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Wiedereinsteller SAZ12 diverse Fragen

Begonnen von Guggi85, 10. März 2014, 11:58:43

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Guggi85

Hallo liebes Forum. Ich bin neu hier und habe auch die Forensuche gequält aber irgendwie nie das ganze abdecken können ergo heute jetzt hier die Fragen...
Zu meiner Person:
Ich bin Wiedereinsteller vorher FWDL 21 als HG ausgeschieden. Mittlerweile bin ich 29 Jahre jung und würde meinen SAZ12 Dienst am 1.4 antreten. Inzwischen sind bei mir diverse Fragen aufgetaucht die ich gern im Vorfeld geklärt haben möchte...
1. Verdienst (ja ich habe mich informiert was es gibt...Aber was gibt es wirklich) Einstellung als StUffz Fa. Wird das jetzt A6 oder wie ich irgendwo gelesen habe seit 2013 A7?!
2. Was ist das mit den Stufen?! Und soweit ich mich entsinne gab es auch noch alterszulagen?! Stimmt das noch oder ist das geändert worden?! Ich bin ledig, keine Kinder und 29 Jahre alt...
3. Unterkunft habe ich gelesen (bin nicht mehr Kasernen pflichtig ich weiss) 98 Euro? Stimmt das noch?!
4. Verpflegung muss der SAZ ja selbst bezahlen. Sind das immernoch 7,45 pro Tag (20 Tage oder 31 Tage Berechnung)
5. Dienstkleidung... ich habe in einem anderen Thread etwas gelesen vom "Selbsteinkleider"? Was ist das warum etc gibt es das
6. Ich soll meine Klamotten die ich damals mitnehmen durfte als Wiedereinsteller mitbringen (Stiefel, Socken, Tshirts etc...) ansonsten muss ich die über die Sachschadensregulierung begleichen?! Hä warum das... (PS die Verwunderung kommt bei mir deswegen auf weil ich meinen FWDL Dienst Ende 2006 beendet habe... ergo ich habe diese Klamotten zum Teil einfach nicht mehr...wurde mir auch nie gesagt das ich die aufheben muss!)

Ich hoffe ich werde jetzt nicht erschlagen... Wie gesagt ich habe die Forensuche benutzt aber nicht zu allem etwas gefunden oder nur etwas was schon ewig alt ist...

Mit freundlichen Grüßen

Guggi

Ralf

1. A6.
2. Nennt sich Erfahrungsstufen. Du wärst dann in Stufe 4.
4. http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46236.msg466559#msg466559
5. Es können Berufsunteroffiziere und Unteroffiziere auf Zeit mit einer Verpflichtung auf mindestens acht Jahre, die noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben, auf Antrag an Stelle der unentgeltlich bereitgestellten Dienstbekleidung einen Zuschuss für die Beschaffung einer eigenen Ausgehuniform erhalten.
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Rabbit

Deine besoldungsgruppe steht doch in deinen Unterlagen.

Aber Stuffz fa ist A6. Gibt jetzt erfahrubgsstufen. Müsste bei dir schon die 4 sein.

Zu den Rest kann ich dir noch nichts sagen :)

Guggi85

mit den "Erfahrungsstufen" kann man da irgendwo etwas nachlesen oder weiß man das einfach?! Und wie verhält sich das mit der Dienstzeit nach Jahren?! Da gab es doch auch was oder bin ich da fehlinformiert?
Weil meine Dienstzeit an sich waren ja nur 21 Monate...

Lidius

Zitat von: Guggi85 am 10. März 2014, 13:08:14
mit den "Erfahrungsstufen" kann man da irgendwo etwas nachlesen oder weiß man das einfach?! Und wie verhält sich das mit der Dienstzeit nach Jahren?! Da gab es doch auch was oder bin ich da fehlinformiert?
Weil meine Dienstzeit an sich waren ja nur 21 Monate...

