zahlt Kaution bzw. Provision?
- Gibt es Zuschüsse für Möbel?

Würde mich über Infos freuen!!!

Danke
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

F_K

Lieber Seppi84:

So "schlimm" wie es ist, aber Deine private Wohnung ist Privatsache.

Also:
- Du must selber suchen und finden.
- Du kannst ein möbliertes Zimmer nehmen oder Hotel - Erstattungsfähig halt bis zu der genannten Grenze.
- Kaution "zahlst" Du - gibt es ja wieder, ggf. halt einen Kautionsversicherer nutzen.
- Provision zahlst Du.
- Meines Wissens nach Nein.

Seppi84

Dachte ich mir schon...

Stichtag ist der 01.04. und da ich nicht der einzige bin der suchen muss bin ich gespannt was die Herren Spieße machen wenn 40-50 Leute vorher schon kommen und keiner was gefunden hat! Sieht hier Wohnungmäßig nicht so prickelnd aus!

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

F_K

.. wenn so viele suchen, sollte doch eine "Wohngemeinschaft" gebildet werden - mit 3 bis 4 Kameraden eine 4 bis 5 Zimmer Wohnung, das sind dann 1500 Euro Monatsmiete, da sollte ( je nach Gegend) auch ein Haus "drin" sein.

Tommie

Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Du must selber suchen und finden.

Sorry, stimmt leider nicht! Es gibt beim BwDLZ eine Abteilung Wohnungsfürsorge und die hilft gerne weiter! Der Kamerad ist laut seiner eigenen Aussage Trennungsgeldempfänger und muss aus der Kaserne ausziehen! Der Dienstherr wirft niemanden "eben mal so" raus, ohne ihm dann weiter zu helfen!

Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Du kannst ein möbliertes Zimmer nehmen oder Hotel - Erstattungsfähig halt bis zu der genannten Grenze.

Auch hierzu weiß der freundliche Sachbearbeiter im zuständigen BwDLZ mehr ;) ! Dazu existieren sicherlich auch Regelungen, "örtlich übliche Miete", etc. ...

Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Kaution "zahlst" Du - gibt es ja wieder, ggf. halt einen Kautionsversicherer nutzen.

Das ist allerdings richtig!

Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Provision zahlst Du.

Mitnichten! Wenn dieser Umzug bzw. Auszug dienstlich veranlasst wurde, ist auch hier der Dienstherr in der Pflicht! Näheres dazu weiß, ... siehe oben ;) !

Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Meines Wissens nach Nein.

Na ja, es gibt die Möglichkeit eine möblierte Wohnung zu mieten, das sollte reichen ;) !

Fazit: Ich rate Ihnen wirklich dringend zu einem Gespräch mit Ihrem Trennungsgeld-Sachbearbeiter am zuständigen BwDLZ!

Andi

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2014, 19:10:24
Zitat von: F_K am 20. Januar 2014, 16:10:12- Provision zahlst Du.
Mitnichten! Wenn dieser Umzug bzw. Auszug dienstlich veranlasst wurde, ist auch hier der Dienstherr in der Pflicht! Näheres dazu weiß, ... siehe oben ;) !

Da missverstehst du etwas, denn es geht nicht um einen dienstlich veranlassten Umzug. Der Bund zahlt Trennungsübernachtungsgeld aber keine Maklercourtage.
Dass der Soldat nicht an den Standort zieht ist nunmal seine eigene Entscheidung - auch bei Trennungsgeldempfängern.

Aber der einzig richtige Rat wurde ja schon genannt: An den Trennungsgeldbearbeiter im BwDLZ herantreten und sich umfassend über Ansprüche und Details informieren.

Gruß Andi
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Tommie

Zitat von: Andi am 20. Januar 2014, 21:01:22Der Bund zahlt Trennungsübernachtungsgeld aber keine Maklercourtage.

Stimmt, ich habe da etwas durcheinander geworfen! Maklercourtage zahlt die Bundeswehr nur beim dienstlich veranlassten Umzug! Also ... Kommando zurück ;) !

apollo98

Meine Maklercourtage wurde übernommen,  obwohl es sich um eine TG Wohnung gehandelt hatte.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Tommie

Ich habe mich heute mit einem (von mehreren!) Kameraden unterhalten, den in Stuttgart das gleiche Schicksal ereilt hat! Er muss aus der dienstlich gelieferten Trennungsgeldempfänger-Unterkunft in der Theodor-Heuss-Kaserne ausziehen, die ihm eigentlich vollkommen ausreicht, und sich eine TG-Wohnung suchen, was gerade in Stuttgart nicht wirklich einfach ist. Und genau unter der Berücksichtigung dieser besonderen Umstände bekommt er vom BwDLZ Bruchsal, StOS Stuttgart, ebenfalls die Maklercourtage erstattet! Somit ist wohl eine pauschale Ablehnung nicht mehr aktuell, sondern wird durch eine Würdigung der Gesamtumstände ersetzt ;) !

Bjarka

Leider ist das kein bundeseinheitliches Verfahren. Die Maklercourtage wird nicht an jedem Dienstort vom BwDLZ übernommen. Diese wird im Rahmen der ortsüblichen Miete und dem Höchstbetrag für eine Trennungsgeldübernachtungswohnung jährlich neu bestimmt. Es hängt von der jeweiligen Wohnsituation/Wohnungsmangel am Dienstort ab ob die Courtage übernommen wird und ein Makler somit Sinn macht. Einfach beim zuständigen BwDLZ nachfragen oder mir eine PM schreiben  :)

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

KlausP

Zitat von: Seppi84 am 24. Januar 2014, 16:27:22
Hat sich nun doch erledigt..... bleiben alle in der Kaserne!

So schnell haben die angebaut? Reschpeckt! Da sollte sich olle Mehdorn mal 'n Beispiel nehmen mit seinem Flugplatz!  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seppi84

Naja die Herren aus dem Stab haben wohl beim Kdr etwas geweint und dann ging es doch ;D ;D ;D
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

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