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Intgrierte Verwendung Umzug

Begonnen von ThunderAC, 09. Mai 2014, 15:08:03

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ThunderAC

Hallo,

mal wieder ne Frage zur Integrierten.
Habe meine Vorankündigung bekommen, nach EINDHOVEN, 86 km von meinem jetzigen Wohnort.
Ich freue mich auf die neue Aufgabe und möchte die Stelle eigentlich auch Antretten.
Allerdings möchten meine Frau und die Kinder nicht Umziehen.
Mir ist klar das ich um den Auslandszuschlag zu erhalten umziehen muß.
D.h ich müßte das Haus in Deutschland und die Wohnung in NL bezahlen.

Meine frage: Wie hoch in etwa ist der Wohnungszuschuß bzw. der Auslandszuschlag.
Ich habe angst das ich ein Minusgeschäft mache wegen der Doppelten Mietbelastung.

Heute konnte mir keine im Standort so wirklich weiter helfen.

Wäre echt nett wenn mir jemand helfen kann oder weiß wer wirklich Ahnung hat. Spieß, PersFw, S1 und BWDLZ an meinem Standort waren nicht aussagefähig.
Danke
Marco

Lidius

Du könntest mal schauen ob in den dort verlinkten Infopaketen zum Auslandsumzug was steht. Ansonsten gibts dort auch die Kontaktdaten für Nachfragen.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL2y1KLyxJyS0rx0vdLcqlIomVhanJOYl6JfkO2oCAB7CAUV/

ThunderAC

Vielen Dank,

hat schon mal weiter geholfen. Werde in der Nächsten Woche mal weiter Prüfen.
ich fürchte aber ich werde die Stelle ablehnen müssen  :'(

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

ThunderAC

ja, aber was soll ich machen wenn die Familie plötzlich nicht mehr mit will. (aus verständlichen gründen)

Ralf

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Rollo83

Versteh ich jetzt nicht, bei 86km kann man ja sogar täglich noch nach Hause fahren ?!?!

POW

Oder nur Du ziehst um und nimmst Dir eine Wohnung. Deine Frau bleibt offiziell in Deu.
Dann gibt es zwar etwas weniger Auslandszuschlag, Mietzuschuss usw. aber so konnte es gehen.
Ich kenne ein paar, die es so machen.
Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

ThunderAC

Nicht falsch verstehen. Ich habe hier die Fragen aus der ersten Panik heraus gestellt da mir am Freitag am Standort niemand wirklich helfen konnte. Da habe ich hier schon bessere Antworten bekommen als von denen die es wissen sollten. Dafür danke.
Nächste Woche werde die "Bescheidwisser" in die Pflicht nehmen. Wir tendieren dahin das ich alleine gehe, unter der Voraussetzung das wir Finanziell nicht schlechter stehen als jetzt.

ThunderAC

Zitat von: POW am 09. Mai 2014, 20:00:15
Oder nur Du ziehst um und nimmst Dir eine Wohnung. Deine Frau bleibt offiziell in Deu.
Dann gibt es zwar etwas weniger Auslandszuschlag, Mietzuschuss usw. aber so konnte es gehen.
Ich kenne ein paar, die es so machen.
ja, ich habe nur Angst das es Finanziell zu viel wird.

Rollo83

Aus welchem Grund bitte solltet ihr finanziell schlechter da stehen?

Also ich tippe mal das Eindhoven mindestens Stufe 2 bei dem Auslandszuschlag ist. Das ist richtig Kohle und die Wohnung gibt es doch auch zum grössten teil bezahlt. Gibt es eventuell sogar einige Stuben dort, dann wär das ganze noch einfacher ?

Ich hatte letztes Jahr eine Zusage Integrierte Verwendung in Eibergen und das war Stufe 1 und ich hatte mir ausgerechnet das ich mit Wohnungszuschuss weit über 1000€ mehr in der Tasche habe als in Deutschland.

Über die Suchfunktion muss da eigentlich auch einiges zu finden sein.
Bei mir hat sich das ganze dann "leider" wieder zerschlagen weil ich OffzMilFD geworden bin.

Flugzeugbastler

Ruf die Wohnfürsorge an deinem zukünftigen standort an.
Die müssten des ja wissen.

Und wenn du umziehst ist halt die neue wohnung Erstwohnung und zuhause bei der Familie ist die Zweitwohnung.
Hauptwohnsitz ist ja dann bei der neuen einheit also bekommst du den Zuschlag.
Und der Wohnzuschuß ist abhängig von der Ortsüblichen miete und wird auch  nur bis zu der höhe bezahlt.(In köln zB 500€).

Doppelte haushaltsführung kannst du dann auch noch geltend machen in der steuererklärung.



miguhamburg1

@ Flugzeugbastler, Sie sind ja recht flott mit Ihren Ratschlägen, sollten aber die Erfahrung aus dem "Finger-Thread", die Sie mit den Medizinern machten, beherzigen, bevor Sie andauernd zurückruder müssen.

Hier geht es um eine Verwendung im Ausland und nicht in Deutschland/Köln. Insofern ist sowohl Ihr Vergleich, als auch Ihr Ratschlag sinnbefreit. Denn die "Wohungsfürsorge", von der Sie sprechen und die hier in den BwDLZ abgebildet ist, gibt es an diesen Standorten in dieser Form nicht.

Die Grundlage für die Auslandsdienstzuschläge findet sich in der Auslandszuschlagsverordnung als nachrangige Rechtsgrundlage des Beamtengesetzes.

POW

@thunder

Du solltest den zuständigen Sachbearbeiter beim Travelmanagment vom BAIUD anrufen. Die Bearbeiter vom BwDLz am Standort kennen sich damit nicht aus, da Auslandsumzuge überhaupt nicht deren Zuständigkeit sind.

Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

Flugzeugbastler

@miguahamburg1

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