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Schlafmöglichkeit

Begonnen von Timoka16, 13. März 2014, 15:40:57

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Timoka16

Hallo
ich habe ne Frage zu der Feldwebellaufbahn. Oder eigentlich allgemein zum Dienst in der Bundeswehr.
Meine Frage ist wie oft man eigentlich zu hause ist, also gibt es die möglichkeit jeden Tag in eigener Wohnung zu schlafen oder gar nicht?
Es ist mir klar das es sein kann das man ganz wo anders verzetzt wird aber soweit ich einen schlafplatz hätte,
könnte ich ausserhalb die Nächte verbringen?

Vielen Dank im vorraus schonmal für die Antworten :)

schlammtreiber

Zitat von: Timoka16 am 13. März 2014, 15:40:57
gibt es die möglichkeit jeden Tag in eigener Wohnung zu schlafen oder gar nicht?

Nach der Grundausbildung ja.
Bei Lehrgängen (irgendwo in D) vorübergehend eher nicht.

Aber in der Regel wohnen Soldaten genau so "zu Hause" wie jeder andere Mensch auch.
Semper Communis
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Cally

Wir durften bei uns in der GA auch zu Hause schlafen, auf dem anschließenden Lehrgang ebenfalls (war beides in der selben Kaserne). Ich hab mal gehört, dass man das beantragen muss. Unser GrpFhr meinte aber, wenn wir bis Morgens wieder da sind, ist alles super, da muss nichts beantragt werden.

Flexscan

das zu Hause schlafen muss in der Regel beantragt werden.
Nennt man Heimschläferantrag. In der Regel wird dieser auch stattgegeben.
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Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

ZitatWir durften bei uns in der GA auch zu Hause schlafen

Gab es bei Ihnen in der GA keinen Zapfenstreich um 23:00 Uhr?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Zitat von: Cally am 13. März 2014, 16:34:18
Wir durften bei uns in der GA auch zu Hause schlafen, auf dem anschließenden Lehrgang ebenfalls (war beides in der selben Kaserne). Ich hab mal gehört, dass man das beantragen muss. Unser GrpFhr meinte aber, wenn wir bis Morgens wieder da sind, ist alles super, da muss nichts beantragt werden.
in der Grundausbildung halte ich das für ein Gerücht oder wurde der Zapfenstreich inzwischen abgeschafft?
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Andi

Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 16:40:38
das zu Hause schlafen muss in der Regel beantragt werden.

Nein, warum? Wer Ausgang hat, der hat Ausgang.
the rest is silence...

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KlausP

Zitat von: Andi am 13. März 2014, 17:32:28
Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 16:40:38
das zu Hause schlafen muss in der Regel beantragt werden.

Nein, warum? Wer Ausgang hat, der hat Ausgang.

Genau. Beantragt werden muss lediglich die "Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Exact das war gemeint ;)
Bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
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Andi

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Fm 1994

Aber bloß das du uns nicht falsch versteht: Du bekommst nicht automatisch eine heimatnahe Stationierung.

Regelfall ist, dass man einige Kilometer von der Heimat entfernt stationiert wird und sich dann entweder eine Wohnung nimmt oder unter der Woche in der Kaserne schläft und am Wochenende heimpendelt.

Timoka16

Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 17:38:11
Exact das war gemeint ;)
Bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
wie bis 25 ?

BulleMölders

Bis zur vollendung des 25. Lebensjahres ist der Soldat zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

Timoka16

Zitat von: BulleMölders am 17. März 2014, 10:15:24
Bis zur vollendung des 25. Lebensjahres ist der Soldat zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
und warum ? was hat das mit dem alter zu tun? kann man da nichts machen ?

F_K

@ Timoka16:

Diese Verpflichtung ermöglicht der Bundeswehr überhaupt, den Soldaten "Stuben" zur Verfügung zu stellen (dass ist nämlich sehr teuer).

Wo der Soldat tatsächlich "wohnt" ist eine ganz andere Frage, wo er schläft auch - und ggf. kann der Soldat sich ja befreien lassen.

Wo ist da Dein Problem?

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