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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?  (Gelesen 9677 mal)

StuffzSAZ8

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #15 am: 09. Februar 2014, 18:47:46 »

Das mit der Größe war nur so, da ich von einen Hfw gehört habe das er sich eine Wohnung suchen mußte da sie ihn keine für seinen Dienstgrad entsprechende stellen konnten, aber nun ist ja egal nun weiß ich bescheid.
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ulli76

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #16 am: 09. Februar 2014, 18:50:24 »

DAS ist ja auch was anderes. Wenn keine Unterkunft gestellt werden kann, dann kann man den Zuschuss bekommen.
Der TE hat ja eine Unterkunft.
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StuffzSAZ8

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #17 am: 09. Februar 2014, 18:52:52 »

Sie haben Stuben aber die waren nicht adäquat für ihn deswegen hat er sich eine Wohnung gesucht, daher wollte ich mal wissen wo das denn festgesetzt ist was einen Soldat bei welchen Dienstgrad zusteht
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Rollo83

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #18 am: 09. Februar 2014, 18:57:32 »

Ich meine mich erinnern zu können das es da nur unterschiede zwischen den Dienstgradgruppen gibt nicht zwischen den Dienstgraden.
So steht einem Offizier mehr zu als einem Feldwebel usw.
Denn es gibt ja auch Offiziersstuben und Feldwebelstuben.
Ich überleg grad wo das definiert ist, komme aber nicht drauf.
Ich wüsste im Moment nicht mal wo ich nach Fragen würde deswegen würd ich erst mal den Spieß damit belästigen und gleichzeitig den ReFü und das BWDLz nerven.
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KlausP

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #19 am: 09. Februar 2014, 19:01:03 »

Zitat
Ich meine mich erinnern zu können das es da nur unterschiede zwischen den Dienstgradgruppen gibt nicht zwischen den Dienstgraden.

So ist es. Die entsprechende ZDv habe ich aber auch nicht mehr auf der Pfanne, meine letzte Vertretung als KasFw ist schon 8 oder 9 Jahre her. Da kamen die ganzen Anträge erst auf meinen Tisch und dann zum KasKdt.

Zitat
Ich wüsste im Moment nicht mal wo ich nach Fragen würde

KasFw/KasOffz wäre 'ne Möglichkeit.
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Flexscan

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #20 am: 09. Februar 2014, 19:01:50 »

Uffz/Stuffz 4-Mann Stube
Feldwebel  2-Mann Stube
Offizier Einzelstube.

Müsste glaube ich so die Faustformel sein.
Bin mir aber nicht sicher, man möge mich bitte korrigieren.
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ulli76

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #21 am: 09. Februar 2014, 19:03:55 »

Müsste in der GEMIF stehen
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Rollo83

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #22 am: 09. Februar 2014, 19:04:36 »

Ob Der Kasernenkommandat weiß welche Stubengrösse wem zu steht, mhhh ich weiß nicht.
Klar er ist so im groben für die Unterkünfte zuständig aber verwaltet werden die doch in der Kompanie eigentlich vom Spieß oder nicht?
Für die Größenverteilung gibt es bestimmt auch eine ZDv. Ob allerdings ein Offizier Trennungsübernachtungsgeld bekommt weil es im Standort nur Stuben für zB Feldwebel gibt wage ich zu bezweifeln.
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Rollo83

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #23 am: 09. Februar 2014, 19:07:15 »

@ Flex

Das kann man Pauschal so nicht sagen, es kommt auf die Größe und Ausstattung an.
Ich kenn allerdings auch keinen Feldwebel der auf einer 2 Mann Stube wohnt.

Was zum Teufel ist die GEMIF. Das hört sich an wie eine Abkürzung von der NATO oder der VN oder UN.

