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Verdienst Bundeswehr und Polizei

Begonnen von KayKo, 03. April 2014, 11:02:06

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Rabbit

Es ging rein um den truppendienst...

Doch habe nen tollen Job, aber ich möchte ne neuer Herausforderung und werde auch berufsnah eingesetzt...

Außerdem habe ich damals als Mannschafter oft genug von ausscheidenden Feldwebeln mitbekommen, wie schwer sie sich tun und das auch die Zeit des BFD nicht immer von nutzen sind und die neuen Arbeitgeber das auch ab so sehen.

Trotzdem mache ich rein gar nichts schlecht. Man muss sich damit aber auch auseinander setzen.. Was passiert nach der Dienstzeit. Es ging doch darum, dass einer ohne Beruf zur Bundeswehr geht 12 Jahre truppendienst macht und nach 12 Jahren nur seine BFD zeit nachzuweisen hat und da Arbeitgeber wohl drüber nachdenken werden einen einzustellen, der 5 Jahre BFD hatte und darüber ne Ausbildung gemacht hat, oder einen einzustellen, der eine zivile Ausbildung hat und schon 12 Jahre Berufserfahrung... Da ist nichts schlecht machen sondern Realität wo man drüber nachdenken muss und sollte.


FoxtrotUniform

1. Warum jetzt schon ein Studium in 13 Jahren planen und nicht sofort anstreben?
2. Seit wann muss man sich als aktiver Polizist privat versichern? Hier wird doch länderübergreifend freie Heilfürsorge gewährt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FoxtrotUniform:

ZitatEs empfiehlt sich, für die verbleibenden Aufwendungen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/beihilfe/Informationsblatt_f__r_Polizeibeamte_und_Polizeibeamtinnen.html#hoehe

.. und meines Wissens ist dieser Ratschlag inzwischen gesetzlich vorgeschrieben ...

FoxtrotUniform

Das passt, im Bereich NRW kenne ich mich aus. Die Beihilfe ist ein zusätzliches Angebot und ohne private Ergänzungsversicherung kann die Inanspruchnahme schnell extrem teuer werden, daher die Empfehlung. Der größte Teil der Angehörigen des gehobenen Dienstes nehmen diese Möglichkeit für sich persönlich nicht in Anspruch, sondern ssetzen auf die freie Heilfürsorge in Kombination mit einer Anwartschaft.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FoxtrotUniform:

Wie funktioniert es denn bei der Polizei?

Ich kenne bisher nur:

- GKV
- PKV
- UTV
- Landesbeamte (Beihilfe und Rest mit spezieller PKV).

FoxtrotUniform

Landespolizeibeamte NRW haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, dass entspricht hinsichtlich der Leistungen der GKV. Die Arztwahl ist dabei grundsätzlich erstmal frei.  Für weitergehende Leistungen, Pensionseintritt und Familie wird Beihilfe in Kombination mit einer PKV gewährt. Das kostet natürlich zusätzlich, wohingegen die freie Heilfürsorge kostenfrei ist. Hinsichtlich der Abrechnung kann dieses Konstrukt dann relativ kompliziert sein.

Bei der Bundespolizei läuft das glaube ich anders.Auch bei den Ländern gibt es Unterschiede. Aber als Aktiver muss keine PKV/Beihilfe in Anspruch genommen werden.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

OK, wieder was gelernt.

D. h. aber für unseren Gehaltsvergleich wäre es, gegenüber eine Soldaten, "kostenneutral", gegenüber einem Arbeitnehmer mit GKV nicht (wobei der dann Familienversicherung hat).

zetroc

Hallo Zusammen,

ich habe auchschon per Google über mein zukünftiges Gehalt einiges gesucht, jedoch immer wieder andere Angaben gefunden.
Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich rechnen als Feldwebelanwärter im Fachdienst, kaufmännische Ausbildung habe ich, 26 Jahre alt, ledig, 1 Kind, eigene Wohnung?
AGA muss ich auch noch machen.

Vielen Dank

Rabbit

http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsrechner.html

Einfach mal die Daten eingeben... Aber woher sollen wir denn wissen, wie teuer deine Wohnung ist  ;D ;D

Rabbit

Dazu kommt, welcher Dienstgrad, Lohnsteuer und und und... der Rechner ist gut und passt so ziemlich genau

BulleMölders

Schön das mit der AGA nur hat das keine Auswirkung auf die Dienstbezüge.
Was aber erheblichen Einfluss auf die Dienstbezüge hat haben Sie nicht geschrieben, nämlich den Einstellungsdienstgrad.
Test

zetroc

Zitat von: BulleMölders am 04. April 2014, 14:01:41
Schön das mit der AGA nur hat das keine Auswirkung auf die Dienstbezüge.
Was aber erheblichen Einfluss auf die Dienstbezüge hat haben Sie nicht geschrieben, nämlich den Einstellungsdienstgrad.
Mit welchem Dienstgrad wird man denn eingestellt, wenn einem die Ausbildung angerechnet wird?
StUffz?

BulleMölders

Mir gefällt ja diese Seite und der Rechner dazu besser. Zwar nicht so ausführlich wie der von Rabbit verlinkte aber dafür für unerfahrene auch einfacher zu bedinen.
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Test

KlausP

Ich vermute StUffz FA, also A6.

Und wie teuer die Wohnung ist, ist hier völlig belanglos. Wichtig ist, dass er einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand hat und ihm die UKV nicht zugesagt wurde. Dann bekommt er nämlich Trennungsgeld, welches aber bekanntermassen nicht von der WBV sondern vom zuständigen BwDLZ auf Antrag gezahlt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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