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FW unter Vorbehalt Eignung

Begonnen von Mondstaub, 20. März 2014, 10:51:48

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Mondstaub

Hallo,

ich war vor vier Wochen im KC Stuttgart zur Tauglichkeitsfeststellung. Beworben habe ich mich dabei als Neueinsteller SanFW 12 (mit Truppenwerbung für einen Dienstposten) als gelernte Rettungsassistentin, 8 Jahre Berufserfahrung, Zusatzbefähigung Dipl. RS HF.
Nach durchlaufen der ganzen Stationen auf T2 (Ausschluss San und Rettungsdienst). Ausschluss erfolgte wegen 1,2 kg Gewicht zuviel.
Beim Psychologen habe ich eine FW Eignung unter Vorbehalt (wurde über den Ausschlussgrund gefragt den ich auch beantwortet habe) ausgesprochen bekommen, jedoch wenn ich sofort (1.4. noch möchte) lediglich eine Mannschafter Eignung. Der Einplaner wusste auch nicht so recht was er mit mir anfangen sollte, und hat mir neben dem Dienstposten des FWSan noch eine Stelle in den Mannschaften im Nachschub auf vorläufig gesetzt und auf den 1.7. verschoben.

Gesagt wurde mir sobald ich die 1,5 kg weniger habe solle ich nochmals beim KC anrufen das ich zum Nachwiegen einen Termin bekomme und damit zum 1.7. auf die gewünschte FWSan Stelle kommen kann. Gesagt getan, angerufen, anliegen geschildert wurde mir dort nun gesagt das ich mich frühstens in 12 Monaten erneut Bewerben und zur Tauglichkeitsfeststellung eingeladen werden kann und die FWSan Stelle damit gelaufen ist. Bin nun etwas ratlos wer mich nun verschaukelt hat, bzw. was ich nun glauben soll. Ich hätte zwar noch die Mannschafter Stelle aber andere TSK andere Laufbahn und das zu wechseln im nachhinein dürfte mit wenig Erfolg gekrönt sein. Ehrlich gesagt bin ich auch grad ratlos an wen ich mich damit noch wenden kann, der Karriereberater fühlt sich nicht zuständig, das KC meint 12 Monate warten erneut Bewerben. In der Truppe habe ich bislang den zuständigen nicht erreichen können.

ulli76

Wie lange war denn der Zeitraum zwischen dem Termin im KC und deinem Anruf wegen dem Nachwiegen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mondstaub

Zur Feststellung war ich am 17.02.2014-18.02.2014. Angerufen habe ich diese Woche Dienstag also genau 4 Wochen.

KlausP

ZitatGesagt wurde mir sobald ich die 1,5 kg weniger habe solle ich nochmals beim KC anrufen das ich zum Nachwiegen einen Termin bekomme und damit zum 1.7. auf die gewünschte FWSan Stelle kommen kann.

Das haben Sie sich natürlich schriftlich bestätigen lassen ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mondstaub

Zitat von: KlausP am 20. März 2014, 12:04:00

Das haben Sie sich natürlich schriftlich bestätigen lassen ...  ::)

Es wurde von Seiten der BW schriftlich auf dem Laufzettel festgehalten, leider habe ich tatsächlich davon keine Kopie ...

F_K

Halten wir mal emotionslos fest:

- Eine (gesundheitliche) Tauglichkeit für die gewünschte Feldwebelstelle ist wegen Gesundheitsziffern NICHT gegeben gewesen, dies wurde anscheinend festgehalten.

- Eine Feldwebeleignung wurde nicht zuerkannt.

- Deshalb gibt das KC jetzt die Auskunft, dass eine Bewerbung erst wieder in einem Jahr möglich sei.

Wenn tatsächlich eine Feldwebeleignung erkannt wurde, wurde dies offensichtlich nicht dokumentiert.

"Normales" vorgehen wäre ja eine Einstellungszusage unter Vorbehalt / mit Auflagen gewesen, warum lief das hier anders?

ulli76

Ich kenne das nur, dass es die Tauglichkeit unter Auflagen gibt bzw. der Musterungsarzt den Tauglichkeitsgrad zunächst offen lässt, wenn die Tauglichkeit innerhalb kurzer Zeit zu erwarten ist (wie z.B. in diesem Fall).
Damit hat aber der Psychologe eigentlich nichts zu tun. Sein Urteil ist unabhängig von gesundheitlichen Aspekten.

Ich befürchte dass, du entweder was falsch verstanden hast oder es dem KC zu lange mit dem Gewichtsverlust gedauert hat.
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Mondstaub

Die Auflage bekam ich erst nach dem Psychologen, der im Steuerkopf veranlasste das ich nochmals zur Ärztin sollte. Deswegen ging ich davon aus das er was damit zu tun hatte. Inzwischen hab ich meinen Verwendungsausweis der ärztlichen Entscheidung herausgesucht, auch dort ist das mit dem Nachwiegen vermerkt bis spätestens 30.04. (war mir vorher nicht aufgefallen das es auf der zweiten Ausfertigung mit drauf steht). Diesen Zettel zeig ich morgen in Stuttgart vor und wenn sie dann immer noch der Meinung sind 12 Monate warten ziehe ich halt ensprechende Konsequenzen.

Fw1993

Sorry Mondstaub, wie blöde muss man sein, wenn man mit zu hohem BMI ins KC fährt????

Ralf

Zitat von: Fw1993 am 20. März 2014, 14:46:59
Sorry Mondstaub, wie blöde muss man sein, wenn man mit zu hohem BMI ins KC fährt????
Wenn man sie denn kennt. Ich gehe davon aus, dass hier die Grenze 27,5 und nicht 30 gemeint ist.
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Fw1993

Ralf, wenn ich ernsthaft für die nächsten 12 jahre einen festen Job suche informiere ich mich doch ausführlich, oder??

Ralf

Ich bezweifel trotzdem, dass jeder sich die ZDv 46/1 zieht und anhand GZs herausfindet, dass er da einen BMI unter 27,5 haben muss. Da erwartest du zuviel. Die 30, ja, das kann man auch so herausfinden.
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wolverine

Hier gibt es doch immer wieder irgendwen, der steif und fest und gegen jede anderslautende Aussage resistent behauptet, dass der BMI nur ein Anhalt und sowieso völlig veraltet sein und bei den ganzen dicken Muskelsportlern sowieso ein Auge zugedrückt wird.
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Mondstaub

Zitat von: Fw1993 am 20. März 2014, 14:46:59
Sorry Mondstaub, wie blöde muss man sein, wenn man mit zu hohem BMI ins KC fährt????
Und man muss direkt beleidigend werden, was ist das denn für ein Niveau hier. Mein Eingang der Bewerbung war am 27.01. eingeladen war ich auf 14 Tage danach. Ich habe mit einer solch schnellen Bearbeitung nicht gerechnet. Sicherlich hätte ich auch kurzerhand die radikal Variante machen können als das Einladungsschreiben kam mit 0 Diät, Finger in Hals, Diuretika und was weiß ich alles nur bringt das nichts bei Antrittsuntersuchung. Tut mir leid das ich ehrlich bin und dazu stehe, immerhin hab ich ansonsten meine Eignung bekommen im Gegensatz zu anderen.

Kevin2907

Also hast du keine FWStelle unterschrieben an der deine Verwendung und Auflagen vermerkt worden sind ?

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