Ich muss das grad alles lernen schreib Freitag eine Prüfung in Politische Bildung an der OSH und ich muss feststellen das ich echt ungebildet bin in Sachen Politik.
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ulli76

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #24 am: 09. Februar 2014, 19:09:03 »

Da geht es um Platzbedarf in Kasernen. Für Unterkünfte, Büros und so.
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KlausP

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #25 am: 09. Februar 2014, 19:09:43 »

Uffz/Stuffz 4-Mann Stube
Feldwebel  2-Mann Stube
Offizier Einzelstube.

Müsste glaube ich so die Faustformel sein.
Bin mir aber nicht sicher, man möge mich bitte korrigieren.

Unteroffizierunterkunft 2 Mann-Belegung, Ausstattung mit Waschgelegenheit
Feldwebelunterkunft 1 Mann-Belegung, Ausstattung mit Sanitärzelle

So sind jedenfalls die Unterkünfte nach der Sanierung in dem Block meiner Kompanie ausgestattet.
Die Ausstattung und die Belegung richten sich aber nach den baulichen Gegebenheiten in der Liegenschaft!

Müsste in der GEMIF stehen

Genau so heisst das Dingens. danke.

Ob Der Kasernenkommandat weiß welche Stubengrösse wem zu steht, mhhh ich weiß nicht.
Klar er ist so im groben für die Unterkünfte zuständig aber verwaltet werden die doch in der Kompanie eigentlich vom Spieß oder nicht?
Für die Größenverteilung gibt es bestimmt auch eine ZDv. Ob allerdings ein Offizier Trennungsübernachtungsgeld bekommt weil es im Standort nur Stuben für zB Feldwebel gibt wage ich zu bezweifeln.

Dann frag seinen "Zuarbeiter". Das ist in der Regel der KasFw oder in manchen Kasernen der KasOffz. Und der hat auch die Vorschrift.
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Rollo83

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #26 am: 09. Februar 2014, 19:13:23 »

Klaus, ich bin grad an der OSH und hab als OFR 2 Mann Stuben während der Obergefreiten Truppendienst OAs Einzelstuben haben.
Ich brauch niemand fragen und ich muss leider zu geben das ich jetzt nach den letzten 5 Wochen auch schon gebrochen bin.
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Flexscan

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #27 am: 09. Februar 2014, 19:13:50 »

Wennste ine Kaserne mit Stube 2000 bischt hat sich das Problem ja eh erledigt  ;D
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wolverine

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #28 am: 09. Februar 2014, 20:45:55 »

Ich habe mir auch als Lt schon mal eine Stube geteilt. Ich habe das überlebt und den anderen vermisst offensichtlich niemand. :D
« Letzte Änderung: 10. Februar 2014, 12:25:29 von wolverine »
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F_K

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Antw:Bezahlt der Bund mir eine Wohnung?
« Antwort #29 am: 10. Februar 2014, 08:45:59 »

Zitat
Sie haben Stuben aber die waren nicht adäquat für ihn deswegen hat er sich eine Wohnung gesucht, daher wollte ich mal wissen wo das denn festgesetzt ist was einen Soldat bei welchen Dienstgrad zusteht

Das ist eine LATRINENPAROLE, nicht mehr.

Es gibt zwar Vorschriften, die zu Bauplanungszwecken entsprechende Raumbedarfe angeben (wie groß ist ein Büro, wie groß eine Unterkunft usw.), diese leitet aber KEINEN Rechtsanspruch ab.

Wenn der Dienstherr lediglich aufgrund von Sachzwängen eine "kleinere" oder "andere" Unterkunft bereitstellt, dann ist das halt so.

Beispiel:

- 8 Offiziere, darunter StOffze, in einem Typ 2 Zelt, auf Biwak (nichts mit Offizierwohnung)
- 1 StOffz plus Feldwebel in 2 Mann Stube auf Lehrgang
- usw. und so fort ...

(Der Diensthund hat einen gesetzlichen Anspruch, der (zivile) Busfahrer hat einen vertraglichen Anspruch - der Soldat nicht).
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