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Mindestlohn für Soldaten?

Begonnen von findus, 03. April 2014, 01:51:54

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findus

Hallo liebe Community,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, ich bin mal davon ausgegangen, dass das Thema Mindestlohn nicht in die Rubrik "Laufbahn und Karriere" kommen sollte, wenn ich falsch liege tut es mir leid. Ich habe die Suchfunktion benutzt und kein passendes Thema gefunden.

Nun zum Thema: Ich werde wohl ab dem 1.7. zum FWD gehen. Bei den Neuigkeiten über den "flächendeckenden Mindestlohn" habe ich mich gefragt, ob dieser nicht dann auch für mich ab 2015 greifen würde. 8.50€ wären ja deutlich mehr als man sonst bekommen würde. Es wäre toll wenn mich jemand aufklären würde.

Liebe Grüße,
Findus

Ralf

Du bekommst keinen "Lohn", sondern Wehrsold aufgrund gesetzlicher Regelung (Wehrpflichtgesetz). Deswegen unterliegst du schon mal nicht dieser Regelung.

Und rechne mal, was du sonst noch so bekommst: Unterkunft, Verpflegung, Heimfahrten, ärztliche Versorgung, Bekleidung...
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

... und niemand wird gezwungen, für einen "Hungerlohn" von knapp 800 € cash innerhalb der ersten 6 Monate zu "arbeiten". ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

Nun die Bundeswehr ist aber ein Organ des Bundes und wenn ich Arbeitgeber wäre und der Deutsche Bundestag mir Mindestlöhne vorschreiben will, dann würde ich medial und juridisch schon degegen vorgehe,
Ich hatte dieses Thema vor 3 Jahren schon mit einem damaligen MdB und jetztigen Kabinettsmitglied und die Aussage war der FWD wird nicht ewig bleiben, weil es eigentlich nicht erklärbar ist wieso ein SaZ 4 Mannschaften soviel und ein FWD soviel Geld erhält. Daher gehe ich davon aus, dass der FWD damit fallen wird und durch einen SaZ 2 Mannschaften ersetzt wird.
Natürlich mit allen Abzügen des SaZ! Doch dann braucht man auch nicht mehr gegenüber dem Finanzministerium sich Winkelzüge auszudenken.

F_K

@ Schamane:

Manchmal bist Du echt "Komisch":

1.) Der Mindestlohn gilt nicht für Soldaten und Beamte - das diese keine Lohn erhalten (und das wird sich auch medial und juristich nicht ändern lassen).

2.) Ein FWDLer erhält (in den meisten Fällen) insgesamt eine HÖHERE Vergütung als ein SAZ - deswegen ist der allgemeine Ratschlag für Mannschafter (FWDL) meisten auf FWDL23 gehen und dann auf SaZ "umsatteln".

FmUffz

Und davon abgesehen wird es genug Ausnahmefälle auch im zivilen Bereich geben.

Zunächst solltest du auch Mal den Taschenrechner raus holen, 8,50 x 160 rechnen und dann normale Sozialabgaben und Lohnsteuer abziehen
und auch die sonstigen Kosten die der Dienstherr übernimmt. Was bleibt sind weniger als 800 Euro, von daher...

Und wenn mir der Lohn irgendwo nicht passt, fange ich da garnicht erst an.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Fm 1994

Zitat von: F_K am 03. April 2014, 09:09:36
2.) Ein FWDLer erhält (in den meisten Fällen) insgesamt eine HÖHERE Vergütung als ein SAZ - deswegen ist der allgemeine Ratschlag für Mannschafter (FWDL) meisten auf FWDL23 gehen und dann auf SaZ "umsatteln".

Ich bin selbst FWDL und das lasse ich jetzt mal nicht so stehen.

Ein FWDL in den LETZTEN fünf Monaten bekommt Grundgehalt ca. 1150 €. Dann kommen ca. 8 € Verpflegung pro Tag dazu (8*30= 240 €). Zusätzlich bekommt er eine kostenlose Unterkunft, wodurch er sich ca. 100 € gegenüber einem SaZ spart.

Alles in allem sind es ca. 1500 €. Somit verdient ein FWDL in den letzten Monaten ziemlich genau das, was ein SaZ schon am Anfang verdient.

