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Wehrübungsende - wann endet der Status "Soldat"

Begonnen von Salix, 25. März 2014, 07:09:49

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wolverine

Ah, jetzt verstehe ich. Der Wortlaut ist aber eigentlich sehr eindeutig: das Dienstverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, welcher auf dem Bescheid vermerkt ist. Über den würde man im Zweifel nur schwer hinwegkommen.
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ulli76

Uniform und Befehlsbefugnis ist in dem Zusammenhang ja noch harmlos.
Viel interessanter wird das bei Versicherungsfragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Muegge75

Zitat von: ulli76 am 26. März 2014, 10:27:09
Uniform und Befehlsbefugnis ist in dem Zusammenhang ja noch harmlos.
Viel interessanter wird das bei Versicherungsfragen.
Gab es diese Frage hier nicht schon einmal? Ich meine ein Kamerad wurde durch einen Unfall auf dem Weg zur WÜ verletzt. Da kam auch die Frage auf, wer wann für was haftet.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

... und warum umfasst die Wehrdienstzeitbescheinigung dann nur volle Tage (also von 0:00 bis 24:00)?

- Wäre die Folge dann, dass man nicht in Uniform und nicht als Soldat anreist?
- UTV auch erst ab dem Zeitpunkt?
- (meine PKV arbeitet ebenfalls "tagesweise")
- Warum wird Wehrsold und USG Leistungen "tagesweise" gezahlt?
- Warum bekomme ich immer Geldleistungen für Frühstück / Mittagessen, auch wenn Meldezeitpunkt z. B. erst 20:00?

@ Ulli76:

"Befehlsbefugnis" harmlos ist gut - wenn man dann vor dem Zeitpunkt Befehle gibt, ist mann ggf. im Bereich von Straftaten - aber dann keine Wehrstraftaten, weil noch kein Soldat?

ulli76

@F_K: Gerade die Frage ab wann die UTV greift, tritt immer mal wieder auf (wobei das Problem auch bei aktiven Soldaten und da insbesondere Rekruten betrifft- bei Entlassungen ist es bis auf exotische Fälle ja eh eindeutig geklärt.) und das kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben.

Dagegen habe ich mit der Fragestellung noch keine Probleme wegen Uniform oder Befehlen erlebt.
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MMG

ZitatMein Verständnis davon ist:

- Das Datum (und zwar zum Zeitpunkt 0:00 Uhr) legt den Beginn des Dienstverhältnisses fest,
- Die genannte Uhrzeit (die meistens deutlich nach 0:00 Uhr liegt) ist der Dienstantritt / Meldezeitpunkt am gewünschten Ort.

Deswegen ist man meiner Meinung nach schon auf der Dienstantrittsreise Soldat, darf Uniform tragen und Befehle geben - und nicht erst zum Meldezeitpunkt.

Das Problem bzw. das Missverständnis ist der Satz im Heranziehungsbescheid "Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem in Ihrem Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt."

Diensteintritt ist mit Datum und Uhrzeit angegeben.

Damit wird Diensteintritt und Dienstbeginn gleichgesetzt. Kein Problem wenn die Uhrzeit mit 00:00Uhr angegeben wird, in den meisten Fällen jedoch erst ab Meldung Kaserne.

Folglich ist mMn der Reservist laut Heranziehungsbescheid vor Diensteintritt kein Soldat.



F_K

@ Ulli76:

.. einverstanden.

.. und wie handhabt Ihr das? Gerade da läuft es ja ggf. über Tage auseinander. Beispiel:
Dienstantritt 1. 4. (sei aber ein Samstag), da wird die Meldung erst am 3. 4. Montag, ggf. 20 Uhr verlangt?

@ MMG:

"Meldung" steht da nirgendswo.

Du bist also der Ansicht, ich dürfte nicht in Uniform anreisen?

(Zur Frage warum die Wehrdienstzeitbescheinigung dann immer auf VOLLE Tage abstellt hat auch noch keiner was geschrieben ...)

MMG

Nein, Meldung steht da nicht, aber früher war im E-Bescheid für Diensteintritt Meldung angegeben.

Wenn dieser Satz "Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem in Ihrem Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt." im H-Bescheid nicht stehen würde, dann hätte ich gesagt, das Dienstverhältnis beginnt ab 00:00Uhr, so aber erst ab Diensteintritt.


MMG

Ich für meinen Fall gebe keine Befehle vor Diensteintritt, und dieser war dieses mal bis 08:00 Uhr.


ulli76

Ich glaub Wolve hatte mal was ausgegraben wie sich das mit der Diskrepanz von mehreren Tagen zwischen Diensteintritt und Dienstantritt verhält. Zu Wehrpflichtzeiten war es ja noch einfach- da konnte man nicht einfach von seiner Verpflichtung zurücktreten. Wenn ich mich recht entsinne war der Versicherungsschutz von Mitternacht des Diensteintrittsdatum.
Heute kommt das Dienstverhältnis erst mit dem Dienstantritt zustande.

Ein paar Fälle, die mir spontan einfallen: Soldat hatte zwischen Diensteintritt und Dienstantritt einen Unfall und war deswegen im Krankenhaus- im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wurde eine nachträgliche Kostenübernahme erstellt.
Am Dienstantrittstag, aber noch außerhalb der Kaserne konsumierte ein Soldat reichlich Drogen und musste deswegen in´s Krankenhaus- auch da wurden die Kosten übernommen.
Soldat hatte in der "Probezeit" gekündigt, Papiere waren schon unterschrieben, er befand sich aber noch in der Kaserne und musste dann notfallmäßig in´s Krankenhaus- Soldat blieb Soldat bis das geklärt war und die Kosten wurden übernommen.