Wegen der Stufen einfach mal hier schauen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html

Ralf

Zitat von: Guggi85 am 10. März 2014, 13:08:14
mit den "Erfahrungsstufen" kann man da irgendwo etwas nachlesen oder weiß man das einfach?! Und wie verhält sich das mit der Dienstzeit nach Jahren?! Da gab es doch auch was oder bin ich da fehlinformiert?
Weil meine Dienstzeit an sich waren ja nur 21 Monate...
Bundesbesoldungsgesetz oder einfach den Leuten hier glauben, wenn man fragt  ;)
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Guggi85

ja ok bleibt noch die Frage der "Unterkunft" bin ja nicht mehr Kasernenpflichtig muss also bezahlen und da gibt es den "Bundesmittel" aber wie ist der?! Sind das noch diese 98 Euro

Ralf

Gern geschehen und über das Danke hab ich mich besonders gefreut  ;)
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Swobby

Also meines Wissens ist es so das Sie ihre Bundeswehrausstattung, welche mit nach Hause geht einige Jahre aufbewahren müssen...waren glaube ich mal 5 Jahre...bin mir da aber nicht ganz sicher. Daher kann es sein, das man von Ihnen verlangt ihre alten Sachen wieder mitzubringen und damit kosten der Einkleidung zu sparen?!?
Ist aber alles nur spekulation! Daher keine Garantie das diese Aussage auch bestand hat.

Ja die Kasernen kosten sollten derzeit noch die 98€ betragen. Das ist zumindest auch mein Wissenstand. Werde ab dem 1.10. wieder aktiv sein.

KlausP

ZitatAlso meines Wissens ist es so das Sie ihre Bundeswehrausstattung, welche mit nach Hause geht einige Jahre aufbewahren müssen...waren glaube ich mal 5 Jahre

Bekleidung, die bei der Entlassung nicht abgegeben werden musste, geht nach dem Ablauf von 3 Jahren in des Eigentum über, wenn er in dieser Zeit nicht als Reservist beordert wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

marineflieger

Zitat von: Guggi85 am 10. März 2014, 15:43:50
ja ok bleibt noch die Frage der "Unterkunft" bin ja nicht mehr Kasernenpflichtig muss also bezahlen und da gibt es den "Bundesmittel" aber wie ist der?! Sind das noch diese 98 Euro

Falscher Ansatz:


Du bist nicht mehr kasernerplichtig, somit hast du kein Anrecht auf eine Unterkunft in der Kaserne. Viele Kasernen haben schon Probleme ihre kasernenplichtigen Soldaten unter zu bringen. So sollste Du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Dir eine Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt suchen.

Swobby

Dann hab ich da auch mal ne gaaaanz dumme frage zu! Ich bin auch Ü25 werde zur EigÜb einberufen und werde demnach ja nur auf "Probe" eingestellt. Wie läuft es da ab? Kasernenpflicht besteht wohl bei diesem Lehrgang oder? Danach in der Stammeinheit muss ich natürlich schauen, das ist mir klar. Aber selbst dahin muss ich ja für 4 Wochen ins "Dienstpostenbeschnuppern" wird uns da eine Unterkunft gestellt? Weil das ja eine zumutung wäre eine Wohnung da oben zu nehmen und dann evtl festzustellen: ok, ist nix für mich :P
Gehe ich zwar nicht von aus, weiß ja auf was ich mich da einlasse, bin ja wiedereinsteller, aber das ist jetzt doch fraglich wie das dann geklärt ist.

KlausP

ZitatAber selbst dahin muss ich ja für 4 Wochen ins "Dienstpostenbeschnuppern" wird uns da eine Unterkunft gestellt?

Für die 4 Wochen werden Sie ja nur kommandiert, da ist Ihnen eine Unterkunft dienstlich kostenlos bereitzustellen - entweder in der Kaserne oder, wenn da kein Platz ist, eben im Hotel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Swobby

Ok, die Unterkunft im UA/FA Btl muss dann aber ganz normal bezahlt werden? Hab da glaub ich mal irgendwo gelesen, das Unterkünfte während Lehrgängen kostenlos gestellt werden. Der ganze Kram auf den UA/FA Btl ist ja rein theoretisch Lehrgang FwAL 1&2...

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