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Beschwerde gegen die Exfreundin?

Begonnen von OSG Oschi, 13. März 2014, 18:44:13

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OSG Oschi

Hallo

Kurz zu meiner Situation, ich verlege dieses WE in den Einsatz.

Ich habe eine kleine Tochter ( 3 Jahre ) mit deren Mutter ( auch Soldatin ) ich seit 1 1/2 Jahren nicht mehr liiert bin. Leider habe ich mich etwas von ihr "verarschen" lassen, indem sie mir vorgaukelte, ich könnte die Beziehung/Familie retten indem ich ihr das volle Sorgerecht übertrage... Was sich natürlich als Fehler heraus stellte, da sie sich dann doch wieder trennte   ::) Ich weiss war naiv und dumm, aber zudem Zeitpunkt war mir alles recht um meine kleine Familie wieder zusammen zu sehen.

Nun geht es für mich in den Einsatz und ich habe ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht für jedes 2. WE etc.
Ich habe seitdem versucht, jeden Umgang den ich mit meiner Ex haben muss, so freundlich wie möglich zu gestallten. Sie allerdings nutzt jede Gelegenheit mir eins rein zu würgen. So auch jetzt. Ich bat sie darum, dass meine Eltern, die kleine genauso wie bisher auch jedes 2. WE bekommen können, da sie die kleine auch immer dann gesehen hatten wenn ich sie hatte und genauso Bezugspersonen sind wie ich. Sie möchte es aber höchstens alle 4 Wochen zulassen, was mir und den Großeltern einfach zu wenig ist... ich möchte sie nicht nur alle 4 Wochen mal per Skype sehen....

Ich bat sie höflich das ganze nochmal zu überdenken und auch aus Kameradschaftlichkeit mir gegenüber das so beizubehalten wie bisher oder wenigstens alle 3 Wochen... aber sie bleibt Stur. Ihr würden auch keinerlei Nachteile entstehen, da sie sie weder bringen noch holen müsste etc.


Dass meine Vorgesetzten daran nichts ändern können ist mir bewusst und das will ich auch nicht erreichen da es nun wieder mal vor Gericht geht  ::)


Schonmal Danke und Verzeihung dass ich hier meinen Frust rauslasse

Meine Frage ist nun, ist dieses mMn völlig unkameradschaftliche Verhalten ihrerseits beschwerdefähig? Auch wenn es mir nichts bringt und ich nun wahrlich nicht der Beschwerdeschreibertyp bin, möchte ich diese Unkameradschaftlichkeit nicht einfach so stehen lassen.



Flexscan

das ist Privatsache und hat keinen dienstlichen Bezug daher denke ich das es wenig Aussicht auf Erfog haben wird.
Zivilrechtliche Schritte wären wohl ratsamer

Alles Gute für den anstehenden Einsatz. Wo gehts hin, ISAF?
MkG Flex
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Andi

Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 18:52:49
das ist Privatsache und hat keinen dienstlichen Bezug daher denke ich das es wenig Aussicht auf Erfog haben wird.

Und zu dieser abschließenden Beurteilung kommst du auf welcher Basis?

Ich fände es durchaus interessant das ganze mal mit einem Beschwerdeverfahren durchzuspielen. Hier betritt die Bundeswehr zunehmend Neuland und da wird man sich auch disziplinar nicht herauswinden können, denn ich sehe hier ganz klar Bezüge und vor allem Auswirkungen auf Dienst und Dienstfähigkeit.

Gruß Andi
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Flexscan

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Andi

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Flexscan

#5
dann antworte ich mal mit einer Gegenfrage.
In welcher dientlichen Vorschrift ist der private Umgang geregelt?

Das das Verhalten der Kameradin nicht in Ordnung ist steht ausser Frage.
MkG Flex
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Andi

Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 19:26:38
In welcher dientlichen Vorschrift ist der private Umgang geregelt?

Keine Ahnung, aber mir fällt da spontan ein Bundesgesetz ein, das sogenannte Soldatengesetz. Da stehen die Dienstpflichten eines Soldaten drin und die gelten 24/7.

Zitat von: Flexscan am 13. März 2014, 19:26:38
Das das Verhalten der Kameradin nicht in Ordnung ist steht ausser Frage.

Ein Schelm könnte glatt sagen "unkameradschaftlich"...  ::)
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OSG Oschi

Flexscan

Isaf mes
Dankeschön  :)

Mal sehen was hier noch ein kommt.

Danke schonmal fit alle Antworten

Flexscan

gerne komm gesund wieder und melde dich mal zwischendurch da ich hier der Radio Andernach beauftragte bin ;).

@Andi
das es das Soldatengesetz gibt ist mir schon klar.
Wenn es danach ginge, hätten Disziplinarvorgesetzte bei jeder gescheiterten Ehe zwischen Soldaten jede Menge zu tun.

MkG Flex
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miguhamburg1

Nein, das stimmt nicht, lieber Flexscan. Solange das Verhalten beider ehemaligen Partner nicht zu einer Beeinträchtigung der dienstlichen Leistung oder Dienstfähgkeit Anlass gibt, braucht ein DV auch nicht tätig zu werden.

Das Kamaeradschaftsgebot des Soldatengesetzes gilt in vollem Umfang für alle Soldaten uneingeschränkt, also auch für zwei Soldaten, die miteinander verheiratet sind/waren.

Flexscan

MkG Flex
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wolverine

Also ich bin auf Flex Seite: Ist die Ex-Freundin Vorgesetzte oder militärische Dienststelle? Sonst kein § 1 WBO.
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F_K

.... Was bleibt ist die Meldung und ggf. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde - aber da sehe ich kaum Chancen.

Das Besuchsrecht ist vermutlich persönlich und nicht auf Eltern Übertragbarkeit.

miguhamburg1

Es geht ja nicht primär um eine Beschwerde, wie Andi aufführte, sondern um die ursprüngliche Frage des TE. In Kern geht es um disziplinare Ermittlungen, die auch aufgrund einer Meldung durchgeführt werden müssten, wenn die Verletzung z.B. der Kameradschaft, auch bei Gleichgestellten, beanstandet wird.

wolverine

Wenn man sich die Entwicklung in Bereich "Einbruch in die Kameradenehe" anschaut, wird auch das nichts werden.
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