Bei Reservisten ist es ja noch etwas anders. Die Tage sind ja die gleichen, bleibt aber die Frage, ab wann derjenige wirklich (UTV-mäßig) Soldat ist: Wenn das ab Mitternacht ist, wäre auch der Sturz morgens zu Hause die Treppe hinunter mit Genickbruch über die UTV abgedeckt. Wenn es erst die Meldung am Meldekopf ist, dann wäre das nicht abgedeckt- Wegeunfälle sind aber üblicherweise abgedeckt.

Der 1.4. ist übrigens ein Dienstag  ;)
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F_K

.. noch eine Ergänzung:

Im Heranziehungsbescheid steht:

"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt"

oben steht aber:

"Diensteintritt am XX bis spätestens 20:00 Uhr".

.. würde darauf hindeuten, dass "früher da sein", auch "früher Soldat sein" bedeutet - und wenn ich mich dann telefonisch "vorab" melde, bin ich dann schon auf der Reise Soldat?

Ich meine allerdings, "früher" hätte da immer gestanden: DienstEINtritt am XY Datum, Meldung bis 20 Uhr ..


.. ein Redaktionsversehen?

@ Ulli76:

Wie gesagt, meine PKV unterbricht die Versicherung immer tagesweise - d. h. ich hätte da eine Versicherungslücke zwischen 0:00 Uhr und Dienstantritt - dies kann ggf. sehr hohe Kosten nach sich ziehen.
(pragmatisch mache ich die Meldung PKV aber "hinterher", da bin ich auf der sicheren Seite).

"Mein 1. 4." war ein beliebiges Jahr als Beispiel.

Als Reservist MUSS ich antreten, so zumindest mein Verständnis, dies sollte so wie zu Zeiten der Wehrpflicht sein.

ulli76

Ich würde an deiner Stelle einfach mal stumpf bei dem nachfragen, der dich zugezogen hat.
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MMG

Zum Verständnis:

- Diensteintritt am TT.MM.JJJJ bis spätestens hh:mm Uhr
-Dienstverhältnis beginnt spätestens mit Diensteintritt

Tritt der Reservist vor Diensteintritt (lt. H-Bescheid) seine Dienstreise an, so
ist mit Begin Dienstreise gleichzeitig Diensteintritt, demzufolge beginnt
mit Dienstantrittsreise das Dienstverhältnis.

diodon-IV

Da steht doch - zumindest bei meinem letzten Bescheid - wortwörtlich:

ZitatDiensteintritt: am xx.xx.2013 bis spätestens 13.30 Uhr.

Diese Aussage beinhaltet den SPÄTESTEN Termin, zu dem man Soldat ist. Ich denke, dass das unstrittig ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ein früherer Diensteintritt möglich ist.

Da es sich bei der Dienstantrittsreise unzweifelhaft um eine Dienstreise handelt, für die auch entsprechender Versicherungsschutz besteht, beginnt das Dienstverhältnis mindestens dann, wenn ich mich Richtung Kaserne in Bewegung setze.

Bleibt also noch ein möglicher Restzeitraum von 00.00 Uhr des Tages an dem ich meinen Dienst beginne bis zum Antritt der Dienstreise. Diesen Zeitraum halte ich jedoch für absolut zu vernachlässigen (zumind. hinsichtlich Uniform, Befehlsrecht etc.), da man sich hier in aller Regel wohl nicht in der Öffentlichkeit aufhält, sondern im privaten Bereich.

Etwas anders sehe ich die Frage bzgl. der Sozialversicherung/PKV/KV/UTV. Die Aussage, dass die Versicherungsträger nur ganze Tage abrechnen, ist unstrittig. Insofern, müsste ich bis zum Dienstantritt (ergo dessen Beginn der Dienstreise) meinen Hausarzt konsultieren etc. Ab dem Zeitpunkt X, an dem ich mich in Bewegung gesetzt habe, geniesse ich aber UTV. Sollte  es hier tatsächlich zu einem Problem kommen (Behandlungskosten) darf man sich wohl getrost darauf zurückziehen, dass die zuständigen Stellen eine Klärung herbeiführen. Und ich wette, dass es hier Verfahrensanweisungen gibt. Dem geneigten Reservedienstleister dürfen ja keine Nachteile entstehen. Und nachdem Y-Tours nun schon seit einiger Zeit Reservisten einberuft oder heranzieht, sollte man meinen, dass es hier Erfahrungswerte gibt.

Bei einem Dienstbeginn an einem Samstag sehe ich auch keine Probleme. Es gibt eigtl. immer irgendwo einen UvD/GvD. Dort melden, Heranziehungsbescheid abzeichnen lassen. Eintragung ins UvD/GvD-Buch veranlassen (falls vorhanden), gut ist. Notfalls über OvWa gehen. Ich hab da als FJg eher keine Probleme, da mein FJgDstKdo 24/7/365 besetzt ist...  :)

Die Wehrdienstzeitbescheinigung dient - wenn man das Kleingedruckte mal so liest - ja u.a. als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und den Sozialversicherungsträgern. Diese rechnen ja (s.o.) ganze Tage ab. Eine Erwähnung der Uhrzeit entfällt daher.


wolverine

Dann kommen wir zum Satz aus fortgeschrittenen Semestern: Der gute Jurist liest weiter (in diesem Fall den Abs. 3): Zu Gunsten kann der Monatserste gerechnet werden (z. B. in Renten- und Versicherungsfragen bzw. wenn man dem Soldaten die Anreise in Uniform ermöglichen möchte). :D
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