Natürlich bekommt man als FWD die Zugfahrt bezahlt, so kann man sich schon einiges sparen. Da die meisten Kasernen aber sehr weit außerhalb liegen, muss man noch das Taxi bezahlen. Wenn man Pech hat und gerade der einzige Soldat in der Bahn ist sind das locker mal 10 € für eine Fahrt.

Zudem wäre es mir lieber mehr Geld zu bekommen und dann mit dem Auto anzureisen, denn mit dem Zug bin ich ca. dreimal so lange unterwegs, und so ergeht es vielen.

Des Weiteren bekommt man als SaZ ungefähr doppelt so viel Geld für Zusatzdienste, z. B. Wache. Als FWDL bekommt man 30 € für einen Großen Anrechnungsfall, als SaZ 60 €. Wenn man dann im Monat fünf Wachen/UVDs macht bekommt der SaZ also wieder 150 € mehr für den gleichen Dienst.

Auch kann man als SaZ Trennungsgeld beantragen, als FWDL nicht.



Alles in allem kommt man im zweiten Dienstjahr des FWD nicht wirklich schlechter weg als ein SaZ. Jedoch nie besser, außer der SaZ pendelt jedes WE 500 km oder mehr.

Ich will mich auch nicht beschweren, als FWD lebt es sich ganz gut, aber als SaZ mindestens genauso.

justice005

Gibt es zusätzlich nicht noch die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz? Oder ist das abgeschafft worden?

Wenn die noch dazu kommen, hat man definitiv mehr als ein SaZ...

Fm 1994

Doch Unterhaltssicherungsgesetz gibt's glaub ich noch.

Das ist natürlich ein enormer Betrag.

Der fällt aber meiner Meinung nach nicht ins Gewicht, weil locker 3/4 aller FWDL noch bei den Eltern wohnen.

justice005

Gibt es da nicht trotzdem eine Mindestleistung? Bin mir da grade echt nicht sicher...

F_K

... Der SaZ zahlt Steuern, der FWDL quasi nicht - USG kann 400 Euro Miete sein, und die Fahrt der SAZ kann einige 100 Euro kosten - ansonsten kann ich nur die Entscheidung der Kameraden weitergeben, die es sich durch gerechnet haben.

dunstig

Zitat von: F_K am 03. April 2014, 20:33:01
... Der SaZ zahlt Steuern, der FWDL quasi nicht - USG kann 400 Euro Miete sein, und die Fahrt der SAZ kann einige 100 Euro kosten - ansonsten kann ich nur die Entscheidung der Kameraden weitergeben, die es sich durch gerechnet haben.

Eben. Ich erinnere mich an einen Kameraden, der jedes Wochenende von Fürstenfeldbruck nach Husum gefahren ist. Als GWD in den ersten 6 Monaten kostenlos und später als SaZ ~500€ monatlich dafür bezahlen musste. Gerade für Soldaten, die nicht jedes Wochenende am Standort verbringen, ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Zitat von: Fm 1994 am 03. April 2014, 18:32:48
Der fällt aber meiner Meinung nach nicht ins Gewicht, weil locker 3/4 aller FWDL noch bei den Eltern wohnen.
Die dann auch Trennungsgeld gelinde vergessen können.
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Shorty10821

Moin ....

Die Frage ist doch ... zahlt die Bundeswehr wirklich den vorgeschriebenen Mindestlohn`?

Meine Antwort auf diese Frage ist .... ganz klar und deutlich .... nein tut sie nicht .... aber das hängt von der Sichtweise ab .....

Wenn man die aktuelle Vorgesetztenverodnung anschaut dann zahlt die Bundeswehr keinen Mindestlohn ...... danach ist der Soldat 24 Std. im Dienst und ist er oder sie in der Anwesenheits feien Zeit dann kann er oder Sie zu jeder zeit vom Kommandeur bzw. vom Disz. Vorgesetzten jederzeit in den aktiven dienst gerufen werden .... somit eine Art Rufbereitschaft.


denn 8,50€ die  Stunde bedeutet  bei 24 Std. Dienst  am Tag = 204€ pro Tag bzw. abgerechnet 1/8 bei Rufbereitschaft


Solange unsere Vorgesetzten immer noch meinen ein Soldat ist 24 Std. am Tag verfügbar und hat kein Privatleben zahlt die Bundeswehr keinen MINDESTLOHN  .... 

Rollo83

Die Bundeswehr zahlt gar kein Lohn aber das wurde doch oben schon mal erwähnt.