Sie haben Stuben aber die waren nicht adäquat für ihn deswegen hat er sich eine Wohnung gesucht, daher wollte ich mal wissen wo das denn festgesetzt ist was einen Soldat bei welchen Dienstgrad zusteht
Das ist eine LATRINENPAROLE, nicht mehr.
Es gibt zwar Vorschriften, die zu Bauplanungszwecken entsprechende Raumbedarfe angeben (wie groß ist ein Büro, wie groß eine Unterkunft usw.), diese leitet aber KEINEN Rechtsanspruch ab.
Wenn der Dienstherr lediglich aufgrund von Sachzwängen eine "kleinere" oder "andere" Unterkunft bereitstellt, dann ist das halt so.
Beispiel:
- 8 Offiziere, darunter StOffze, in einem Typ 2 Zelt, auf Biwak (nichts mit Offizierwohnung)
- 1 StOffz plus Feldwebel in 2 Mann Stube auf Lehrgang
- usw. und so fort ...
(Der Diensthund hat einen gesetzlichen Anspruch, der (zivile) Busfahrer hat einen vertraglichen Anspruch - der Soldat nicht).